Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen eines Falles der notwendigen Verteidigung; Bemessung der Schwere der Tat nach zu erwartender Rechtsfolgenentscheidung bei der Entscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 21.12.1990 - 64 Ns 74/90
- OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2223
- MDR 1991, 1192
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (23)
- OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89
Entscheidung des Vorsitzenden; Hauptverhandlung; Bestellung oder Abberufung eines …
Auszug aus OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
Die Beschwerde des Angeklagten ist gemäß § 304 Abs. 1 StPO statthaft; die Bestimmung des § 305 Satz 1 StPO steht der Anfechtung einer von dem Vorsitzenden des erkennenden Gerichts außerhalb der Hauptverhandlung getroffenen Entscheidung im Zusammenhang mit der Bestellung oder Abberufung eines Pflichtverteidigers nicht entgegen (SenE. vom 21. August 1990 - 2 Ws 401/90 -, StV 1991, 9 ff. m.w.N.; OLG Hamm MDR 1990, 461 [OLG Hamm 23.11.1989 - 2 Ws 626/89] m.w.N.).Die Gegenmeinung führt vielmehr zu einer vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Erweiterung des in § 140 Abs. 1 StPO aufgestellten Katalogs (OLG Hamm MDR 1990, 461 [OLG Hamm 23.11.1989 - 2 Ws 626/89] ; OLG Düsseldorf VRS 76, 291, 292 f. = wistra 1989, 158, 159).
In Einklang damit unterscheidet auch die MRK deutlich zwischen dem Recht auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Überwindung der sprachlichen Verständigungsbarriere, das in Art. 6 Abs. 3 lit. e) MRK ohne Einschränkung gewährt wird, und der Bestellung eines Verteidigers zum Ausgleich von Defiziten in der Verteidigungsfähigkeit gemäß Art. 6 Abs. 3 lit. c) 3. Alt. MRK (vgl. OLG Hamm MDR 1990, 461 [OLG Hamm 23.11.1989 - 2 Ws 626/89] ; LG Koblenz MDR 1987, 431 [LG Koblenz 24.11.1986 - 12 Qs 38/86] ).
- OLG Karlsruhe, 09.03.1987 - 1 Ws 60/87
Auszug aus OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
Der im Schrifttum verbreiteten (…vgl. Lüderssen a.a.O. Rz. 80 m.w.N.) und auch in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung, daß die mangelnde Sprachkenntnis eines Ausländers ausnahmslos und unabhängig vom Gewicht des Verfahrensgegenstandes sowie der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gebiete (OLG Zweibrücken StV 1988, 379; vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 1987, 522), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.Dies kann dazu führen, daß auch in einer an sich einfach gelagerten Sache die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers erforderlich wird (vgl. OLG Stuttgart StV 1987, 240; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 522; LG Hannover StV 1987, 382; LG Freiburg StV 1986, 472;… vgl. n.N. bei Lüderssen a.a.O. Rz. 81 f.).
Gleiches gilt, wenn - trotz Mitwirkung eines Dolmetschers -Zweifel an der hinreichenden Verständigungsmöglichkeit bleiben (OLG Stuttgart StV 1987, 240; OLG Celle NStZ 1987, 521; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 522).
- OLG Köln, 01.04.1986 - Ss 168/86
Beiordnung eines Verteidigers; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe mit …
Auszug aus OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
Zur sachdienlichen Vorbereitung und Durchführung der Verteidigung bedarf es hier auch nicht einer Einsichtnahme in die Verfahrensakten, die nur einem Verteidiger möglich wäre ( § 147 StPO ; vgl. OLG Köln StV 1986, 238 m.w.N.).Das ist beispielsweise anzunehmen, wenn ein Angeklagter in einem anderen Kulturkreis aufgewachsen ist und daher dem deutschen Rechtswesen soweitgehend fremd gegenübersteht, daß nicht sicher gewährleistet ist, daß er der Verhandlung folgen und alle seiner Verteidigung dienenden Handlungen vornehmen kann (OLG Köln StV 1986, 238; OLG Hamm AnwBl. 1980, 31; LG Baden-Baden StV 1983, 236).
- OLG Düsseldorf, 06.12.1988 - 1 Ws 1142/88
Auszug aus OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
Vielmehr ist von einer entsprechenden Tatschwere erst auszugehen, wenn dem Angeklagten die Verhängung einer längeren Freiheitsstrafe droht (OLG Düsseldorf VRS 76, 291, 292 = wistra 1989, 158, 159 und wistra 1988, 246; OLG Celle wistra 1986, 233).Die Gegenmeinung führt vielmehr zu einer vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Erweiterung des in § 140 Abs. 1 StPO aufgestellten Katalogs (OLG Hamm MDR 1990, 461 [OLG Hamm 23.11.1989 - 2 Ws 626/89] ; OLG Düsseldorf VRS 76, 291, 292 f. = wistra 1989, 158, 159).
