Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 13.05.2009 - 2-06 O 172/09, 2/06 O 172/09, 2-6 O 172/09, 2/6 O 172/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 52b UrhG, § 53 UrhG
Urheberrechtsverletzung: Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Werke und Zugänglichmachen der Digitalisierung an elektronischen Leseplätzen in einer Universitätsbibliothek - JurPC
UrhG § 52 b; UrhG § 53
Nutzung von PDF-Dateien wissenschaftlicher Werke an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken
- aufrecht.de
Elektronische Leseplätze in Universitätsbibliothek zulässig
- bibliotheksurteile.de
Elektronische Leseplätze I | Hochschulbibliothek, Landesbibliothek, Urheberrecht
- kanzlei.biz
Reichweite des 52 b UrhG bei digitalisierten Werken in öffentlichen Bibliotheken
- fleischmann.org
- kanzlei.biz
Reichweite des 52 b UrhG bei digitalisierten Werken in öffentlichen Bibliotheken
- KUR - Journal für Kunstrecht, Urheberrecht und Kulturpolitik
Digitalisierte Lehrbücher an elektronischen Leseplätzen in einer öffentlichen Bibliothek
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit von in einer Bibliothek zur Verfügung gestellten elektronischen Leseplätze für digitalisierte Werke; Voraussetzungen für die Begründetheit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Untersagungsverfügung; Auslegung des § 52b Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Wolters Kluwer
Urheberrechtsverletzung: Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Werke und Zugänglichmachen der Digitalisierung an elektronischen Leseplätzen in einer Universitätsbibliothek
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Urheberrecht - Rechtmäßigkeit elektronischer Leseplätze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 52 b, 97 Abs. 1 UrhG
Bibliotheken dürfen Ihren Nutzern nicht erlauben, digitalisierte Werke auf USB-Sticks mit nach Hause zu nehmen - hessen.de (Pressemitteilung)
- drbuecker.de (Kurzinformation)
§ 52b UrhG
Digitale Kopien von Werken verboten
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
§ 52 b UrhG erlaubt nicht das Herunterladen digitaler Inhalte von elektronischen Leseplätzen
- heise.de (Pressebericht, 10.06.2009)
LG-Urteil stärkt elektronische Leseplätze in Bibliotheken
- heise.de (Pressebericht, 10.06.2009)
Elektronische Leseplätze in Bibliotheken verstärkt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Digitalisierung in der Unibibliothek
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Digitalisierung in der Universitätsbibliothek
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Für digitalisierte Werke in Universitätsbibliothek darf keine Speichermöglichkeit auf USB-Sticks etc. eingeräumt werden
- taz.de (Pressebericht)
Erfolg für Verleger im Urheberrecht - Kopieren geht, herunterladen nicht
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
§ 52b UrhG
Elektronische Leseplätze in Universitätsbibliothek verletzen keine Urheberrechte - dr-bahr.com (Kurzinformation)
Uni-Bibliothek darf keine USB-Sticks zum Speichern bereitstellen
- kanzlei.biz (Pressemitteilung)
Zustehende Möglichkeiten einer Universitätsbibliothek bei Digitalisierung verlegter Werke
- skwschwarz.de (Kurzinformation)
Entscheidung des LG Frankfurt zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken
- bildungsklick.de (Kurzinformation)
Bibliotheken doch keine Downloadstationen - Börsenverein begrüßt Entscheidung des Landgerichts
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Vervielfältigung von Verlagswerken auf USB-Sticks durch Universitätsbibliothek stellt Urheberrechtsverletzung dar
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Elektronische Leseplätze erlaubt - Herunterladen aber nicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
LG Frankfurt zur Vervielfältigung und Nutzung digitalisierter Werke einer Bibliothek - Nutzen und Ausdrucken digitalisierter Werke erlaubt – Speichern der Werke auf digitalen Medien untersagt
Besprechungen u.ä. (2)
- bibliotheksrecht.de (Kurzanmerkung)
- twoday.net (Kurzanmerkung)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.05.2009 - 2-06 O 172/09, 2/06 O 172/09, 2-6 O 172/09, 2/6 O 172/09
- OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 11 U 40/09
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 330
- GRUR-RR 2010, 40 (Ls.)
- MMR 2009, 578 (Ls.)
- K&R 2009, 512
- ZUM 2009, 662
- afp 2009, 519
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
Elektronische Leseplätze
Rn. 34 Nach Ansicht des Senats sind diese drei Voraussetzungen zwar dann erfüllt, wenn eine nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehene Ausnahme eine Wiedergabe oder Zugänglichmachung von Werken zulässt, die deren Ausdruck auf Papier ermöglicht, nicht aber dann, wenn sie eine Wiedergabe oder Zugänglichmachung von Werken gestattet, die deren Abspeichern auf einem USB-Stick ermöglicht (ebenso Jani, K&R 2009, 512, 516; ders., GRUR-Prax 2010, 27; Steinbeck, NJW 2010, 2852, 2854 f.; aA Kianfar, GRUR 2012, 691, 694 [Ausdrucken und Abspeichern zulässig];… zu § 52b UrhG vgl. Dreyer/Kotthoff/Meckel aaO § 52b Rn. 13; Heckmann, CR 2009, 536, 539 f. [Ausdrucken und Abspeichern zulässig];… Jani in Wandtke/Bullinger aaO § 52b Rn. 26; Heinz, jurisPR-ITR 14/2009 Anm. 4; Weller, jurisPR-ITR 3/2010, Anm. 2 [Ausdrucken zulässig, Abspeichern unzulässig];… Loewenheim in Schricker/Loewenheim aaO § 52b UrhG Rn. 11; Schöwerling, ZUM 2009, 665, 666 f. [Ausdrucken und Abspeichern unzulässig]). - OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 11 U 40/09
Vervielfältigungen an elektronischen Leseplätzen
Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.5.2009, Aktenzeichen 2/6 O 172/09 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst.Rn. 30 1. das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.5.2009 (Az. 2/6 O 172/09) aufzuheben, soweit darin der Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist und der Klägerin Kosten auferlegt worden sind,.
Rn. 40 das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.5.2009 (Az. 2/6 O 172/09) aufzuheben, soweit dem Verfügungsantrag der Klägerin vom 7.4.2009 stattgegeben wurde und den Verfügungsantrag insgesamt zurückzuweisen.
- OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09
Gesamtvertrag einer Verwertungsgesellschaft mit den Bundesländern als Träger von …
Rn. 147 Es bestehe keine Vergleichbarkeit mit der Regelung zum elektronischen Kopienversand (§ 53 a Abs. 1 Satz 2 UrhG); die Beklagten beziehen sich insoweit auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 13.05.2009 (Az. 2-06 O 172/09; Berufungsurteil des OLG Frankfurt vom 24.11.2009, Az. 11 U 40/09, MMR 2010, 194)). - LG Hamburg, 08.10.2021 - 315 O 235/21
Markenverletzung: Verwendung der Bezeichnungen "THE REAL BOSS" und "I AM THE REAL …
Die Verwendung des selbstständigen Bestandteils "BOSS" erfolgt an Stellen, an denen im Textilbereich Markenbezeichnungen, insbesondere Namen von Modedesignern, hervorgehoben angebracht zu werden pflegen, also markenmäßig (HansOLG GRUR-RR 2009, 330 - ZICKE). - LG Frankfurt/Main, 13.05.2009 - 6 O 172/06 Az.: 2-06 O 172/09.
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