Grundbuchordnung
| 5. Abschnitt - Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen (§§ 82 - 115) |
| II. Löschung gegenstandsloser Eintragungen (§§ 84 - 89) |
(1) 1Das Grundbuchamt kann eine Eintragung über ein Recht nach Maßgabe der folgenden Vorschriften von Amts wegen als gegenstandslos löschen. 2Für die auf der Grundlage des Gesetzes vom 1. Juni 1933 zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse eingetragenen Entschuldungsvermerke gilt Satz 1 entsprechend.
(2) Eine Eintragung ist gegenstandslos:
(3) Zu den Rechten im Sinne der Absätze 1 und 2 gehören auch Vormerkungen, Widersprüche, Verfügungsbeschränkungen, Enteignungsvermerke und ähnliches.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.12.2001 | Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze | 26.10.2001 |
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Rechtsprechung zu § 84 GBO
137 Entscheidungen zu § 84 GBO in unserer Datenbank:
- BGH, 13.02.2025 - V ZB 26/23
Beanstandung einer altrechtlichen Eintragung der Rechte einer Ritterschaft im ...
- VG München, 27.07.2021 - M 2 K 20.1210
Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals
- OLG München, 28.05.2018 - 34 Wx 251/16
Grundbuchberichtigung: Auslegung einer während der Beurkundung vorgenommenen ...
- OLG Naumburg, 10.01.2020 - 12 Wx 15/19
Grundbuchsache: Zulässigkeit der Eintragung eines Mitbenutzungsrechts nach ...
- OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 Wx 30/07
Grundbuch: Löschung von Dienstbarkeiten wegen Gegenstandslosigkeit; ...
- OLG Köln, 11.01.2019 - 2 Wx 417/18
Zusammenschreibung von mehreren Grundstücken auf einem Grundstücksblatt
- OLG Köln, 31.08.2021 - 2 Wx 240/21
Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs Entscheidung des ...
- AG München, 25.07.2017 - 1501 IN 2013/02
Erfolgloser Antrag auf Nachtragsverteilung
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 22.08.2017 - 14 T 11732/17
Absehen von der Anordnung der Nachtragsverteilung
- LG München I, 22.08.2017 - 14 T 11732/17
- OLG Nürnberg, 31.05.2017 - 15 W 1995/16
Grundbuchberichtigungsanspruch liegt nicht vor - im Zweifel gegen Vorhandensein ...
Querverweise
Auf § 84 GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Die Umschreibung von Grundbüchern
- § 29
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 2. Grundbuchsachen
- § 70 (Löschung gegenstandsloser Rechte und Klarstellung der Rangverhältnisse)