Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 14.05.2024 - 2 Ws 84/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
Anforderungen an Begründung der Ablehnung des offenen Vollzugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 10 ; III § 7 Abs. 1 JVollzGB BW
Ablehnung des Antrags des Inhaftierten auf Zulassung zum offenen Vollzug
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 12.02.2024 - 13 StVK 661/23
- OLG Karlsruhe, 14.05.2024 - 2 Ws 84/24
Papierfundstellen
- NStZ 2025, 638
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2024 - 2 Ws 84/24
Die Einhaltung des Beurteilungsspielraums ist nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar (grundlegend BGHSt 30, 320 ff.). - BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2024 - 2 Ws 84/24
Rn. 10 (1) Der Vollzugsbehörde steht bei der Prüfung, ob ein Gefangener den besonderen Anforderungen des offenen Vollzugs genügt und ob im Einzelfall Flucht- oder Missbrauchsgefahr vorliegt, ein - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1.4.1998 - 2 BvR 1951/96, juris) - Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen sie bei Achtung der Grundrechte des Gefangenen mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind. - OLG Brandenburg, 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13
Rechtsbehelf im Strafvollzugsverfahren: Bezugnahme der - ablehnenden - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2024 - 2 Ws 84/24
Zudem muss die Verständlichkeit der Darstellung und Begründung gewahrt bleiben (OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.9.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13, juris, m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 3 Ws 393/00
Strafvollzug: Begründungsanforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2024 - 2 Ws 84/24
Ob dieses Risiko in der Person des Antragstellers tatsächlich besteht, kann jedoch nur aufgrund einer Gesamtabwägung der konkreten risikoerhöhenden wie der gegenläufigen Umstände beurteilt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 30.4.2021 - III-1 Vollz (Ws) 112/21, juris; OLG Frankfurt NStZ 1985; 382; ZfStrVo 1994, 183; NStZ-RR 2000, 350). - OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07
Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung bei unrechtmäßiger Versagung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2024 - 2 Ws 84/24
Rn. 17 bb) Die Missbrauchsgefahr ist - unzulässigerweise (OLG Karlsruhe - Senat - StraFo 2008, 129) - allein mit pauschalen Erwägungen begründet, ohne die individuellen Verhältnisse des Antragstellers in den Blick zu nehmen. - KG, 12.09.2017 - 5 Ws 177/17
Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen: Anwendung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2024 - 2 Ws 84/24
Danach gelten für die Entscheidung der Vollzugsbehörde, den Gefangenen nicht in den offenen Vollzug zu verlegen, sowie ihre gerichtliche Überprüfung folgende Grundsätze (zusammenfassend KG, Beschluss vom 12.9.2017 - 5 Ws 177/17 Vollz, juris, m.w.N.):. - OLG Hamm, 30.04.2021 - 1 Vollz (Ws) 112/21
Verlegung vom offenen in den geschlossenen Vollzug; Fluchtgefahr als …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2024 - 2 Ws 84/24
Ob dieses Risiko in der Person des Antragstellers tatsächlich besteht, kann jedoch nur aufgrund einer Gesamtabwägung der konkreten risikoerhöhenden wie der gegenläufigen Umstände beurteilt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 30.4.2021 - III-1 Vollz (Ws) 112/21, juris; OLG Frankfurt NStZ 1985; 382; ZfStrVo 1994, 183; NStZ-RR 2000, 350). - OLG Frankfurt, 23.01.1991 - 3 Ws 888/90
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2024 - 2 Ws 84/24
Ob dieses Risiko in der Person des Antragstellers tatsächlich besteht, kann jedoch nur aufgrund einer Gesamtabwägung der konkreten risikoerhöhenden wie der gegenläufigen Umstände beurteilt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 30.4.2021 - III-1 Vollz (Ws) 112/21, juris; OLG Frankfurt NStZ 1985; 382; ZfStrVo 1994, 183; NStZ-RR 2000, 350). - OLG Nürnberg, 30.08.1993 - Ws 345/93
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2024 - 2 Ws 84/24
Rn. 16 aa) Hinsichtlich der Annahme von Fluchtgefahr ist es im Ausgangspunkt nicht zu beanstanden, dass das Vorliegen einer bestandskräftigen Ausweisungsverfügung und einer darauf aufbauenden drohenden Abschiebung aus der Strafhaft heraus bei einem Gefangenen, der - wie im vorliegenden Fall - nicht in sein Herkunftsland zurückkehren will, grundsätzlich einen Anreiz dafür darstellen kann, die mit der Verlegung in den offenen Vollzug einhergehenden Freiheiten dafür zu nutzen, sich dem weiteren Vollzug zu entziehen, um damit der Abschiebung zu entgehen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.8.1993 - Ws 345/93, juris).
