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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.04.1969 - RReg. 2b St 418/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2118
BayObLG, 29.04.1969 - RReg. 2b St 418/68 (https://dejure.org/1969,2118)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.1969 - RReg. 2b St 418/68 (https://dejure.org/1969,2118)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 1969 - RReg. 2b St 418/68 (https://dejure.org/1969,2118)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2026
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.1955 - 1 StR 478/54
    Auszug aus BayObLG, 29.04.1969 - RReg. 2b St 418/68
    Von den Sonderfällen abgesehen, in denen die Fahrweise gerade dem Zweck dient, ein Hindernis im Verkehr zu bereiten, scheiden deshalb aus dem Anwendungsbereich des § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB diejenigen Handlungen aus, die sich in fehlerhaftem Fahrverhalten erschöpfen L (vgl BGHSt 21, 301; 7, 307, 310; …

    In der Rechtsprechung zu § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB aF war deshalb anerkannt, daß ein "Hindernis bereitet", wer der Verpflichtung nicht nachkommt, ein durch seine fehlerhafte Verkehrsteilnahme geschaffenes Hindernis zu beseitigen bzw für ausreichenden Schutz des Straßenverkehrs vor diesem Hindernis zu sorgen (BGHSt 5, 392, 394; 7, 307, 311; OLG Hamm DAR 1957, 241; KG DAR 1961, 145; OLG Oldenburg VRS 11, 53).

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1969 - RReg. 2b St 418/68
    In der Rechtsprechung zu § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB aF war deshalb anerkannt, daß ein "Hindernis bereitet", wer der Verpflichtung nicht nachkommt, ein durch seine fehlerhafte Verkehrsteilnahme geschaffenes Hindernis zu beseitigen bzw für ausreichenden Schutz des Straßenverkehrs vor diesem Hindernis zu sorgen (BGHSt 5, 392, 394; 7, 307, 311; OLG Hamm DAR 1957, 241; KG DAR 1961, 145; OLG Oldenburg VRS 11, 53).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen - …

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1969 - RReg. 2b St 418/68
    Von den Sonderfällen abgesehen, in denen die Fahrweise gerade dem Zweck dient, ein Hindernis im Verkehr zu bereiten, scheiden deshalb aus dem Anwendungsbereich des § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB diejenigen Handlungen aus, die sich in fehlerhaftem Fahrverhalten erschöpfen L (vgl BGHSt 21, 301; 7, 307, 310; …
  • BayObLG, 07.02.1968 - RReg. 1b St 404/67

    Gefährdung durch falsches Überholen

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1969 - RReg. 2b St 418/68
    Folglich muß sich in der konkreten Gefahr, welche § 315c StGB voraussetzt, die abstrakte Gefährlichkeit gerade des begangenen Verkehrsverstoßes verwirklicht haben R (…Schönke-Schröder StGB 14. Aufl § 315c Rdnr 31; vgl auch BayObLGSt 1968, 15, 19; OLG Hamm DAR 1957, 215).
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