Grundbuchordnung
| 5. Abschnitt - Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen (§§ 82 - 115) |
| II. Löschung gegenstandsloser Eintragungen (§§ 84 - 89) |
Die Eintragung ist zu löschen:
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 87 GBO
34 Entscheidungen zu § 87 GBO in unserer Datenbank:
- BGH, 13.02.2025 - V ZB 26/23
Beanstandung einer altrechtlichen Eintragung der Rechte einer Ritterschaft im ...
- OLG Naumburg, 25.01.2001 - 11 Wx 18/00
Amtslöschung eines Wiederkaufsrecht nach preußischem Recht
- OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 340/15
Amtslöschung von Bebauungsbeschränkungen
- OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21
Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens einer beschränkten persönlichen ...
- BGH, 08.04.1988 - V ZR 34/87
Guter Glaube an die Richtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf eine ...
- OLG München, 22.12.2016 - 34 Wx 455/16
Streit über Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts
- LG Saarbrücken, 09.05.2003 - 5 T 275/03
Grundbuchverfahren: Löschung einer Eintragung von Amts wegen auf Grund einer ...
- OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 101/14
Grundbuchverfahren: Erlass und Unanfechtbarkeit eines Vorbescheides zu einem ...
- OLG Köln, 05.07.1982 - 2 Wx 49/81
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an ...
- OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 Wx 30/07
Grundbuch: Löschung von Dienstbarkeiten wegen Gegenstandslosigkeit; ...
Querverweise
Auf § 87 GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Die Umschreibung von Grundbüchern
- § 29