- OLG Stuttgart, 24.10.1986 - 3 Ws 313/86
Urteil gegen Asylbewerber; Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkung; Geldbuße; …
Auszug aus OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
Dies kann dazu führen, daß auch in einer an sich einfach gelagerten Sache die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers erforderlich wird (vgl. OLG Stuttgart StV 1987, 240; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 522; LG Hannover StV 1987, 382; LG Freiburg StV 1986, 472;… vgl. n.N. bei Lüderssen a.a.O. Rz. 81 f.).Gleiches gilt, wenn - trotz Mitwirkung eines Dolmetschers -Zweifel an der hinreichenden Verständigungsmöglichkeit bleiben (OLG Stuttgart StV 1987, 240; OLG Celle NStZ 1987, 521; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 522).
- LG Hannover, 18.06.1986 - 38 Qs 86/86
Auszug aus OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
Sprachbedingten Verständigungsschwierigkeiten kann dadurch hinreichend begegnet werden, daß ein Dolmetscher die Kommunikation ermöglicht (…OLG Düsseldorf a.a.O.; LG Hannover StV 1987, 382).Dies kann dazu führen, daß auch in einer an sich einfach gelagerten Sache die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers erforderlich wird (vgl. OLG Stuttgart StV 1987, 240; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 522; LG Hannover StV 1987, 382; LG Freiburg StV 1986, 472;… vgl. n.N. bei Lüderssen a.a.O. Rz. 81 f.).
- LG Koblenz, 24.11.1986 - 12 Qs 38/86
Auszug aus OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
In Einklang damit unterscheidet auch die MRK deutlich zwischen dem Recht auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Überwindung der sprachlichen Verständigungsbarriere, das in Art. 6 Abs. 3 lit. e) MRK ohne Einschränkung gewährt wird, und der Bestellung eines Verteidigers zum Ausgleich von Defiziten in der Verteidigungsfähigkeit gemäß Art. 6 Abs. 3 lit. c) 3. Alt. MRK (vgl. OLG Hamm MDR 1990, 461 [OLG Hamm 23.11.1989 - 2 Ws 626/89] ; LG Koblenz MDR 1987, 431 [LG Koblenz 24.11.1986 - 12 Qs 38/86] ). - BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
Unter den in vorliegender Sache obwaltenden Umständen gebieten weder die "Schwere der Tat" noch der Schwierigkeitsgrad von Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers, um das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren zu wahren und ihn nicht zu einem unverstandenen Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen (vgl. BVerfGE 46, 201, 210 = NJW 1978, 151 [BVerfG 19.10.1977 - 2 BvR 462/77] ; BVerfGE 64, 135, 150 [BVerfG 17.05.1983 - 2 BvR 731/80] = NJW 1983, 2762; BVerfGE 65, 171, 175 [BVerfG 18.10.1983 - 2 BvR 462/82] = NJW 1984, 113 ). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
Pflichtverteidiger bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
Unter den in vorliegender Sache obwaltenden Umständen gebieten weder die "Schwere der Tat" noch der Schwierigkeitsgrad von Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers, um das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren zu wahren und ihn nicht zu einem unverstandenen Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen (vgl. BVerfGE 46, 201, 210 = NJW 1978, 151 [BVerfG 19.10.1977 - 2 BvR 462/77] ; BVerfGE 64, 135, 150 [BVerfG 17.05.1983 - 2 BvR 731/80] = NJW 1983, 2762; BVerfGE 65, 171, 175 [BVerfG 18.10.1983 - 2 BvR 462/82] = NJW 1984, 113 ). - BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82
Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in …
Auszug aus OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
Unter den in vorliegender Sache obwaltenden Umständen gebieten weder die "Schwere der Tat" noch der Schwierigkeitsgrad von Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers, um das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren zu wahren und ihn nicht zu einem unverstandenen Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen (vgl. BVerfGE 46, 201, 210 = NJW 1978, 151 [BVerfG 19.10.1977 - 2 BvR 462/77] ; BVerfGE 64, 135, 150 [BVerfG 17.05.1983 - 2 BvR 731/80] = NJW 1983, 2762; BVerfGE 65, 171, 175 [BVerfG 18.10.1983 - 2 BvR 462/82] = NJW 1984, 113 ). - OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
- OLG Zweibrücken, 05.02.1988 - 1 Ws 71/88
Pflichtverteidigers; Angeklagten; Verteidiger; Deutsch; …
- OLG Düsseldorf, 16.12.1987 - 3 Ws 732/87
Staatsanwaltschaft; Bewährungsstrafe; Berufung; Freiheitsstrafe; …
