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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 2 Z 92/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2558
BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 2 Z 92/87 (https://dejure.org/1988,2558)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.1988 - BReg. 2 Z 92/87 (https://dejure.org/1988,2558)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 1988 - BReg. 2 Z 92/87 (https://dejure.org/1988,2558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Löschung; Grunddienstbarkeit; Von Amts wegen; Berechtigung; Wegfall; Vorteil; Gegenwart; Zukunft

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 781
  • Rpfleger 1988, 246
  • BayObLGZ 1988, 14
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.1984 - V ZR 177/82

    Behauptungs- und Beweislast bei Streit über ein Leitungsrecht

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 2 Z 92/87
    2 Z 106/85">BayObLGZ 1986, 218 [hier: IV (473) 166 f] ausgeführt hat, erlischt eine Grunddienstbarkeit auch dann, wenn der Vorteil, den sie dem herrschenden Grundstück bietet, infolge grundlegender Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage wegfällt; dies folgt aus § 1019 BGB (BGH, NJW 1984, 2157 m.N.; BayObLGZ 1971, 1/5; OLG Köln, Rpfleger 1980, 389 ..).

    Eine Grunddienstbarkeit erlischt wegen der Regelung des § 1019 BGB nur, wenn jeder mögliche Vorteil objektiv und endgültig wegfällt (BGH, NJW 1984, 2157 m.N.).

  • OLG München, 18.12.2019 - 7 U 898/19

    Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit wegen Wegfall des Vorteils

    Die bloße vage Möglichkeit, dass die Grunddienstbarkeit in Zukunft nochmals einen Vorteil bieten könnte, steht einem Erlöschen wegen Wegfalls des Vorteils nicht entgegen (vgl. BayObLG 1988, 14 = NJW-RR 1988, 781).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 9 U 115/94

    Wegfall des Vorteils für herrschendes Grundstück durch Widmung des dienenden …

    Eine vage M6glichkeit, d郎 die Grunddienstb訂keit in Zukunft nochmals einen Vorteil bietet, verhindert ihr Erl6schen indessen nicht (BayObLG, NJW-RR 1988, 781 ).
  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts …

    Der Notar hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 28.1.1988 ( BayObLGZ 1988, 14 ) beantragt, die Rechte auch insoweit zu löschen, als Berechtigter der jeweilige Eigentümer des derzeit dem Beteiligten zu 3 gehörenden Grundstücks ist.

    Bei seiner Begründung hat sich das Landgericht dabei im einzelnen eng an den Beschluß des Senats vom 28.1.1988 ( BayObLGZ 1988, 14 ) angelehnt.

  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 14/98

    Gegenstandslosigkeit einer Grunddienstbarkeit

    Eine Grunddienstbarkeit erlischt auch dann, wenn der Vorteil, den sie dem herrschenden Grundstück bringt, infolge Veränderungen der tatsächlichen oder der rechtlichen Grundlage wegfällt; das folgt aus § 1019 BGB (BayObLGZ 1988, 14/15 und 1986, 218/223 f., jeweils mit weiteren Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweisen).

    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht insbesondere aufgrund der Satzung der Gemeinde festgestellt, daß auch Niederschlagswasser erfaßt wird (vgl. § 3 der Satzung) die Voraussetzungen einer nach der Satzung grundsätzlich möglichen Ausnahme vom Anschluß- und Benutzungszwang nicht vorliegen (vgl. § 6 der Satzung) und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß das Ableitungsrecht in Zukunft wieder Bedeutung erlangen könnte (vgl. dazu BayObLGZ 1988, 14/15 f.).

  • LG Koblenz, 02.09.2026 - 14 O 158/26
    Dies zeigt beispielhaft die Konstellation, in der der Vorteil eines Wasserleitungsrechts nach § 1019 Satz 1 BGB entfällt, wenn das öffentliche Recht einen Benutzungszwang zugunsten der öffentlichen Wasserversorgung begründet und die Ausübung des privatrechtlich eingeräumten Wasserbezugs deshalb rechtlich nicht mehr zulässig ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.01.1988 - BReg 2 Z 92/87, juris Rn. 15).
  • OLG München, 01.08.2013 - 34 Wx 62/13

    Altrechtliche Dienstbarkeit: Voraussetzungen einer Grundbucheintragung; Nachweis …

    Allenfalls ginge sie unter, wenn jeder mögliche Vorteil für das herrschende Grundstück objektiv und endgültig wegfiele (siehe § 1019 BGB; dazu BGH NJW 1984, 2157/2158; BayObLG NJW-RR 1988, 781).
  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 2/03

    Vormerkungsgesicherter Anspruch auf Grunddienstbarkeit - Veränderung des …

    b) Der durch eine Vormerkung gesicherte Anspruch auf Einräumung einer Grunddienstbarkeit (§§ 883, 1018 BGB) besteht nicht, wenn infolge Veränderungen eines der betroffenen Grundstücke die Ausübung dauernd ausgeschlossen ist oder wenn der Vorteil für die Benutzung des herrschenden Grundstücks infolge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig wegfällt (BGH NJW-RR 1988, 1229 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 781).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.1988 - 3 Wx 139/88

    Auslegung einer Löschungsbewilligung

    4. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Löschung einer Grunddienstbarkeit wegen Gegenstandslosigkeit (BayObLG, Beschluß vom 28.1.1988 - BReg. 2 Z 92/87 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) BGB §§ 1018; 1019 GBO §§ 84 ff. Eine Grunddienstbarkeit (Wasserleitungsrecht) kann als gegenstandslos von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie Das Rechtsmittel ist nicht begründet.
  • OLG Hamm, 18.10.2021 - 5 U 42/21
    Vielmehr genügt die Feststellung, dass nach objektiven Anhaltspunkten bei normalem und regelmäßigem Verlauf der Dinge in der Zukunft mit derartigen Vorteilen nicht mehr zu rechnen ist (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 9 U 115/94 -, Rn. 29, juris; BayObLG, Beschluss vom 28. Januar 1988 - BReg 2 Z 92/87 -, Rn. 15, juris).
  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 81/92

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit wegen Liquidation der …

    Im übrigen würden sie, ihre Richtigkeit unterstellt, auch eine Gegenstandslosigkeit des eingetragenen Rechts nicht rechtfertigen können (vgl. BayObLGZ 1986, 218/221; 1988, 14).
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