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Rechtsprechung
   KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23, 2 Ws 79/23 - 161 AR 119/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,43218
KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23, 2 Ws 79/23 - 161 AR 119/23 (https://dejure.org/2023,43218)
KG, Entscheidung vom 06.10.2023 - 2 Ws 79/23, 2 Ws 79/23 - 161 AR 119/23 (https://dejure.org/2023,43218)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, 2 Ws 79/23 - 161 AR 119/23 (https://dejure.org/2023,43218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Wiederaufnahme des Verfahrens, neue Beweismittel, weiterer Sachverständiger, Begründung des Wiederaufnahmeantrags

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Beweismittel

  • strafrechtsiegen.de

    Verfahrenswiederaufnahme wegen neuer Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 359 Nr. 5
    Beschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes eines Dopingmittels; Darlegungspflicht bei der Geltendmachung eines Wiederaufnahmebegehrens

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StPO: Wiederaufnahme wegen weiterem Sachverständigengutachten - Vorlage des neuen Sachverständigengutachtens erforderlich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.05.1983 - 3 ARs 4/83

    Reichstagsbrand

    Auszug aus KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23
    Hinzutreten muss, dass eine Beweiserhebung durch einen solchen weiteren Sachverständigen für die entscheidungserhebliche Frage erfolgversprechend erscheint (…vgl. BGH aaO; BGHSt 31, 365).

    Rn. 18 Um dies zu prüfen, um etwa die Verwendung überlegener Forschungsmittel nachzuvollziehen (…vgl. Frister in SK-StPO, 5. Aufl. § 359 Rn. 51), ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon im Wiederaufnahmeverfahren die Vorlage des neuen Gutachtens notwendig (…vgl. BGH aaO; BGHSt 31, 365).

    Rn. 23 4. Darüber hinaus wird das Anliegen des Verurteilten, das Verfahren aus den Gründen des § 359 Nr. 5 StPO wieder aufnehmen zu lassen, den Anforderungen des Bundesgerichtshofs dahingehend nicht gerecht, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung eine Beweiserhebung durch einen weiteren Sachverständigen für die entscheidungserhebliche Frage erfolgversprechend erscheinen muss (vgl. BGH NStZ 1993, 502; BGHSt 31, 365).

  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren …

    Auszug aus KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23
    Vor allem reicht es in der Regel nicht, dass der Antragsteller sich darauf beruft, dass der weitere Sachverständige zu anderen Schlussfolgerungen oder zu einer anderen Bewertung gelangen wird, als ein in dem abgeschlossenen Verfahren gehörter Sachverständiger (vgl. BGH NStZ 1993, 502 mwN; Hans. OLG, Beschluss vom 18. Oktober 1999 - 2 Ws 136/99 - juris, mwN;… ablehnend Tiemann in KK-StPO 9. Aufl, § 359 Rn. 26 mwN).

    Rn. 23 4. Darüber hinaus wird das Anliegen des Verurteilten, das Verfahren aus den Gründen des § 359 Nr. 5 StPO wieder aufnehmen zu lassen, den Anforderungen des Bundesgerichtshofs dahingehend nicht gerecht, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung eine Beweiserhebung durch einen weiteren Sachverständigen für die entscheidungserhebliche Frage erfolgversprechend erscheinen muss (vgl. BGH NStZ 1993, 502; BGHSt 31, 365).

  • OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109/10

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Gelegenheit zur Nachbesserung leicht …

    Auszug aus KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23
    Allerdings dürfte zu berücksichtigen sein, dass leicht behebbare Mängel eines Wiederaufnahmeantrags nicht ohne vorherige Gelegenheit zur Nachbesserung zu der Verwerfung eines Antrags als unzulässig führen dürfen (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. März 2010 - 3 Ws 109-112/10 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2017 - 1 Ws 363/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens; …

    Auszug aus KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23
    Denn das vom Verurteilten genannte Beweismittel und die unter Beweis gestellten Tatsachen sind nicht in der Weise erheblich, dass ihre Bewertung im Rahmen einer hypothetischen Schlüssigkeitsprüfung zu einer Verurteilung aufgrund eines milderen und anderen Gesetzes (vgl. § 363 StPO) führen könnte (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. März 2017 - 1 Ws 363/16 -, juris mwN).
  • OLG Hamm, 24.02.2015 - 1 Ws 32/15

    Zulässiger Wiederaufnahmeantrag zu einem durch Verurteilung wegen Mordes im Jahre …

    Auszug aus KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23
    Die Geeignetheit neuer Tatsachen und Beweismittel ist stets danach zu beurteilen, ob nach Auffassung des Wiederaufnahmegerichts das früher erkennende Gericht anders entschieden hätte, wenn ihm diese neuen Tatsachen und Beweismittel bekannt gewesen wären (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. Februar 2014 - 1 Ws 32/15 -, juris mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 1 Ws 29/05 -, juris mwN).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05

    Wiederaufnahmeverfahren: Voraussetzungen bei Benennung eines Sachverständigen als …

