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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.10.1977 - BReg. 2 Z 68/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3366
BayObLG, 21.10.1977 - BReg. 2 Z 68/77 (https://dejure.org/1977,3366)
BayObLG, Entscheidung vom 21.10.1977 - BReg. 2 Z 68/77 (https://dejure.org/1977,3366)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Oktober 1977 - BReg. 2 Z 68/77 (https://dejure.org/1977,3366)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 166
  • BayObLGZ 1977, 247
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BayObLG, 18.02.1986 - BReg. 2 Z 19/86

    Eintragung der bedingten Abtretung eines Auflassungsanspruchs

    Die Eintragung einer Vormerkung ist auch zur Sicherung eines bedingten- Anspruchs zulässig (§ 883 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. BayObLGZ 1977, 247 /248 ff. [= MittBayNot 1977, 230]).
  • OLG München, 30.01.2007 - 32 Wx 9/07

    Sicherung einer Reallast durch Vormerkung

    Ist ein Anspruch bedingt, so kann er im Prinzip von Anfang an eine gesicherte Grundlage für die Eintragung einer Vormerkung bieten (BayObLGZ 1977, 247/249).
  • BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77

    Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die …

    Der von dem Bundesgerichtshof (BGHZ 12, 115/117), dem Kammergericht DNotZ 1972, 173/174 und dem Oberlandesgericht Celle (RhNK 1976, 15) geäußerten, nicht näher begründeten Ansicht, daß auch bedingte Ansprüche nur unter den gleichen einschränkenden Voraussetzungen, wie sie für künftige Ansprüche anerkannt sind, durch eine Vormerkung gesichert werden können (ebenso auch die Auffassung in BayObLGZ 1974, 118/123; 1976, 297/299; 1977 Nr. 20, an der der Senat schon im Beschluß vom 21.10.1977 - BReg. 2 Z 68/77 -, BayObLGZ 1977 Nr. 48, nicht mehr festgehalten hat), kann daher nicht beigepflichtet werden.
  • BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 2 Z 62/80

    Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs aus einem Rückvermächtnis

    Nur wenn sich aus der Eintragung und der dort in bezug genommenen Eintragungsbewilligung ergibt, daß ein durch Vormerkung sicherbarer Anspruch nicht gegeben ist, ist die gleichwohl erfolgte Eintragung der Vormerkung als inhaltlich unzulässig von Amts wegen nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO zu löschen (RGZ 145, 343/355; BayObLGZ 1977, 103/105; Ertl Rpfleger 1977, 345/354; KEHE § 22 RdNr. 43), Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn für einen zu sichernden künftigen Anspruch (vgl. § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB ) keine ausreichend gefestigte Rechtsgrundlage vorhanden ist (…BayObLG, Ertl a.a.O.; wobei allerdings die für die Sicherung künftiger Ansprüche geltenden Einschränkungen nicht auch auf die Vormerkungsfähigkeit bedingter Ansprüche angewendet werden können, BayObLGZ 1977, 247/248 ff. und 268/271 ff.; 1978, 287/290 ff., jew. m.Nachw.).

    Dem steht weder entgegen, daß der Anspruch (in mehrfacher Hinsicht) bedingt ist (der Eintritt der Bedingung kann vom Schuldner nicht ausschließlich einseitig beeinflußt werden; vgl. BayObLGZ 1977, 247/250), noch daß der Anspruch zwangsläufig erst nach dem Tod des Beteiligten zu 1) zum Tragen kommen kann (vgl. BayObLGZ 1977, 268/272 m.Nachw.).

  • OLG Köln, 12.08.1994 - 2 Wx 47/93

    Zulässigkeit einer Verfügungsunterlassungsverpflichtung zum Schutz des …

    Seine früher vertretene gegenteilige Auffassung hält das BayObLG nicht mehr aufrecht (vgl. BayObLGZ 1977, 247, 249 = DNotZ 1978, 39 = MittRhNotK 1977, 167 ;… vgl. auch OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • BayObLG, 19.07.1979 - BReg. 2 Z 16/79

    Zur Löschung einer bedingten Rückauflassungsvormerkung

    Zur Sicherung dieses bedingten Rückübereignungsanspruchs konnte zugunsten des Verkäufers - ohne die Einschränkungen, die hinsichtlich der Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche gemäß § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB bestehen - rechtswirksam eine (Rückauflassungs-) Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden (vgl. zur Vormerkungsfähigkeit bedingter Auflassungsansprüche zuletzt BayObLGZ 1978, 287 /290 ff. im Anschluß an BayObLGZ 1977, 247, und 1977, 268 sowie zur Zulässigkeit der Sicherung eines bedingten Rückauflassungsanspruchs auf Grund Wiederkaufsrechts BayObLGZ 1961, 63 /69 f., und 1969, 258/261, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80

    Auflassung an in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten

    Dem steht weder entgegen, daß der Anspruch (in mehrfacher Hinsicht) bedingt ist (der Eintritt der Bedingung kann vom Schuldner nicht ausschließlich einseitig beeinflußt werden; vgl. BayObLGZ 1977, 247 /250), noch daß der Anspruch zwangsläufig erst nach dem Tod des Beteiligten zu 1) zum Tragen kommen kann (vgl. BayObLGZ 1977, 268/272 m. Nachw.).
  • BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 119/85

    Vormerkung zur Sicherung eines Wohnungsrechts an einem vom Berechtigten …

    Die Eintragung einer Vormerkung ist auch zur Sicherung eines bedingten Anspruchs zulässig ( § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB ; vgl. BayObLGZ 1977, 247/248 ff.).
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