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 4/77
Anforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
- OLG Celle, 20.12.1985 - 1 Ss 461/85
Hauptverhandlung in Abwesenheit des Verteidigers; Pflicht zur Bestellung eines …
- OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 157/89
Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Entpflichtung
- OLG München, 06.05.1986 - 2 Ws 484/86
Verteidiger; Auswärtiger Verteidiger; Spezialwissen
- OLG Celle, 04.08.1987 - 3 Ws 309/87
- LG Baden-Baden, 16.03.1983 - Qs 70/83
- LG Freiburg, 06.05.1986 - II Qs 82/86
- LG Berlin, 16.04.1984 - 508 Qs 21/84
- LG Aachen, 27.01.1989 - 63 Qs 17/89
- KG, 14.02.1985 - 1 Ss 269/84
- BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22
Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig
Vor diesem Hintergrund ergibt sich zudem nicht, dass er wegen seiner Herkunft aus einem arabischen Land außerstande war, sich bei den Beschuldigtenvernehmungen im Jahr 2020 selbst zu verteidigen (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 5. Februar 1991 - 2 Ws 67/91, NJW 1991, 2223, 2224). - BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers
Sei eine solche nach § 140 StPO nicht geboten und damit auch nicht im Sinne des Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK im Interesse der Rechtspflege erforderlich, bedürfe es der unentgeltlichen Zurverfügungstellung eines Dolmetschers für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger auch dann nicht, wenn der Angeklagte mittellos sei (so auch OLG Düsseldorf NJW 1989, 677 f. = StV 1992, 363 f. m. Anm. Wolf; OLG Hamm NStZ 1990, 143, 144; StV 1995, 64, 65; OLG Köln NJW 1991, 2223, 2224; OLG Koblenz MDR 1994, 1137; Basdorf in GS für Karlheinz Meyer S. 30 ff.). - OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93
Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des …
Die Gegenmeinung (OLG Düsseldorf NJW 1989, 677 ; OLG Hamm, 2. Strafsenat, NStZ 1990, 143 ; OLG Köln NJW 1991, 2223;… Hilger NStZ 1990, 404/405, Kleinknecht-Meyer/Goßner, StPO , 41. Auflage, § 140 Rdn. 30) hält allein die Tatsache, daß ein mittelloser Angeklagter der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, für noch nicht ausreichend, die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung zu begründen.Als nicht einfach gelagerte Fälle, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers nicht geboten war, mögen etwa der vom hiesigen 2. Strafsenat (NStZ 1990, 143 ) entschiedene, der eine mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen geahndete Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zum Gegenstand hatte, oder der des Oberlandesgerichts ... (NJW 1991, 2223) anzusehen sein, in dem ein wegen Betruges vorbestrafter, geständiger Angeklagter wegen des Diebstahls von 18 Packungen Zigaretten zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war.
- OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95
Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger; …
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Bestellung eines Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger
Rn. 10 Auch mit ihrer Auffassung, allein die Tatsache, daß ein Beschuldigter der deutschen Sprache nicht mächtig sei, mache nicht stets die Mitwirkung eines Verteidigers erforderlich, befindet sich die Strafkammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (zuletzt: SenE vom 5. Februar 1991 - 2 Ws 67/91 - mit eingehender Begründung). - OLG Hamm, 16.11.2005 - 2 Ss 461/05
Beiordnung; Pflichtverteidiger; ausländischer Angeklagter; Gesamtwürdigung
Dabei ist die Notwendigkeit der Verteidigung i.S. des § 140 Abs. 2 StPO aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere danach zu bestimmen, ob die Angeklagten nach dem Zuschnitt ihrer Persönlichkeit, ihren intellektuellen Möglichkeiten und Erfahrungen den Anforderungen genügen können, die aufgrund der Sach- und Rechtslage, insbesondere nach Umfang und Gegenstand des Verfahrens mit einer sachgerechten Verteidigung verknüpft sind (OLG Köln, NJW 1991, 2223, 2224). - OLG Nürnberg, 03.12.1997 - Ws 1165/97
Notwendige Verteidigung für fremdsprachigen Ausländer - Bestellung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 15.09.1998 - Ws 1071/98
Pflichtverteidigerbestellung im Strafvollstreckungsverfahren
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