Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 321/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18897
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 321/07 (https://dejure.org/2008,18897)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.04.2008 - 20 A 321/07 (https://dejure.org/2008,18897)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. April 2008 - 20 A 321/07 (https://dejure.org/2008,18897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,18897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Diamantenhändlers auf Erteilung eines Waffenscheins wegen dessen mit häufigen Diamanten- und Schmucktransporten verbundener Reisetätigkeit; Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer besonderen Gefahrenlage im Sinne des Waffengesetzes (WaffG); Kriterien ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 18 K 4783/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 321/07
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 321/07
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 -, BVerwGE 49, 1, zur entsprechenden Regelung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG a.F.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 A 11492/06

    Schmuckhändler bekommt keinen Waffenschein

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 321/07
    vgl. dazu: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 7 A 11492/06 -, juris.
  • VG Augsburg, 29.05.2013 - Au 4 K 13.614

    Schusswaffe nicht erforderlich und nicht geeignet, Gefährdung zu mindern

    Die bloße Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe allein genügt jedoch nicht (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 25.4.1989 - 10 S 902/88 - GewArch 1989, 245 - juris Rn. 19; OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 27; Gade/Stoppa, a.a.O., § 19 Rn. 4; Papsthart in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, a.a.O., § 19 Rn. 7; Apel/Bushart, a.a.O., § 19 Rn. 9).

    Dem Kläger ist insoweit auch zumutbar, Betriebsabläufe flexibel und den Schutz hoher Warenwerte unauffällig zu gestalten sowie technische Schutzvorkehrungen an Betriebsgebäuden, Fahrzeugen und Transportmitteln zu treffen (BVerwG, U.v. 24.6.1975 - 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 - juris Rn. 25; OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 32; OVG RP, B.v. 15.9.2008 - 7 A 10475/08 - juris Rn. 4).

    Gleichwohl fehlt es an der Erforderlichkeit, da entsprechend den Schilderungen des Klägers und den schriftsätzlichen Darlegungen zum Ablauf dieser Kundenbesuche nicht ohne weiteres feststellbar ist, ob der Kläger privat oder geschäftlich unterwegs ist (OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 32).

    Mangels Kenntnis potentieller Täter aufgrund ansonsten erforderlicher Diskretion der Waffenführung ist darüber hinaus die abschreckende Wirkung einer Schusswaffe mehr als fraglich (vgl. OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 32).

    Gleichwohl ist das Führen einer Waffe und der Waffeneinsatz durch den Kläger selbst in den vom ihm maßgeblich geschilderten Situationen nicht geeignet die Gefährdung zu mindern, da unabhängig von der Vielzahl der möglichen Überfallvarianten jedenfalls in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien, in denen der Kläger allein unterwegs ist, kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 38; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 39).

    Abgesehen davon, dass der Waffeneinsatz im belebten Innenstadtbereich - soweit der Kläger seine Filialen durch die Fußgängerzone aufsucht - ungeeignet ist (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 34), ist vielmehr zu befürchten, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich allein gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, in denen sich etwa Täter auf einen ihnen bekannte Bewaffnung des Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 37; OVG RP, U.v. 25.3.2004 -12 A 11775/03.OVG - NVwZ-RR 2005, 326 - juris Rn. 38).

    Hierfür sind spezielle zum verteidigungsgemäßen Gebrauch der Schusswaffe erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten nötig, die einen gefahrmindernden Einsatz der Schusswaffe erwarten lassen (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 39; OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 34; VG München, U.v. 10.10.2012 - M 7 K 11.5612 - unveröffentlicht).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - 20 A 838/16

