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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.07.2018 - 2 ZB 17.1656   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24109
VGH Bayern, 26.07.2018 - 2 ZB 17.1656 (https://dejure.org/2018,24109)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.2018 - 2 ZB 17.1656 (https://dejure.org/2018,24109)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - 2 ZB 17.1656 (https://dejure.org/2018,24109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2
    Anspruch auf eine Erweiterung der Freischankfläche mit Markisenanlage über einer Bestandsterrasse auf einer privaten Grünfläche; Voraussetzungen für die Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Erweiterung der Freischankfläche mit Markisenanlage über einer Bestandsterrasse auf einer privaten Grünfläche; Voraussetzungen für die Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2018 - 2 ZB 17.1656
    Es sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1.02 - BVerfGE 107, 395).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2018 - 2 ZB 17.1656
    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gerichte von ihnen entgegengenommenes Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986.91 - BVerfGE 86, 133).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2018 - 2 ZB 17.1656
    Die Behauptung, die richterlichen Tatsachenfeststellungen seien falsch oder der Richter habe einem Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag hingegen grundsätzlich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, E.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639.66 - BVerfGE 22, 267).
  • VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289

    Vorbescheid; Rücksichtnahmegebot; Gebäudetiefe; Sozialabstand; Abweichung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2018 - 2 ZB 17.1656
    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378).
  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1337
    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2018 - 2 ZB 17.1656
    Es ist ohnehin fraglich, ob ein "Aufweichen" einer planerischen Konzeption im Rahmen des § 31 Abs. 2 BauGB ein entscheidender Gesichtspunkt ist (so aber BayVGH, U.v. 9.8.2007 - 25 B 05.1337 - juris).
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2018 - 2 ZB 17.1656
    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378).
  • VG Ansbach, 10.05.2021 - AN 3 K 20.01651

    Klage auf Erteilung einer Befreiung von Baugrenzenfestsetzungen für Errichtung …

    Dabei stellen die von der Beklagten festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen ein zentrales Gestaltungselement dar, welches das vorliegende, bereits auf den ersten Blick erkennbar von Baugrenzenfestsetzungen geprägte Plangebiet wie ein roter Faden durchzieht und für das klägerische Grundstück sowie dessen nähere Umgebung ein deutlich ablesbares ortsgestalterisches Konzept dahingehend erkennen lässt, dass aus planerischen Erwägungen ein von Bebauung freizuhaltender Vorgartensowie rückwärtiger Gartenbereich geschaffen werden sollen (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 20.11.1989 - 4 B 163/89 - juris Rn. 19 sowie BayVGH, B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 2).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das planerische Konzept substantiell in Frage gestellt wird; es reicht bereits aus, dass die Grundzüge der Planung berührt werden (BayVGH, B.v. 26.7.2018 - a.a.O. Rn. 4).

    Rn. 27 Die inmitten stehende Befreiung hätte indes eine weitreichende Vorbildwirkung für ebenfalls im Vorgartenbereich außerhalb der Baugrenzenfestsetzungen situierte Nebengebäude; die Gefahr einer Bezugsfallwirkung erstreckt sich dabei auch auf angestrebte andersartige Überbauungen der Vorgartenbereiche (BayVGH, B.v. 26.7.2018 - a.a.O. Rn. 4).

    Denn entweder ist der Bebauungsplan wirksam mit der Folge, dass ein Berühren der Grundzüge der Planung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ausschließt, oder der Bebauungsplan ist funktionslos (BayVGH, B.v. 26.7.2018 - a.a.O. Rn. 3).

  • VG München, 07.07.2025 - M 8 K 23.4968

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Anbau eines …

    Eine von den Festsetzungen abweichende Bebauung, die vor oder nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans - ggf. unter Verstoß gegen die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB - entstanden ist, allein verändert nicht die Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB mit der Folge einer erleichterten Zulassung von Befreiungen (…Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 157. EL November 2024, § 31 Rn. 37a; in diese Richtung ebenfalls: BayVGH, B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 3).

    Ein Bebauungsplan ist jedoch entweder wirksam mit der Folge, dass ein Berühren der Grundzüge der Planung eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ausschließt, oder aber er ist funktionslos (BayVGH, B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 3) - was hier jedoch, wie umseitig bereits dargetan, nicht der Fall ist.

    Eine Befreiung darf die Grundzüge der Planung nie berühren, weil sie damit die Grenze zur - erforderlichen - förmlichen Planänderung überschreitet (BayVGH, B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 3 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 20.11.1984 - 4 B 163.89 - juris vgl. ferner: BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - juris Rn. 5 f.).

  • VG Ansbach, 03.02.2022 - AN 3 K 20.01047

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen …

    Rn. 42 Soweit die Klägerseite unter Verweis auf obergerichtliche Rechtsprechung (…BayVGH, B.v. 14.7.2016 - 1 ZB 15.443 - juris Rn. 6) meint, dass für die Auslegung des Begriffs "Grundzüge der Planung" auf die Befreiungspraxis der Beklagten abzustellen sei, folgt die Kammer dem nicht und sieht sich ebenso von obergerichtlicher Rechtsprechung gedeckt (BayVGH, B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 3).

    Faktische Widersprüche werden allerdings über das Institut der Funktionslosigkeit abgewickelt, die hier (s.o.) nicht vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 3).

  • VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Eine Abweichung vom planerischen Grundkonzept liegt dabei nicht erst dann vor, wenn die Befreiung zu einer gänzlich anderen Prägung des Plangebiets oder zur Funktionslosigkeit einzelner Festsetzungen führt (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 4;… VGH BaWü, U.v. 7.7. 2017 - 3 S 381/17 - juris Rn. 25).

