Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 13.05.2009 - 2 Wx 44/09 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 62 Abs. 2; FEVG § 10; GG Art. 19 Abs. 4; FEVG § 5 Abs. 3
D (A), Abschiebungshaft, Aufhebungsantrag, Feststellungsantrag, Rechtsschutzinteresse, Feststellungsinteresse, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Rehabilitierungsinteresse, Rechtskraftwirkung, Beschwerde, Beschwerdefrist, Zuständigkeit, instantielle Zuständigkeit, ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Hamburg, 13.05.2009 - 2 Wx 44/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 02, 2456, zitiert nach juris) ist mit der Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung, die schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG eingreife, die notwendig an das zurechenbare Verhalten des Ausländers anknüpfende Feststellung verbunden, der Betroffene werde ohne die Inhaftierung seine Abschiebung wesentlich erschweren oder vereiteln oder er werde versuchen, unterzutauchen, implizit beinhalte eine richterliche Haftanordnung damit den Vorhalt, der betroffene Ausländer habe sich in einer Weise gesetzwidrig verhalten - oder drohe sich so zu verhalten -, die seine Inhaftierung rechtfertige; die Haftanordnung sei damit auch geeignet, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen; die Gewährung von Rechtsschutz könne im Hinblick auf das bei Freiheitsentziehungen bestehende Rehabilitierungsinteresse weder vom konkreten Ablauf des Verfahrens und dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch davon abhängen, ob in Abschiebungshaftfällen Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden könne. - OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 113/06
Unzulässige Freiheitsentziehung bei Nichtanhörung des nicht dauernd getrennt …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.05.2009 - 2 Wx 44/09
(vgl. OLG Celle InfAuslR 05, 423; OLG München , Beschluss v. 18.09.2006, 34 Wx 113/06, zitiert nach juris), kam es hier für die Feststellung des Haftgrundes nach § 62 Abs. 2 AufenthG auf die Art und Intensität der familiären Bindungen an, unabhängig davon, ob nur der Haftgrund nach Abs. 2 Satz 1 Ziff. 5 (Sicherung der Abschiebung wegen des begründeten Verdachts, dass der Betroffene sich der Abschiebung entziehen will) oder auch der - seitens des Amtsgerichts im Aufhebungsbeschluss offen gelassene nach Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 (Sicherung der Abschiebung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen unerlaubter Einreise) einschlägig war, denn bei letzterem ist nach Satz 3 bei Glaubhaftmachung durch den Betroffenen, dass er sich der Abschiebung nicht entziehen will, von der Haft abzusehen. - KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08
Abschiebehaft: Zulässigkeit der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.05.2009 - 2 Wx 44/09
Während das OLG München (FGPrax 05, 276, zitiert nach juris) entschieden hat, dass nicht in vorangegangene und durch Zeitablauf überholte Haftentscheidungen eingegriffen werden kann, und das Kammergericht (Beschluss vom 29. August 2008, 1 W 251/08, zitiert nach juris) in dem Fall, dass ein Haftaufhebungsantrag erst nach Ablauf der Frist für die sofortige Beschwerde gegen den die Haft anordnenden Beschluss gestellt worden ist, es für nahe liegend hält, eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit jedenfalls für die Zeit nach Stellung eines Aufhebungsantrags als zulässig anzusehen, sah das OLG Düsseldorf ( Beschluss vom 24. Juli 2002, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang) das Gericht im Rahmen eines Aufhebungsantrags während andauernder Abschiebungshaft demgegenüber ohne weitere Prüfung für befugt an, die aktuell zugrundeliegende Haftanordnung nach Erledigung aufzuheben und die vollzogene Abschiebungshaft für von Anfang an rechtswidrig zu erklären. - OLG Celle, 09.10.2008 - 22 W 45/08
D (A), Abschiebungshaft, Feststellungsantrag, Feststellungsinteresse, Erledigung …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.05.2009 - 2 Wx 44/09
BayObLG FGPrax 02, 281 für eine Unterbringungsmaßnahme; OLG Celle, Beschluss v. 9. Oktober 2008, 22 W 45/08,bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang). - OLG Düsseldorf, 03.06.1996 - 3 Wx 191/96
Auszug aus OLG Hamburg, 13.05.2009 - 2 Wx 44/09
Nach allgemeiner Meinung soll die Regelung des § 5 Abs. 3 FEVG einen Mindeststandard der nach § 12 FGG gebotenen Sachaufklärung sicherstellen und gehört zu den Vorschriften, ohne deren Beachtung eine Freiheitsentziehung nicht zulässig ist (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.06.96, 3 Wx 191/96,zitiert nach juris;… OLG München a.a.O.;… OLG Celle a.a.O.).
- BVerfG, 04.10.2010 - 2 BvR 1825/08
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 …
Im Hinblick darauf, dass das Oberlandesgericht seine der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegende Rechtsprechung mittlerweile aufgegeben hat (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 Wx 44/09 -, nicht veröffentlicht), beschränkt sich die Kammer zur Begründung auf den Hinweis, dass die Gerichte den Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 GG an die prozessualen Voraussetzungen für die Feststellung rechtswidriger Freiheitsentziehungen nur dann gerecht werden, wenn sie auf einen entsprechenden Feststellungsantrag die Überprüfung des gesamten Zeitraums ermöglichen, in welchem dem Betroffenen die Freiheit entzogen worden ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06 -, InfAuslR 2008, S. 453 ), und dass die Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts diesen Anforderungen nicht genügen.
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