Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.11.2004 - 2 ZB 04.2299 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18
Versagung der Genehmigung nach § 8 Abs 1 Nr 2 DSchG (juris: DSchG BW)
Nur soweit die Bezugsfälle nach ihren Dimensionen und der gesamten baulichen Gestaltung einen vergleichbaren Zuschnitt sowie eine vergleichbare Lage in der näheren Umgebung haben, können sie für die Entscheidung der Beklagten von Relevanz sein (…vgl. - z.T. zu Beseitigungsverfügungen -: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.03.1982 - 3 S 1347/81 - VBlBW 1982, 402;… Urt. v. 31.03.1982 - 3 S 1347/81 - NJW 1984, 319 ;… NdsOVG, Urt. v. 21.08.1998 - 1 L 5891/96 - juris Rn. 26;… BayVGH, Beschl. v. 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575 - juris Rn. 16, 18; a.A. BayVGH, Beschl. v. 25.11.2004 - 2 ZB 04.2299 - juris Rn. 4: gesamter Zuständigkeitsbereich der Behörde maßgeblich). - VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3553
Klagebefugnis der ... gegen einen, eine Beseitigungsanordnung aufhebenden …
Hinsichtlich der Feststellung der Zulässigkeit der Klage sind keine strengen Anforderungen zu stellen (vgl. VG München vom 21.6.2004 - M 8 K 04.911, bestätigt durch BayVGH vom 25.11.2004, Az.: 2 ZB 04.2299).Die Planungshoheit der Gemeinde ist nicht nur im Rahmen des § 36 BauGB bei Genehmigungsverfahren, sondern auch bei repressiven Maßnahmen zu beachten, bei denen das Einvernehmen der Gemeinde nicht einzuholen ist (BVerwG vom 14.4.2000, BayVBl. 2001, 22; BayVGH vom 29.6.1999, Az.: 1 B 95.4059 und vom 25.11.2004, Az.: 2 ZB 04.2299).
- VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3557
Klagebefugnis der ... gegen einen, eine Beseitigungsanordnung aufhebenden …
Hinsichtlich der Feststellung der Zulässigkeit der Klage sind keine strengen Anforderungen zu stellen (vgl. VG München vom 21.6.2004 - M 8 K 04.911, bestätigt durch BayVGH vom 25.11.2004, Az.: 2 ZB 04.2299).Die Planungshoheit der Gemeinde ist nicht nur im Rahmen des § 36 BauGB bei Genehmigungsverfahren, sondern auch bei repressiven Maßnahmen zu beachten, bei denen das Einvernehmen der Gemeinde nicht einzuholen ist (BVerwG vom 14.4.2000, BayVbl. 2001, 22; BayVGH vom 29.6.1999, Az.: 1 B 95.4059 und vom 25.11.2004, Az.: 2 ZB 04.2299).
- VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3559
Klagebefugnis der ... gegen einen, eine Beseitigungsanordnung aufhebenden …
Hinsichtlich der Feststellung der Zulässigkeit der Klage sind keine strengen Anforderungen zu stellen (vgl. VG München vom 21.06.2004 - M 8 K 04.911, bestätigt durch BayVGH vom 25.11.2004, Az.: 2 ZB 04.2299).Die Planungshoheit der Gemeinde ist nicht nur im Rahmen des § 36 BauGB bei Genehmigungsverfahren, sondern auch bei repressiven Maßnahmen zu beachten, bei denen das Einvernehmen der Gemeinde nicht einzuholen ist (BVerwG vom 14.04.2000, BayVBl. 2001, 22; BayVGH vom 29.06.1999, Az.: 1 B 95.4059 und vom 25.11.2004, Az.: 2 ZB 04.2299).
- VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3554
Klagebefugnis der ... gegen einen, eine Beseitigungsanordnung aufhebenden …
Hinsichtlich der Feststellung der Zulässigkeit der Klage sind keine strengen Anforderungen zu stellen (vgl. VG München vom 21.06.2004 - M 8 K 04.911, bestätigt durch BayVGH vom 25.11.2004, Az.: 2 ZB 04.2299).Die Planungshoheit der Gemeinde ist nicht nur im Rahmen des § 36 BauGB bei Genehmigungsverfahren, sondern auch bei repressiven Maßnahmen zu beachten, bei denen das Einvernehmen der Gemeinde nicht einzuholen ist (BVerwG vom 14.04.2000, BayVBl. 2001, 22; BayVGH vom 29.06.1999, Az.: 1 B 95.4059 und vom 25.11.2004, Az.: 2 ZB 04.2299).
- VGH Bayern, 07.05.2012 - 2 ZB 10.2489
Klagebefugnis einer unteren Bauaufsichtsbehörde (hier: Gemeinde) gegen einen …
Bei der Frage, ob der Ausgangsbescheid der Klägerin ermessensfehlerhaft ist, handelt es sich um eine nach § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Nachprüfung durch die Widerspruchsbehörde unterliegende Rechtsfrage, deren Beantwortung grundsätzlich die Planungshoheit der Gemeinde, die als untere Bauaufsichtsbehörde tätig war, nicht berührt (vgl. BayVGH vom 25.11.2004 Az. 2 ZB 04.2299 - juris). - VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3564
Ein, eine Beseitigungsanordnung der als Bauaufsichtsbehörde tätigen Gemeinde …
Rn. 26 Zwar ist die Planungshoheit der Gemeinde nicht nur im Rahmen des § 36 BauGB bei Genehmigungsverfahren, sondern auch bei repressiven Maßnahmen zu beachten, in denen das Einvernehmen der Gemeinde nicht einzuholen ist (BVerwG vom 14.04.2000, BayVBl. 2001, 22; BayVGH vom 29.06.1999, Az.: 1 B 95.4059 und vom 25.11.2004, Az.: 2 ZB 04.2299).
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