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| OLG Hamburg, 03.05.2002 - 2 Wx 40/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 15.08.2008 - 6 Wx 6/08
D (A), Abschiebungshaft, Verfahrensrecht, Anhörung, Landgericht, Beschwerde, …
Die Anhörung ist deshalb nötig, weil es nicht nur dem Amtsgericht, sondern auch dem Beschwerdegericht obliegt, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (§ 12 FGG), dem Betroffenen das rechtliche Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 GG) und sich einen persönlichen Eindruck von dessen Glaubwürdigkeit zu verschaffen (vgl. BayOblG, Beschluss vom 19. März 1992 3 ZBR 29/92 NVwZ 1992, 814 f.; Beschluss vom 2. August 2001 3 ZBR 237/01 -, InfAuslR 2002, 314 f.; vgl. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Mai 2002 2 Wx 40/02 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. März 2002 5 W 40/02 NdsRpfl 2002, 264; OLG Naumburg, Beschluss vom 24. Februar 2000 10 Wx 4/00 FGPrax 2000, 211 f.; Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juli 2005 - 6 Wx 5/05; Senatsbeschluss vom 27. September 2005 6 Wx 7/05; Senatsbeschluss vom 30. Januar 2006 6 Wx 2/06; Senatsbeschluss vom 7. April 2006 6 Wx 6/06; Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2006 6 Wx 14/06 vorgehend 3 T 648/06 Landgericht Magdeburg; Senatsbeschluss vom 17. Juli 2007 6 Wx 6/07).
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