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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 797/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,62673
OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 797/15 (https://dejure.org/2015,62673)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.12.2015 - 2 Ws 797/15 (https://dejure.org/2015,62673)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Dezember 2015 - 2 Ws 797/15 (https://dejure.org/2015,62673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    JVEG § 15 ; JVEG § 16 ; JVEG § 17
    Entschädigung des ehrenamtlichen Richters für Nachteile bei der Huashaltsführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung des ehrenamtlichen Richters für Nachteile bei der Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2010 - L 2 SF 159/09

    Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 797/15
    Der Senat folgt der - soweit ersichtlich - zumindest ganz überwiegenden Auffassung, nach der die Entschädigung nach § 17 JVEG nur dem zustehen kann, der den Haushalt überwiegend führt (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Auflage 2015, § 21 JVEG, Rn. 4; SG Leipzig, Beschluss v. 18.06.2009, S 1 SF 87/09 ERI, zitiert nach juris; in diesem Sinne auch OLG Nürnberg Rpfleger 1979, 234; SG Dresden, Beschluss v. 27.05.2003, S 1 AR 11/03, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 03.05.2010, L 2 SF 159/09, zitiert nach juris;… Meyer/Höver/Bach a.a.O., § 21, Rn. 21.3).

    Rn. 18 § 2 Abs. 3 ZuSEG, die Vorgängerregelung des § 21 JVEG, der mit § 17 JVEG übereinstimmenden Regelung für die Entschädigung von Zeugen, wurde vielmehr eingeführt, um nichterwerbstätigen Frauen, die ihre Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, durch die Führung des Haushaltes erfüllten, eine höhere Entschädigung zukommen zu lassen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 03.05.2010, L 2 SF 159/09, zitiert nach juris).

  • SG Dresden, 27.05.2003 - S 1 AR 11/03
    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 797/15
    Der Senat folgt der - soweit ersichtlich - zumindest ganz überwiegenden Auffassung, nach der die Entschädigung nach § 17 JVEG nur dem zustehen kann, der den Haushalt überwiegend führt (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Auflage 2015, § 21 JVEG, Rn. 4; SG Leipzig, Beschluss v. 18.06.2009, S 1 SF 87/09 ERI, zitiert nach juris; in diesem Sinne auch OLG Nürnberg Rpfleger 1979, 234; SG Dresden, Beschluss v. 27.05.2003, S 1 AR 11/03, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 03.05.2010, L 2 SF 159/09, zitiert nach juris;… Meyer/Höver/Bach a.a.O., § 21, Rn. 21.3).

    Das Landgericht übersieht dabei auch, dass es schon nach bisherigem Verständnis nichts an der Führung des Haushaltes durch einen Partner ändert, dass der andere einzelne Aufgaben punktuell übernimmt (SG Dresden, Beschluss v. 27.05.2003 - S 1 AR 11/03, zitiert nach juris), so dass das Gesetz nicht etwa voraussetzt, dass einer der Partner überhaupt keine Tätigkeit im Haushalt entfaltet.

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 797/15
    Dem lag der Gedanke der Gleichberechtigung zugrunde, nämlich der rechtlichen Unterbewertung der Arbeit der Frau im Haushalt und Familie ein Ende zu setzen und ihr eine gerechte Berücksichtigung zu sichern (BVerfGE 49, 280; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 15.02.2011 - L 6 SF 47/09 ERI, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 13.02.2009 - 4 Ws 267/08

    Keine Kostenerstattung für gerichtsärztliche Tätigkeit eines städtischen …

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 797/15
    Der Senat entscheidet über sie in der Besetzung mit drei Richtern, weil der angefochtene Beschluss nicht durch einen Einzelrichter erlassen worden ist (§ 4 Abs. 7 S. 1 2. Hs. JVEG; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 13.02.2009 - 4 Ws 267/08, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 15.02.2011 - L 6 SF 47/09
    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 797/15
    Dem lag der Gedanke der Gleichberechtigung zugrunde, nämlich der rechtlichen Unterbewertung der Arbeit der Frau im Haushalt und Familie ein Ende zu setzen und ihr eine gerechte Berücksichtigung zu sichern (BVerfGE 49, 280; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 15.02.2011 - L 6 SF 47/09 ERI, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2014 - 14 AR 5/13

