Grundbuchordnung
5. Abschnitt - Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen (§§ 82 - 115) |
II. Löschung gegenstandsloser Eintragungen (§§ 84 - 89) |
(1) 1Das Grundbuchamt kann eine Eintragung über ein Recht nach Maßgabe der folgenden Vorschriften von Amts wegen als gegenstandslos löschen. 2Für die auf der Grundlage des Gesetzes vom 1. Juni 1933 zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse eingetragenen Entschuldungsvermerke gilt Satz 1 entsprechend.
(2) Eine Eintragung ist gegenstandslos:
(3) Zu den Rechten im Sinne der Absätze 1 und 2 gehören auch Vormerkungen, Widersprüche, Verfügungsbeschränkungen, Enteignungsvermerke und ähnliches.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.12.2001 | Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze | 26.10.2001 |
Rechtsprechung zu § 84 GBO
128 Entscheidungen zu § 84 GBO in unserer Datenbank:
- OLG München, 28.05.2018 - 34 Wx 251/16
Grundbuchberichtigung: Auslegung einer während der Beurkundung vorgenommenen ...
- VG München, 27.07.2021 - M 2 K 20.1210
Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals
- OLG Naumburg, 10.01.2020 - 12 Wx 15/19
Grundbuchsache: Zulässigkeit der Eintragung eines Mitbenutzungsrechts nach ...
- OLG Köln, 11.01.2019 - 2 Wx 417/18
Zusammenschreibung von mehreren Grundstücken auf einem Grundstücksblatt
- OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 193/14
Amtswiderspruch im Grundbuch: Löschung eines Geh- und Fahrtrechts vor 40 Jahren ...
- OLG München, 29.05.2018 - 34 Wx 97/18
Ablehnung von Berichtigungsantrag - Antrag auf Löschung von Gehrecht
- OLG Nürnberg, 31.05.2017 - 15 W 1995/16
Grundbuchberichtigungsanspruch liegt nicht vor - im Zweifel gegen Vorhandensein ...
- OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 Wx 30/07
Grundbuch: Löschung von Dienstbarkeiten wegen Gegenstandslosigkeit; ...
- OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21
Zu den Anforderungen an den grundbuchmäßigen Nachweis des Erlöschens einer ...
- OLG Köln, 31.08.2021 - 2 Wx 240/21
Querverweise
Auf § 84 GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Die Umschreibung von Grundbüchern
- § 29
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 2. Grundbuchsachen
- § 70 (Löschung gegenstandsloser Rechte und Klarstellung der Rangverhältnisse)