Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.02.2003 - 2 Ws 88/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112; StPO § 117; MRK § 6
Untersuchungshaft, Haftbefehl, Beschleunigungsgebot, Verfahrensverzögerung, vermeidbare
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fortbestehen des Haftbefehls ; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot; Erlass des erstinstanzlichen Urteils ; Verzögerliche Sachbehandlung; Vermeidbare Verfahrensverzögerung; Erheblichkeit des Verstoßes; Unangemessene Länge ; Gesamtdauer des Verfahrens
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98
Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2003 - 2 Ws 88/03
Vielmehr muss der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz so erheblich sein, dass dadurch die Gesamtdauer des Verfahrens unter Berücksichtigung von Schwere und Art des Tatvorwurfs sowie von Umfang und Schwierigkeit der Sache unangemessen lang wird (vgl. OLG Bamberg in StV 1994, 142; KG in StV 1985, 67 sowie die zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vom Bundesgerichtshof entwickelten und auch hier anwendbaren Grundsätze, so in NStZRR 2002, 166 und 219 sowie in NStZ 1999, 313). - BGH, 21.02.2002 - 5 StR 9/02
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren (Berücksichtigung …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2003 - 2 Ws 88/03
Vielmehr muss der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz so erheblich sein, dass dadurch die Gesamtdauer des Verfahrens unter Berücksichtigung von Schwere und Art des Tatvorwurfs sowie von Umfang und Schwierigkeit der Sache unangemessen lang wird (vgl. OLG Bamberg in StV 1994, 142; KG in StV 1985, 67 sowie die zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vom Bundesgerichtshof entwickelten und auch hier anwendbaren Grundsätze, so in NStZRR 2002, 166 und 219 sowie in NStZ 1999, 313). - OLG Hamburg, 27.08.1993 - 2 Ws 429/93
Aufhebung eines Haftbefehls; Haftbefehls wegen derselben Tat; Zuständiges …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2003 - 2 Ws 88/03
Vielmehr muss der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz so erheblich sein, dass dadurch die Gesamtdauer des Verfahrens unter Berücksichtigung von Schwere und Art des Tatvorwurfs sowie von Umfang und Schwierigkeit der Sache unangemessen lang wird (vgl. OLG Bamberg in StV 1994, 142; KG in StV 1985, 67 sowie die zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vom Bundesgerichtshof entwickelten und auch hier anwendbaren Grundsätze, so in NStZRR 2002, 166 und 219 sowie in NStZ 1999, 313). - KG, 10.01.1985 - 4 Ws 336/84
Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2003 - 2 Ws 88/03
Vielmehr muss der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz so erheblich sein, dass dadurch die Gesamtdauer des Verfahrens unter Berücksichtigung von Schwere und Art des Tatvorwurfs sowie von Umfang und Schwierigkeit der Sache unangemessen lang wird (vgl. OLG Bamberg in StV 1994, 142; KG in StV 1985, 67 sowie die zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vom Bundesgerichtshof entwickelten und auch hier anwendbaren Grundsätze, so in NStZRR 2002, 166 und 219 sowie in NStZ 1999, 313).
- OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2 Ws 32/04
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nach Erlass des Ersturteils
Vielmehr muss der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz derart erheblich sein, dass dadurch die Gesamtdauer des Verfahrens unter Berücksichtigung von Schwere und Art des Tatvorwurfs sowie von Umfang und Schwierigkeit der Sache unangemessen lang wird (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. August 2003 - 2 Ws 583/03 - und vom 13. Februar 2003 - 2 Ws 88/03 - OLG Bamberg in StV 94, 142; KG in StV 85, 67; sowie die zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vom Bundesgerichtshof entwickelten und auch hier anwendbaren Grundsätze, z.B. BGH in NStZ-RR 2002, 166 und 219 sowie NStZ 1999, 313 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".