    Auszug aus KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23
    Die Geeignetheit neuer Tatsachen und Beweismittel ist stets danach zu beurteilen, ob nach Auffassung des Wiederaufnahmegerichts das früher erkennende Gericht anders entschieden hätte, wenn ihm diese neuen Tatsachen und Beweismittel bekannt gewesen wären (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. Februar 2014 - 1 Ws 32/15 -, juris mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 1 Ws 29/05 -, juris mwN).
  • OLG Hamm, 09.09.2009 - 3 Ws 311/09

    Zur erweiterten Darlegungspflicht (Alibibeweis) im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23
    Das Wiederaufnahmegesuch muss dann plausibel machen, warum der Verurteilte die Tat in der Hauptverhandlung der Wahrheit zuwider zugegeben hat und weshalb er daran nicht mehr gebunden sein will (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. September 2009 - 3 Ws 311/09 -, juris).
  • OLG Hamburg, 18.10.1999 - 2 Ws 136/99
    Auszug aus KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23
    Vor allem reicht es in der Regel nicht, dass der Antragsteller sich darauf beruft, dass der weitere Sachverständige zu anderen Schlussfolgerungen oder zu einer anderen Bewertung gelangen wird, als ein in dem abgeschlossenen Verfahren gehörter Sachverständiger (vgl. BGH NStZ 1993, 502 mwN; Hans. OLG, Beschluss vom 18. Oktober 1999 - 2 Ws 136/99 - juris, mwN;… ablehnend Tiemann in KK-StPO 9. Aufl, § 359 Rn. 26 mwN).
  • KG, 28.06.1974 - 1 W 688/73
    Auszug aus KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23
    Rn. 30 Steht das Wiederaufnahmevorbringen des Verurteilten zu seiner früheren Sachdarstellung im Widerspruch, so setzt die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags nach § 359 Nr. 5 StPO regelmäßig voraus, dass er den Wechsel seiner Einlassung überzeugend erklärt (vgl. KG JR 1975, 166).
  • BGH, 09.06.2026 - StB 20/26

    Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil …

    Rn. 23 a) Ein weiterer Sachverständiger als solcher beziehungsweise dessen Gutachten ist angesichts Austauschbarkeit von Sachverständigen grundsätzlich kein neues Beweismittel, selbst wenn er zu anderen Schlussfolgerungen oder anderen Bewertungen gelangt als der Sachverständige, den das Gericht herangezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 83 f.; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 10;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 359 Rn. 35).

    Ein weiterer Sachverständiger kann jedoch ein neues Beweismittel sein, wenn er einem anderen Fachgebiet als der frühere Sachverständige angehört, auf anderes Erfahrungswissen zurückgreifen kann oder über Forschungsmittel verfügt, die denen des Erstgutachtens überlegen sind (KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 10;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 359 Rn. 35; s. ferner BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84).

    Vielmehr ist zudem erforderlich, dass das neue Gutachten geeignet ist, allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen zur Freisprechung des Verurteilten, in Anwendung eines milderen Strafgesetzes zu einer geringeren Bestrafung oder zu einer wesentlich anderen Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu führen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 10), also neben der Neuheit des Beweismittels auch dessen Geeignetheit als zentrales Element für die Zulässigkeit eines jeden Wiederaufnahmeantrages (…vgl. KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 359 Rn. 26) bejaht werden kann.

    Eine Beweiserhebung durch einen solchen weiteren Sachverständigen muss mithin für die entscheidungserhebliche Frage erfolgversprechend erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 10).

    Für die Prüfung der Erheblichkeit ist die Vorlage des neuen Gutachtens im Wiederaufnahmeverfahren notwendig (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 359 Rn. 27).

    Denn bei dem hier in Frage stehenden zusätzlichen Untersuchungsmaterial handelt es sich jedenfalls um neue Tatsachen (vgl. KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 359 Rn. 35;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 359 Rn. 27).

    Angesichts dessen sind die vom Erstgutachten nicht ausgewerteten Sequenzen des IS-Tatvideos sowie die vom neuen Sachverständigen erstellten Lichtbilder vom Verurteilten als neue Tatsachen einzustufen (vgl. KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 359 Rn. 35; s. ferner OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 13).

    Der Zweifelsgrundsatz (in dubio pro reo) findet insofern keine Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 85; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 368 Rn. 10).

  • BGH, 09.06.2026 - StB 35/26

    Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Verwerfung seines Antrages auf …

    Der Zweifelsgrundsatz (in dubio pro reo) findet insofern keine Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 85; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 368 Rn. 10).
  • OLG Naumburg, 29.12.2025 - 1 Ws 406/25
    Die Vorschrift beschreibt einen einheitlich zu betrachtenden Wiederaufnahmegrund, bei dem es in erster Linie darum geht, ob ein neues Beweisergebnis beigebracht wird (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 6. Oktober 2023, 2 Ws 79/23, Rn. 15, zitiert nach juris;… Schmitt/Köhler, StPO, 68. Auflage, § 359 Rn. 30 ff.).
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