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins im Hinblick auf eine

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1, zur entsprechenden Regelung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG a. F.; OVG NRW, Urteile vom 2. Dezember 2015 - 20 A 1428/13 -, n. v., vom 5. März 2015 - 20 A 1399/13 -, n. v., vom 23. April 2008 - 20 A 321/07 -, juris, und vom 22. November 2007 - 20 A 2880/06 u. a. -, n. v.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 -, a. a. O., zur entsprechenden Regelung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG a. F.; OVG NRW, Urteile vom 2. Dezember 2015 - 20 A 1428/13 -, n. v., vom 23. April 2008 - 20 A 321/07 -, a. a. O., und vom 22. November 2007 - 20 A 2880/06 u. a. -, n. v.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. April 2008 - 20 A 321/07 -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 23. April 2008 - 20 A 321/07 -, a. a. O.; VG München, Urteil vom 30. Oktober 1996 - M 7 K 96.900 -, juris; VG Minden, Urteil vom 6. November 2008 - 8 K 2762/08 -, juris; Gade in Gade, WaffG, 2. Aufl., § 19 Rn. 6, m. w. N.; Bushart in Apel/Bushart, Waffenrecht, Band 2, 3. Aufl., § 19 WaffG Rn. 11; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 3. Aufl., Rn. 1867; Meyer, GewArch 1998, 89; a. A.: N. Heinrich in Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl., § 19 WaffG Rn. 13, 15.

  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 15.5205

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an einen Uhren- und

    Zu einer vergleichbaren Einschätzung ist das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Falle eines häufig reisenden Diamantenhändlers gelangt, obgleich die ausgewerteten Kriminalstatistiken bis zum Entscheidungszeitpunkt landesweit mehrere Überfälle auf Transporteure verzeichnet hatten (U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 29).

    Diesbezüglich verlangt die obergerichtliche Rechtsprechung unter anderem, Betriebsabläufe flexibel und den Transport hoher Waren- bzw. Bargeldwerte unauffällig zu gestalten sowie technische Schutzvorkehrungen an Betriebsgebäuden und Fahrzeugen zu treffen (vgl. OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 32 f.; OVG RP, B. v. 15. September 2008 - 7 A 10475/08 - juris Rn. 4).

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird einhellig die Auffassung des sachverständigen Zeugen geteilt, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - a. a. O. Rn. 38; OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, ebenda).

    Es wird vielmehr befürchtet, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, indem etwa sich Täter auf eine ihnen bekannte Bewaffnung ihres Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - a. a. O. Rn. 37 a. E.; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 a. E.).

    Außerdem ist die erfolgreiche Abwehr eines Angriffs dann nicht zu erwarten, wenn die gefährdete Person nicht über die zum verteidigungsgemäßen Gebrauch der Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung und Geschäftsräume notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt und deshalb die Schusswaffe voraussichtlich nicht gefahrmindernd einsetzen kann (OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, ebenda; OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - a. a. O. Rn. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 1 S 2342/17

    Waffenschein für Juwelier

    OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 15.09.2008 - 7 A 10475/08 - LKRZ 2008, 432, für einen Antragsteller, der geltend gemacht hatte, Waffen zum Vereinsschießen auf Schießplätze transportieren zu müssen, da, so das Oberverwaltungsgericht, u.a. auf eine Veröffentlichung der Schießtermine in der Presse verzichtet werden könne; vgl. auch OVG NW, Urt. v. 23.04.2008 - 20 A 321/07 - juris, das mit ähnlichen Erwägungen wie der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs im genannten Urteil vom 13.03.1991, a.a.O., die Erforderlichkeit eines Schusswaffenbesitzes für einen reisenden Diamantenhändler ablehnte; vgl. ferner VG München, Urt. v. 30.04.2014 - M 7 K 14.633 - juris, allgemein abl.
  • VG Ansbach, 17.07.2020 - AN 16 K 19.01463

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines wegen erhöhter Gefährdungslage

    Den subjektiven Befürchtungen müssen gleichlautende gesicherte Erfahrungswerte entsprechen, nach denen der Betroffene aufgrund der besonderen Verhältnisse des Einzelfalls tatsächlich wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit Schadensereignissen der behaupteten Art rechnen muss (siehe dazu OVG NRW, U.v. 23.4.2008 Az. 20 A 321/07).

    Das Verwaltungsgericht München verweist zutreffend auf die obergerichtliche Rechtsprechung, wonach Betriebsabläufe sehr wohl flexibel und beim Transport hoher Werte unauffällig zu gestalten seien sowie auch technische Schutzvorkehrungen in Betracht gezogen werden müssten (VG München, U.v. 10.10.2012 Az. M 7 K 11.5612 mit Hinweis auf OVG NRW, U.v. 23.4.2008 Az. 20 A 321/07 und OVG Rh.-Pf., B. v. 15.9.2008 Az. 7 A 10475/08).

