Rechtsprechung
| BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürstenfeldbruck, 29.12.1978 - UR II 33/78
- LG München II, 01.03.1979 - 8 T 147/79
- BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums
Auszug aus BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79
Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht nach § 21 Abs. 3 WEG (mit Stimmenmehrheit) beschlossen oder gemäß § 21 Abs. 4 verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 VEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272).Die Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu den in § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG bezeichneten Maßnahmen ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1975, 177/183, 201/207; KG WPM 1972, 708/709).
- BayObLG, 03.08.1979 - BReg. 2 Z 24/78
Auszug aus BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79
Hieraus - sowie aus § 1004 Abs. 1 BGB - können sich auch Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche ergeben (BayObLGZ 1979, 267/271 m.w.Nachw.).Eine allenfalls ganz geringfügige Beeinträchtigung der Antragstellerin stellt aber keinen Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ( § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ) dar (BayObLGZ 1979, 267/272; Senatsbeschluß vom 15.1.1980 BReg. 2 Z 80/78, insoweit in Wohnungseigentümer 1980, 60/61 unvollständig veröffentlicht).
- BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60
Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden
Auszug aus BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79
Bei einer nicht zu engen, den gegebenen Umständen Rechnung tragenden Auslegung (vgl. BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217) der ins Grundbuch eingetragenen Bestimmung in Abschnitt III § 6 Nr. 2 der Teilungserklärung spricht auch einiges dafür, daß in der - wie oben dargelegt - erstmaligen Herstellung eines einwandfreien, bauordnungsmäßigen Zustands der gemeinschaftlichen Einrichtung "Spielwiese" durch nicht über eine ordnungsmäßige Instandsetzung hinausgehende Maßnahmen keine - nur mit Zustimmung aller Eigentümer zulässige - Veränderung einer gemeinschaftlichen Einrichtung i.S. der genannten Regelung zu sehen ist.
- BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79
Bei einer nicht zu engen, den gegebenen Umständen Rechnung tragenden Auslegung (vgl. BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217) der ins Grundbuch eingetragenen Bestimmung in Abschnitt III § 6 Nr. 2 der Teilungserklärung spricht auch einiges dafür, daß in der - wie oben dargelegt - erstmaligen Herstellung eines einwandfreien, bauordnungsmäßigen Zustands der gemeinschaftlichen Einrichtung "Spielwiese" durch nicht über eine ordnungsmäßige Instandsetzung hinausgehende Maßnahmen keine - nur mit Zustimmung aller Eigentümer zulässige - Veränderung einer gemeinschaftlichen Einrichtung i.S. der genannten Regelung zu sehen ist. - BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75
Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag; …
Auszug aus BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79
Die Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu den in § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG bezeichneten Maßnahmen ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1975, 177/183, 201/207; KG WPM 1972, 708/709). - BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74
Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne …
Auszug aus BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79
Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht nach § 21 Abs. 3 WEG (mit Stimmenmehrheit) beschlossen oder gemäß § 21 Abs. 4 verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 VEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272). - BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
Auszug aus BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79
Bei einer nicht zu engen, den gegebenen Umständen Rechnung tragenden Auslegung (vgl. BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217) der ins Grundbuch eingetragenen Bestimmung in Abschnitt III § 6 Nr. 2 der Teilungserklärung spricht auch einiges dafür, daß in der - wie oben dargelegt - erstmaligen Herstellung eines einwandfreien, bauordnungsmäßigen Zustands der gemeinschaftlichen Einrichtung "Spielwiese" durch nicht über eine ordnungsmäßige Instandsetzung hinausgehende Maßnahmen keine - nur mit Zustimmung aller Eigentümer zulässige - Veränderung einer gemeinschaftlichen Einrichtung i.S. der genannten Regelung zu sehen ist. - BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
Auszug aus BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79
Im Hinblick auf die zweifelhaft gewesene Rechtslage und die Entscheidungen der Vorinstanzen erscheint es angemessen, die Hälfte der Gerichtskosten aller Rechtszüge der Antragstellerin und die andere Hälfte den übrigen Wohnungseigentümern aufzuerlegen, von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten jedoch - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) - abzusehen. - BayObLG, 19.07.1978 - BReg. 2 Z 1/78
Auszug aus BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79
Bei einer nicht zu engen, den gegebenen Umständen Rechnung tragenden Auslegung (vgl. BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217) der ins Grundbuch eingetragenen Bestimmung in Abschnitt III § 6 Nr. 2 der Teilungserklärung spricht auch einiges dafür, daß in der - wie oben dargelegt - erstmaligen Herstellung eines einwandfreien, bauordnungsmäßigen Zustands der gemeinschaftlichen Einrichtung "Spielwiese" durch nicht über eine ordnungsmäßige Instandsetzung hinausgehende Maßnahmen keine - nur mit Zustimmung aller Eigentümer zulässige - Veränderung einer gemeinschaftlichen Einrichtung i.S. der genannten Regelung zu sehen ist. - KG, 31.08.1967 - 1 W 973/67
Auszug aus BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79
Unter ordnungsmäßiger Instandhaltung und Instandsetzung ist die Erhaltung des bestehenden bzw. die Wiederherstellung eines einmal vorhanden gewesenen ordnungsgemäßen Zustands zu verstehen (BayObLGZ 1971, 273/280; KG NJW 1968, 160), bei von Anfang an vorhandenen Mängeln aber auch die erstmalige Herstellung eines einwandfreien Zustands (BayObLG Wohnungseigentümer 1980, 60/61 m.w.Nachw.). - BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70
Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf; …
- BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75
Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und …
- BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78
- BayObLG, 28.09.1978 - BReg. 2 Z 21/77
Anspruch auf Wohngeldrückstand vom Konkursverwalter; Insolvente …
- BayObLG, 15.01.1980 - 2 Z 80/78
- BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung; …
Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht nach § 21 Abs. 3 WEG (mit Stimmenmehrheit) beschlossen oder gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272 sowie Senatsbeschluß vom 1.7.1980 BReg. 2 Z 23/79). - BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Abstellplatz; Einstellplatz; Fahrzeug; …
Hieraus - sowie aus § 1004 Abs. 1 BGB - können sich auch Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche ergeben (BayObLGZ 1979, 267/271 m.w.Nachw.; Senatsbeschluß vom 1.7.1980 BReg. 2 Z 23/79).
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