- BayObLG, 29.07.2024 - 203 StObWs 273/24
Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Rechtsbeschwerdeverfahren, …
Die Strafvollstreckungskammer ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, alle entscheidungsrelevanten Umstände berücksichtigt, die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten und die richtigen Wertmaßstäbe angewendet hat (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. März 2024 - 203 StObWs 97/24 -, juris Rn. 5, …und vom 3. Juli 2023 - 203 StObWs 225/23 -, juris Rn. 19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 2 Ws 84/24 -, juris Rn. 10; KG Berlin…, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 5 Ws 29/21 Vollz -, juris Rn. 14;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz 7. Aufl., 12. Kapitel Rechtsbehelfe § 115 Rn. 23;… Arloth/Krä a.a.O. § 115 Rn. 16 m.w.N.;… Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel/Baierl, Strafvollzugsgesetze, 13. Aufl., Kap. P II § 115 Rn. 87, 88;… Spaniol a.a.O. § 115 StVollzG Rn. 28, 31;… Euler in BeckOK Strafvollzug Bund 25. Ed. § 115 Rn. 20). - BayObLG, 05.08.2024 - 203 StObWs 312/24
Offener Vollzug, Rechtsbeschwerdeverfahren, Entscheidung der …
Vielmehr obliegt es der Vollzugsanstalt, auf einen Antrag des Gefangenen hin eine an der Person des Gefangenen orientierte Abwägung aller für die Beurteilung der Eignung sowie der Flucht- und Missbrauchsgefahr relevanten Umstände vorzunehmen und dabei auf die Persönlichkeit, die biografische, deliktische und vollzugliche Entwicklung sowie auf die Anlassverurteilung einzugehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 2 Ws 84/24 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2021 - III-1 Vollz (Ws) 112/21 -, juris; KG…, Beschluss vom 12. September 2017 a.a.O. Rn. 14;… Arloth in BeckOK Strafvollzug Bayern a.a.O. Art. 12 Rn. 6).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.06.2024 - 2 Ws 84/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
OWiG § 46 Abs. 1 ; StPO § 311a Abs. 1 S. 1
Zulässigkeit des Antrags des Bundeskartellamtes auf Durchführung des Nachverfahrens; Umfang der Anhörungspflicht im Beschwerdeverfahren; Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Koordinierung beim Vertrieb
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Bremen, 20.08.2018 - 1 Ws 46/18
Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen erstmals zuungunsten ausgefallene …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.2024 - 2 Ws 84/24
Rn. 22 a) Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts, mit der die Durchführung des Nachverfahrens gemäß § 311a StPO abgelehnt wird, ist die einfache Beschwerde gemäß § 304 StPO statthaft (KG, Beschluss vom 02.02.1996 - 1 Ws 6/66, NJW 1966, 991; OLG Bremen, Beschluss vom 20.08.2018 - 1 Ws 46/18, BeckRS 2018, 20148 Rn. 12; BeckOK StPO/Cirener, 51. Ed., § 311a Rn. 5;… HK/Reichenbach, StPO, 7. Aufl., § 311a Rn. 14; KK-StPO/Zabeck, 9. Aufl., § 311a Rn. 13;… LR/Matt, StPO, 26. Aufl., § 311a Rn. 16;… MüKoStPO/Neuheuser, 2. Aufl., § 311a Rn. 13). - OLG Karlsruhe, 04.11.2014 - 2 Ws 331/14
Beschwerdeverfahren gegen einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss in …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.2024 - 2 Ws 84/24
Dies gilt entsprechend im Verfahren um die Gewährung nachträglichen rechtlichen Gehörs durch das Beschwerdegericht nach § 311a Abs. 1 StPO (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 2014 - 2 Ws 331/14, juris Rn. 10;… MüKoStPO/Neuheuser, 2. Aufl., § 311a Rn. 15, jew. m.w.N.). - BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 677/62
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus OLG Köln, 20.06.2024 - 2 Ws 84/24
Dies gilt - anders als im Fall des § 33 Abs. 3 StPO (vgl. MüKostPO/Neuheuser, 2. Aufl., § 311a Rn. 5) - unabhängig davon, ob das Beschwerdevorbringen neue Tatsachen oder Beweismittel oder nur Rechtsausführungen enthält (BVerfG, Beschluss vom 26.11.1963 - 2 BvR 677/62, NJW 1964, 293;… LR/Matt, StPO, 26. Aufl., § 308 Rn. 11) und ob sich das Gericht hierauf stützen will.
- LG Bonn, 28.01.2026 - 62 Qs 86/24 Auf Beschwerde des Bundeskartellamts vom 20.11.2023, der das Landgericht nicht abhalf, hob das Oberlandesgericht Köln durch Entscheidung vom 20.06.2024 (Az. 2 Ws 84/24) den Beschluss des Landgerichts vom 15.11.2023 auf, soweit die Anträge des Bundeskartellamtes auf nachträgliche Anhörung und erneute Entscheidung über die Beschwerden der Beschwerdeführerinnen zurückgewiesen worden waren und verwies die Sache insoweit zur nachträglichen Anhörung des Bundeskartellamtes und erneuten Entscheidung an das Landgericht Bonn zurück.
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