    Soweit der oder die Täter nicht ihrerseits mit einer Schusswaffe ausgestattet sind, würde im Übrigen gegebenenfalls schon die Bewaffnung des Klägers mit einer Gaspistole, Reizgas und/oder einem Schlagstock zu Verteidigungszwecken ausreichen (OVG NRW, U.v. 23. April 2008 Az. 20 A 321/07).

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1085

    Waffenschein für einen Waffenhändler

    Gegebenenfalls sind Betriebsabläufe flexibel und der Transport hoher Warenwerte bzw. auf dem Schwarzmarkt schwer erhältlicher Waffen unauffällig zu gestalten sowie technische Schutzvorkehrungen an Betriebsgebäuden und Fahrzeugen zu treffen (vgl. OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 32 f.; OVG RP, B. v. 15. September 2008 - 7 A 10475/08 - juris Rn. 4).

    Ferner ist ein Bedürfnis auch dann nicht anzuerkennen, wenn wie hier nicht glaubhaft gemacht ist, dass der Erwerb der Schusswaffe zur Minderung der Gefährdung geeignet ist (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 WaffG), d. h. in einer typischen Verteidigungssituation eine erfolgreiche Abwehr zu erwarten ist (OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, - 20 A 321/07 - juris Rn. 39).

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird insoweit die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 38; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 vgl. auch OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, - 11 LB 234/09 - juris Rn. 39 und OVG RP, U. v. 23. Mai 2007 - 7 A 11492/06 - juris Rn. 4 ff. wegen fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten beim verteidigungsgemäßen Schusswaffengebrauch; VG Darmstadt, U. v. 30. Juni 2010 - 5 K 162/09.DA (3) - juris Rn. 23 ff. u. U. v. 30 April 2009 - 5 K 147/08.DA (3) - juris Rn. 37).

    Es wird vielmehr befürchtet, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, indem etwa sich Täter auf eine ihnen bekannte Bewaffnung ihres Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - a. a. O. Rn. 37 a.E.; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 a.E.; vgl. auch die ausführliche polizeiliche Einschätzung im Klageverfahren des VG Augsburg, U. v. 1. Oktober 2014 - Au 4 K 14.316 - juris Rn. 18).

  • VG Gelsenkirchen, 17.08.2017 - 17 K 783/15

    Waffenschein; waffenrechtliches Bedürfnis; gefährdete Person; Juwelier;

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 2008- 20 A 321/07 -, juris, m.w.N.

    vgl. zum Fall eines Diamantenhändlers: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 2008 - 20 A 321/07 -, a.a.O.

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 2008- 20 A 321/07 -, a.a.O., m.w.N.

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 2008- 20 A 321/07 -, a.a.O.

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 2008- 20 A 321/07 -, a.a.O.

  • VG München, 10.10.2012 - M 7 K 12.2442
    Zu einer vergleichbaren Einschätzung ist das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Falle eines häufig reisenden Diamantenhändlers gelangt, obgleich die ausgewerteten Kriminalstatistiken bis zum Entscheidungszeitpunkt landesweit mehrere Überfälle auf Transporteure verzeichnet hatten ( U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - Rz 29).

    Diesbezüglich verlangt die obergerichtliche Rechtsprechung unter anderem, Betriebsabläufe flexibel und den Transport hoher Warenwerte unauffällig zu gestalten sowie technische Schutzvorkehrungen an Betriebsgebäuden und Fahrzeugen zu treffen (vgl. OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - Rz 32 f.; OVG RP, B. v. 15. September 2008 - 7 A 10475/08 - Rz 4).

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen ( OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - aaO Rz 38; OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, ebenda).

    Es wird vielmehr befürchtet, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, indem etwa sich Täter auf eine ihnen bekannte Bewaffnung ihres Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - aaO Rz 37 a.E.; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - Rz 38 a.E.).

    Außerdem ist die erfolgreiche Abwehr eines Angriffs dann nicht zu erwarten, wenn die gefährdete Person nicht über die zum verteidigungsgemäßen Gebrauch der Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung und Geschäftsräume notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt und deshalb die Schusswaffe voraussichtlich nicht gefahrmindernd einsetzen kann (OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, ebenda; OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - aaO Rz 39).

  • VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980

    Anspruch auf Verlängerung bzw. (hilfsweise) Neuerteilung eines Waffenscheins

    Denn eine erfolgreiche Abwehr eines Angriffs ist dann nicht zu erwarten, wenn die gefährdete Person über die zum verteidigungsgemäßen Gebrauch der Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung und Geschäftsräume notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht verfügt und sie deshalb die Schusswaffe voraussichtlich nicht Gefahren mindernd einsetzen kann (vgl. OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris).

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U. v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris).

    Es wird vielmehr befürchtet, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, indem etwa sich Täter auf eine ihnen bekannte Bewaffnung ihres Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris; OVG RP, U.v. 25.3.2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris).

    Wie das OVG Nordrhein-Westfalen (U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris) unter Bezugnahme auf Berichte des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen nachvollziehbar dargelegt hat, stehen bei Raubdelikten, bei denen Transporteure von Schmuck Opfer von Raubüberfällen waren, typischerweise Szenarien in Rede, in denen kaum Zeit verbleibt, eine Schusswaffe zur Verteidigung einzusetzen.

  • VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.24

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins eines Sprengmeisters

    sind Betriebsabläufe flexibel und der Transport hoher Warenwerte - bzw. hier gefährlicher Stoffe - unauffällig zu gestalten sowie technische Schutzvorkehrungen an Betriebsgebäuden und Fahrzeugen zu treffen (vgl. OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 32 f.; OVG RP, B. v. 15. September 2008 - 7 A 10475/08 - juris Rn. 4).

    Ferner ist ein Bedürfnis auch dann nicht anzuerkennen, wenn wie hier nicht glaubhaft gemacht ist, dass der Erwerb der Schusswaffe zur Minderung der Gefährdung geeignet ist (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 WaffG), d. h. in einer typischen Verteidigungssituation eine erfolgreiche Abwehr zu erwarten ist (OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, - 20 A 321/07 - juris Rn. 39).

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird insoweit die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 38; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 vgl. auch OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, - 11 LB 234/09 - juris Rn. 39 und OVG RP, U. v. 23. Mai 2007 - 7 A 11492/06 - juris Rn. 4 ff. wegen fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten beim verteidigungsgemäßen Schusswaffengebrauch).

    Es wird vielmehr befürchtet, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, indem etwa sich Täter auf eine ihnen bekannte Bewaffnung ihres Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - a. a. O. Rn. 37 a.E.; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 a.E.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09

    Bewachungsunternehmen; waffenrechtliche Erlaubnis; Glaubhaftmachung des

  • VG Augsburg, 01.10.2014 - Au 4 K 14.316

    Erteilung eines Waffenscheins (abgelehnt); Sprengmeister; keine

  • VG München, 30.04.2014 - M 7 K 14.633

    Erteilung einer Waffenbesitzkarte; besondere persönliche Gefährdung als

  • VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 22 K 2053/14

    Waffenschein; Erteilung; Bordell; Bedürfnis; Geldtransporte; Gefährdung;

  • VG Düsseldorf, 01.03.2016 - 22 K 8186/15

    Waffenschein; Verlängerung ; Bedürfnis; Gefährdung; Erforderlichkeit; Islamisten;

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 234/09

    Waffenrechtliches Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines an einen

  • VG Münster, 21.08.2009 - 1 K 2097/08

    Erteilung eines Waffenscheins zum Führen einer Pistole der Firma Glock; Nachweis

  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 333/09

    Waffenrechtliches Bedürfnis; besondere Gefährdung

  • VG Minden, 03.08.2020 - 8 K 2132/19
  • VG Oldenburg, 08.12.2010 - 11 A 3043/09

    Waffenschein; Waffenhändler; Waffe; Führen; Bedürfnis

  • VG München, 20.06.2023 - M 7 K 20.3708

    (Wieder-)Erteilung eines Waffenscheins, Strafrichter im Ruhestand, Kein

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 4 K 12.391

    Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins (abgelehnt)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht