Rechtsprechung
| BayObLG, 04.01.1972 - BReg. 2 Z 127/71 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1972, 1
Wird zitiert von ... (12)
- BVerfG, 07.02.2013 - 1 BvR 639/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Belastung eines Notars mit Kosten eines …
Da das Landgericht hiernach als Beschwerdegericht und nicht als erstinstanzliches Gericht tätig geworden ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 4. Januar 1972 - BReg. 2 Z 127/71 -, a.a.O., S. 2), kommt nach der hier maßgeblichen neuen Rechtslage - unter der Geltung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - allein die zulassungsgebundene Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach §§ 70 ff. FamFG, § 133 GVG als statthaftes Rechtsmittel in Betracht.Rn. 14 Nach allgemeiner Meinung hatte ein Notar unter Geltung der alten Rechtslage ausnahmsweise ein eigenes - auf die Kostenentscheidung bezogenes - Beschwerderecht zum Oberlandesgericht, wenn ihm trotz seiner Stellung als erste Instanz die Kosten des Verfahrens auferlegt wurden (zur Rechtslage vor Inkrafttreten des FamFG: vgl. BayObLG, Beschluss vom 4. Januar 1972 - BReg 2 Z 127/71 -, a.a.O., S. 2 f.;… vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 -, a.a.O., S. 359 f.).
- OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
Nachholung der Kostenentscheidung - sofortige Beschwerde gegen isolierte …
So verhält es sich unter den besonderen Umständen des gegebenen Falles jedoch nicht: Zwar kann gemäß § 20 a Abs. 1 Satz 1 FGG derjenige, dessen Recht durch die in der Hauptsache ergangene Entscheidung nicht beeinträchtigt ist (§ 20 Abs. 1 FGG), gegen die ihn allein belastende Kostenentscheidung keine Beschwerde einlegen (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1959, 380, 389; 1972, 1, 2 f; BayObLG …Aus der entsprechenden Anwendung des § 20 a Abs. 2 FGG auf den vorliegenden Fall folgt, dass das Landgericht mit seinem Beschluss vom 8. Dezember 2000 eine isolierte Kostenbeschwerdeentscheidung getroffen hat, da das Gesetz den Rechtsbehelf der Beteiligten zu 1) ausdrücklich als Beschwerde bezeichnet (vgl. BayObLGZ 1972, 1, 2; OLG Hamm Rpfleger 1966, 334); hiergegen schließt § 27 Abs. 2 FGG eine sofortige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht aus (vgl. Senat, Beschluß vom 15. Dezember 2000 - 3 W 265/00;… Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 9;… Bassenge/Herbst aaO § 27 FGG Rdnr. 3;… Bumiller/Winkler aaO § 27 Rdnr. 5;… Johansson aaO S. 98).
- OLG Naumburg, 18.05.2005 - 10 Wx 6/05
Zur formellen Beteiligung des Notars im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 …
Demnach kann auch die in § 20 a Abs. 1 FGG bestimmte Einschränkung für die von ihr angefochtene Kostenentscheidung nicht greifen (vgl. für isolierte Kostenentscheidung BayObLGZ 1972, 1, 3).
- BayObLG, 02.07.1992 - 3Z BR 58/92
Einsichtrecht in notariellen Aktenvermerk über Geschäftsfähigkeit eines …
Eine Kostenentscheidung entfällt, da der Notar am Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung einer Einsichtnahme in eine notarielle Urkunde nicht beteiligt ist, so dass ihm auch keine Kosten auferlegt werden dürfen (BayObLGZ 1972, 1;… Keidel/Kuntze/Winkler BeurkG § 54 Rn. 9 Fn. 14); der Notar hat hier die Stellung einer Vorinstanz. - OLG Zweibrücken, 25.02.2000 - 3 W 36/00
Unzulässigkeit der Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung im …
Zusätzlich besteht aber die Voraussetzung, dass auch ein Rechtsmittel in der Hauptsache hätte zulässig sein müssen (vgl. BayObLGZ 1958, 213, 215; 1972, 1, 2; 1989, 140, 141; OLG Köln OLGZ 1988, 295;… Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FGG 14. Aufl. § 20 a Rdn. 9, jeweils m.w.N.). - OLG München, 17.10.2007 - 34 Wx 84/07
Rechtsbeschwerde gegen Wertfestsetzung
Wer durch die in der Hauptsache ergangene Entscheidung in seinem Recht nicht beeinträchtigt ist, kann gegen die ihn belastende Kostenentscheidung kein Rechtsmittel einlegen (BayObLGZ 1972, 1/2 f.). - OLG Frankfurt, 10.05.1983 - 20 W 87/83
Erhöhung des Stammkapitals bei Altgesellschaften
Da er beim Gericht des ersten Rechtszugs einen Antrag (Erinnerung gegen den Beschluß des Rechtspflegers vom 24.11.1982; vgl. BayObLGZ 1975, 137/139 m. Nachw.) im eigenen Namen gestellt hatte, ist er für die ebenfalls im eigenen Namen und in amtlicher Eigenschaft eingelegte weitere Beschwerde vom Anwaltszwange befreit (vgl. BayObLGZ 1972, 1 /2 [= DNotZ 1972, 371 ];… Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 29 Rdnr. 26 mit Fn. 10). - OLG Dresden, 29.05.1997 - 15 W 308/97
Gerichtliche Zuständigkeit für Beschwerden gegen Amtsverweigerungen von Notaren
- BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 102/03
Beschwerdebefugnis des in die Kosten verurteilten Rechtsanwalts - …
Werden wie hier Verfahrenskosten einem Rechtsanwalt auferlegt, weil er als vollmachtloser Vertreter aufgetreten sein soll, kann er sich dagegen ohne Beschränkung durch § 20a Abs. 1 FGG, also unabhängig davon, ob die Wertgrenze von 100 EUR überstiegen wird, mit dem Rechtsmittel der Beschwerde wehren (BayObLGZ 1972, 1/3; OLG Oldenburg JR 1965, 427;… Stein-Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 88 Rn. 15). - LG Traunstein, 25.03.1986 - 1 HKT 921/86
Zum Anwendungsbereich der Registersperre
Ihm kommt nicht die Stellung eines Beschwerdegegners, sondern vielmehr diejenige einer "Vorinstanz" zu (BayObLGZ 1972, 1, 3 [= DNotZ 1972, 371 ]). - BayObLG, 03.04.1986 - BReg. 2 Z 32/86
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Beschwerdebefugnis; …
- LG Passau, 12.03.1986 - 2 T 36/86
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