Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Ablehnung, Rechtsmittel, erkennender Richter, Einstellung, Zustimmung , Bedingung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 28 § 153
Ablehnung; Rechtsmittel; erkennender Richter; Einstellung; Zustimmung; Bedingung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eigenschaft als erkennender Richter; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch ; Befangenheitsantrag
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 238
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02
Schon dann steht aufgrund der erforderlichen kammerinternen Geschäftsverteilung (vgl. dazu § 21 g GVG und BGHSt 40, 168; BGH NJW 2000, 371; BVerfG NJW 1997, 1497, 1998, 743) fest, welches Mitglied der Kammer im Fall des § 76 Abs. 2 GVG zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen ist. - BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93
Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des …
Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02
Schon dann steht aufgrund der erforderlichen kammerinternen Geschäftsverteilung (vgl. dazu § 21 g GVG und BGHSt 40, 168; BGH NJW 2000, 371; BVerfG NJW 1997, 1497, 1998, 743) fest, welches Mitglied der Kammer im Fall des § 76 Abs. 2 GVG zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen ist. - BGH, 03.04.2001 - 4 StR 579/00
Nötigung; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Fehlerhafte Annahme der …
Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02
Dieses Urteil hat der BGH auf die dagegen eingelegte Revision aufgehoben (vgl. den inzwischen veröffentlichten Beschluss des BGH vom 3. April 2001, StV 2002, 181) und die Sache zurückverwiesen. - BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99
Gesetzlicher Richter; Spruchkörperinterne Geschäftsverteilung der Strafkammer des …
Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02
Schon dann steht aufgrund der erforderlichen kammerinternen Geschäftsverteilung (vgl. dazu § 21 g GVG und BGHSt 40, 168; BGH NJW 2000, 371; BVerfG NJW 1997, 1497, 1998, 743) fest, welches Mitglied der Kammer im Fall des § 76 Abs. 2 GVG zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen ist.
- OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02
Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Akteneinsicht, Gewährung rechtlichen …
Die Eigenschaft beginnt mit dem Erlass des Eröffnungsbeschlusses (… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.; der Senat in NStZ-RR 2002, 238f. m.w.N. ), der vorliegend erst nach Einlegung der sofortigen Beschwerde ergangen ist. - OLG Hamm, 25.06.2009 - 2 Ws 172/09
Richterablehnung im Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG
Mit dem "erkennenden Richter" ist der zur Mitwirkung an der Hauptverhandlung berufene Richter gemeint (…Senatsbeschlüsse vom 08. November 2007 - 2 Ws 331/07 -, zitiert nach juris Rn. 8 und vom 25. April 2002 - 2 Ws 85/02 -, zitiert nach juris Rn. 9;… Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 28 Rn. 6 mit zahlreichen weiteren Nachweisen), der nach der kammerinternen Geschäftsverteilung an einer Hauptverhandlung in dieser Sache teilnehmen soll (Senatsbeschluss vom 25. April 2002 - 2 Ws 85/02 -, zitiert nach juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, NJW 1975, 458). - LG Zweibrücken, 12.07.2005 - Qs 75/05
Keine Ablehnung des erkennenden Richters im Strafbefehlsverfahren
Den Richter, der mit Erlass des Strafbefehls den hinreichenden Tatverdacht bejaht hat, kann ein Angeklagter mithin nicht mehr ablehnen, nicht anders als den Richter, der im allgemeinen Strafverfahren den Eröffnungsbeschluss gefasst hat (vgl. auch OLG Hamm in NStZ-RR 2002, 238).
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