    Da es bereits ausreicht, dass die Grundzüge der Planung berührt werden, kommt es zudem nicht darauf an, ob das planerische Konzept durch die Zulassung der Befreiung substantiell in Frage gestellt würde (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 4).

  • VG Düsseldorf, 10.11.2022 - 4 K 6544/19

    Hochspannungsfreileitung, Niederfrequenzanlage, 110-kV-Freileitung, …

    Rn. 100 Vgl. Bay.VGH, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1337 -, juris, Rn. 41; Bay.VGH, Beschluss vom 2. August 2018 - 15 ZB 18.764 -, juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13. September 2018 - 8 S 2254/17 -, juris Rn. 59 und vom 8. März 2018 - 8 S 1464/15 -, juris, Rn. 113 sowie Beschluss vom 20. September 2016 - 3 S 864/16 -, juris, Rn. 27; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2019 - 9 K 17174/17 -, juris; a.A. wohl Bay.VGH, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 2 ZB 17.1656 -, juris.
  • VGH Bayern, 26.07.2022 - 9 ZB 22.901

    Isolierte Befreiung für genehmigungsfreie Gartenhütte

    Ob der Übung der Beklagten, bei Nebenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zuzulassen, überhaupt Bedeutung für die Bestimmung der Grundzüge der Planung beizumessen ist (…vgl. zum Meinungsstand dazu, ob die Grundzüge der Planung durch die Erteilung einer Befreiung zur Disposition gestellt werden können: BayVGH, B.v. 14.7.2016 - 1 ZB 15.443 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 3;… VG München, U.v. 7.10.2021 - M 1 K 18.2308 - juris Rn. 30;… U.v. 21.1.2020 - M 1 K 18.2496 - juris Rn. 46 m.w.N.), war danach nicht entscheidungserheblich.
  • VGH Bayern, 28.04.2026 - 2 ZB 25.1958

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Funktionslosigkeit, Art der baulichen Nutzung, …

    Denn selbst solche Verstöße unterstellt, werden durch diese die Grundzüge der Planung nicht mit der Folge erleichterter Zulassung von Befreiungen geändert (…vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2025, § 31 Rn. 37; BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - juris; BayVGH, B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris).
  • VG Ansbach, 23.04.2025 - AN 3 K 22.1304

    Ablehnung von Tekturanträgen für Doppelhaushälften

    Dabei stelle der von der Beigeladenen festgesetzte Grünstreifen ein zentrales Gestaltungselement dar, welches das vorliegende, bereits auf den ersten Blick erkennbar vom Grünstreifen geprägte eher kleine Plangebiet wie ein roter Faden durchziehe und für das klägerische Grundstück sowie dessen nähere Umgebung ein deutlich ablesbares ortsgestalterisches Konzept dahingehend erkennen lasse, dass aus planerischen Erwägungen ein freizuhaltender Grünstreifen entlang der Seebach geschaffen werden solle (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 20.11.1989 - 4 B 163/89 - juris Rn. 19 sowie BayVGH, B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 2).

    Dabei komme es nicht darauf an, ob das planerische Konzept substantiell in Frage gestellt werde; es reiche bereits aus, dass die Grundzüge der Planung berührt würden (BayVGH, B.v, 26.7.2018 - a.a.O. Rn. 4; VG Ansbach, U.v. 10.5.2021 - AN 3 K 20.01651).

  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 9 ZB 20.2610

    Erweiterung von Dachgauben - Zahl der Vollgeschosse

    Rn. 17 bb) Soweit der Kläger im Hinblick auf die ihm mit Bescheid vom 16. Dezember 2014 u.a. für die Erweiterung der Dachgauben erteilte Baugenehmigung, die nach seiner Auffassung bereits die Genehmigung eines dritten Vollgeschoss umfasse, weshalb er Bestandsschutz geltend machen könne, sowie hinsichtlich nachbarlicher Anwesen, die bei Zugrundelegung des "zutreffenden" Vollgeschossbegriffs ebenfalls drei Vollgeschosse aufwiesen, das "Berührt sein" eines Grundzuges der Planung in Abrede stellt, legt er damit nicht ausreichend dar, dass der mit der Planung verfolgte Interessenausgleich bereits durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet nachhaltig gestört ist und in Folge des streitgegenständlichen Bauvorhabens nicht mehr in einer ins Gewicht fallenden Weise berührt werden könnte (…vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 39, BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 9 ZB 20.12 - juris Rn. 13 m.w.N.; vgl. aber auch B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 9 ZB 20.12

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes

    Es ist vielmehr zu dem zutreffenden Ergebnis gekommen, dass mit einer Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe um mehr als das Doppelte jedenfalls von einem Berührtsein des betreffenden Grundzugs der Planung auszugehen ist, selbst wenn man der Meinung wäre, dass die Grundkonzeption der Planung an Ort und Stelle durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet "aufgeweicht" sein könnte (…vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 39, BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris Rn. 25; vgl. auch B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris).
  • VG Ansbach, 07.11.2019 - AN 3 K 19.00607

    Festsetzung von zwei Vollgeschossen im Bebauungsplan

  • VG Augsburg, 02.09.2025 - Au 4 K 25.499

    Baurecht;, Funktionslosigkeit einer Festsetzung im Bebauungsplan (verneint);, …

  • VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2656

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • VG Ansbach, 04.11.2019 - AN 3 K 19.01101

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids - keine Befreiung von der …

  • VG Bayreuth, 25.04.2024 - B 2 K 23.3

    Grundzug der Planung, Höhe der Einfriedung, Material der Einfriedung

  • VG München, 21.01.2020 - M 1 K 18.2496

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Überbaubare Grundstücksfläche, Garage, Befreiung, …

  • VG München, 28.06.2022 - M 1 K 19.6056

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer …

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