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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.08.1975 - RReg. 2 Z 268/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,11959
BayObLG, 01.08.1975 - RReg. 2 Z 268/74 (https://dejure.org/1975,11959)
BayObLG, Entscheidung vom 01.08.1975 - RReg. 2 Z 268/74 (https://dejure.org/1975,11959)
BayObLG, Entscheidung vom 01. August 1975 - RReg. 2 Z 268/74 (https://dejure.org/1975,11959)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1975, 310
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 29.05.2000 - 2Z RR 12/99

    Entschädigungsanspruch für Grundstücke in einem Wasserschutzgebiet

    Die gebotene verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift führt zu dem Ergebnis, daß die Klagefrist des Art. 87 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BayWG erst zu laufen beginnt, wenn mit dem Inkrafttreten der Verordnung die Verbote und Beschränkungen, die einen Entschädigungsanspruch gemäß § 19 Abs. 3 WHG begründen können, wirksam geworden sind (vgl. BayObLGZ 1975, 310/316).

    § 19 Abs. 3 WHG enthält eine salvatorische Entschädigungsklausel, die das Bayerische Oberste Landesgericht bisher auf der Grundlage des früher vom Bundesgerichtshof vertretenen weiten Enteignungsbegriffs als enteignungsrechtliche Regelung im Sinn von Art. 14 Abs. 3 GG angesehen hat (BayObLGZ 1973, 195/202 und 1975, 310/319).

  • OLG Dresden, 26.05.2004 - 6 U 2231/03

    Bestimmung des Anspruchsberechtigten

    Anders als bei einem Eigentümerwechsel während eines eingeleiteten, aber noch nicht beendeten Enteignungsverfahren, bei dem nur der neue Eigentümer betroffen ist und der deshalb auch die Entschädigung erhält (BGH, Urteil vom 05.07.1965, Az.: III ZR 173/64, NJW 1965, 1907), war im vorliegenden Fall die Enteignung mit In-Kraft-Treten des Grundbuchbereinigungsgesetzes am 25.12.1993 bereits vollständig bewirkt (vgl. Substanzminderung infolge eines wasserrechtlichen Bauverbots - § 19 WHG - : BayObLG, Urteil vom 01.08.1975, Az.: 2 Z 268/74, zitiert nach JURIS-Langtext).
  • OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77

    Schadenersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht auf einer …

    Gleichwohl kann der Kläger diesen Anspruch im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft (vgl. BayObLGZ 1975, 310/318) geltend machen und unmittelbar auf Zahlung an den Dienstberechtigten klagen (BGHZ 21, 112/120).
  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80

    Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Verfristung der …

    Eine Befugnis, auf Grund einer Ermächtigung des Rechtsträgers ein fremdes Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, wird anerkannt, wenn ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an der gerichtlichen Geltendmachung des fremden Rechts im eigenen Namen besteht (BGHZ 25, 250/259 f.; 48, 12/15; BayObLGZ 1969, 209/212; 1975, 310/318).
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