    Entschädigung eines ehrenamtlichen Richters für die Teilnahme an einer Sitzung

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 797/15
    Der Regelfall der nicht erwerbstätigen Person, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führt, ist weiterhin der Fall des nicht erwerbstätigen Ehegatten, der durch die Haushaltsführung statt durch Erwerbsarbeit seine Verpflichtung erfüllt, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen (§ 1360 S. 2 BGB), während der erwerbstätige Ehegatte seine Unterhaltspflicht durch das Erwerbseinkommen erfüllt (OVG NW NVwZ-RR 2014, 708).
  • OLG Oldenburg, 07.08.1998 - 1 Ws 274/98

    Höhe der Entschädigung einer als Schöffin herangezogenen teilzeitbeschäftigten …

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 797/15
    Der Senat teilt die Auffassung, dass die in der Vorschrift vorgesehene Rundung auf die volle Stunde an jedem einzelnen Sitzungstag vorzunehmen ist (so auch OLG Oldenburg NStZ-RR 1999, 94;… Binz in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Auflage 2014, § 15 JVEG, Rn. 4).
  • SG Leipzig, 18.06.2009 - S 1 SF 87/09
    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 797/15
    Der Senat folgt der - soweit ersichtlich - zumindest ganz überwiegenden Auffassung, nach der die Entschädigung nach § 17 JVEG nur dem zustehen kann, der den Haushalt überwiegend führt (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Auflage 2015, § 21 JVEG, Rn. 4; SG Leipzig, Beschluss v. 18.06.2009, S 1 SF 87/09 ERI, zitiert nach juris; in diesem Sinne auch OLG Nürnberg Rpfleger 1979, 234; SG Dresden, Beschluss v. 27.05.2003, S 1 AR 11/03, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 03.05.2010, L 2 SF 159/09, zitiert nach juris;… Meyer/Höver/Bach a.a.O., § 21, Rn. 21.3).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 Ws 14/18

    Entschädigungsanspruch von Schöffen bei Teilzeittätigkeit

    Nach den unwiderlegten Feststellungen führt sie einen Haushalt für mehrere Personen, nämlich für sich und ihren Ehemann (wohl h. M. vgl. SG Dresden B.v. 27.05.2003, S1 AR 11/03; OLG Köln B. v. 29.12.2015, 2 Ws 797/15; KG Berlin B.v. 16.08.2010, 1 Ws 135/10; OLG Stuttgart B.v. 18.12.2012, 5 Ws 63/12; BeckRS 2013, 00786;… Hartmann, Kostengesetz, 48. Aufl. 2018 Rdnr. 3.).

    Die gegenteilige Auffassung, auf die sich die Bezirksrevisorin stützt, nach der derjenige, der mehr als halbtags erwerbstätig arbeitet, vom Grundsatz erwerbstätig ist und somit der "prägende Teil" seiner Tätigkeit nicht die Haushaltsführung ist (vgl. OLG Köln B. v. 29.12.2015, 2 Ws 797/15; SG Dresden B.v. 27.05.2003, S 1 AR 11/03), findet weder im Wortlaut des Gesetzes noch in seiner Historie eine Stütze.

    Dem Gedanken der "prägenden Tätigkeit" liegt ein im Gesetz nicht genannter Bewertungsgesichtspunkt zu Grunde, wonach es einen Zeitumfang gibt, nämlich mindestens 50 % der üblichen Erwerbszeit, in dem die Haushaltstätigkeit (nur) geleistet werden kann (vgl. in diesem Sinne OLG Köln B.v. 29.12.2015, 2 Ws 797/15 Rdnr. 26).

  • LG Frankfurt/Main, 16.01.2018 - 12 KLs 7/17 Js 222652/16

    Schöffenentschädigung nach § 17 JVEG

    Sie sind unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Köln vom 29.12.2015 (2 Ws 797/15; zit. nach juris) der Meinung, dass der Antragstellerin nur die Entschädigung nach § 16 JVEG zustehe, weil sie nicht überwiegend damit beschäftigt sei, den Zweipersonenhaushalt zu führen, sondern überwiegend bei der Stadt Frankfurt am Main arbeite.
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