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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08   

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https://dejure.org/2009,1079
OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08 (https://dejure.org/2009,1079)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.04.2009 - 20 Kap 1/08 (https://dejure.org/2009,1079)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. April 2009 - 20 Kap 1/08 (https://dejure.org/2009,1079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung

  • Betriebs-Berater

    Zur Befreiung von der Ad-hoc-Publizität - Daimler AG

  • Judicialis

    WpHG § 13 Abs. 1 WpHG § 15 Abs. 1 WpHG § 15 Abs. 3 WpHG § 15 Abs. 4 WpHG § 37 b WpAIV § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Kapitalanlegermusterverfahren zu Gunsten der Daimler AG entschieden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Daimler-Kapitalanlegermusterverfahren

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG §§ 13 a. F., 15 a. F., 37b a. F.; KapMuG § 1; AktG § 84
    Pflicht zur Veröffentlichung der Rücktrittsabsicht des Vorstandsvorsitzenden als Insiderinformation mit Vorabstimmung im Aufsichtsrat ("Daimler")

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Befreiung von der Ad-hoc-Publizität - Daimler AG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Selbstbefreiung von der Ad-hoc-Publizitätspflicht erfordert keine bewusste Entscheidung des Emittenten - Daimler AG

  • focus.de (Pressebericht)

    Schrempp-Rücktritt - Schlappe für Daimler-Aktionäre

  • handelsblatt.com (Pressebericht)

    Jürgen Schrempp - Ein leiser Rücktritt mit Folgen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht: Rechtzeitige Ad-hoc-Mitteilung über Wechsel im Amt des Vorstandsvorsitzenden

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Verfahren gegen Daimler AG

  • juve.de (Kurzinformation)

    Prozess: Anleger können auf Entschädigung hoffen

Besprechungen u.ä. (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 639
  • ZIP 2009, 962
  • WM 2009, 1233
  • BB 2009, 1266
  • NZG 2009, 624
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.02.2008 - II ZB 9/07

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Daimler AG wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08
    b) Die Beschlussfassung des Aufsichtrats in einer Angelegenheit, die in seine originäre Zuständigkeit fällt, ist in diesem Sinne schon vor der Beschlussfassung hinreichend wahrscheinlich, wenn die Entscheidung definitiv vorabgestimmt ist (Anschluss BGH, Beschluss vom 25.02.2008, II ZB 9/07).

    Von den Kosten des vor dem Bundesgerichtshof geführten Rechtsbeschwerdeverfahrens, Az. II ZB 9/07, tragen der Musterkläger 9 % und der beigetretene Beigeladene B. 91 %.

    Falls dieser Beweis nicht geführt werde, sei das Oberlandesgericht aus Rechtsgründen nicht gehindert, erneut zu entscheiden wie zuvor (Beschluss vom 25.02.2008 - II ZB 9/07 -, AG 2008, 380 = BB 2008, 855 = NZG 2008, 300 = ZIP 2008, 639).

    In einer solchen Erklärung wäre eine bereits eingetretene Tatsache zu sehen, die angesichts ihrer unzweifelhaften Kursrelevanz eine Insiderinformation im Sinne von § 13 Abs. 1 WpHG wäre (vgl. BGH NZG 2008, 300, 302 Tz. 15).

    Die Absicht oder Überlegung eines Vorstandsvorsitzenden, vorzeitig, aber im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aus dem Amt auszuscheiden, kann kursrelevant sein (BGH NZG 2008, 300, 303, Rn. 21) und damit unter den weiteren Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 WpHG eine Insiderinderinformation ergeben.

    Nach § 13 Abs. 1 Satz 3 WpHG kommt es für die Qualifizierung solcher zukunftsbezogenen Umstände als Insiderinformation darauf an, ob der Umstand hinreichend präzise und die Verwirklichung der Absicht oder des Vorhabens hinreichend wahrscheinlich ist (BGH NZG 2008, 300, 303 Rn. 20 m.w.N.); dies ist aus der Sicht des verständigen Anlegers zu beurteilen (BGH a.a.O. Rn. 26, 31).

    Es ist deshalb darauf abzustellen, ob der am 28.07.2005 um ca. 9.50 Uhr gefasste Aufsichtsratsbeschluss über das Ausscheiden von A. unter Berücksichtigung des jeweiligen Stadiums der Planung und Vorbereitung dieses Beschlusses schon zuvor hinreichend wahrscheinlich war (vgl. auch BGH NZG 2008, 300, 303 Rn. 20 ff).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat in seinem zurückverweisenden Beschluss offen gelassen, ob unter dem Begriff der "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" eine nur überwiegende oder eine hohe Wahrscheinlichkeit zu verstehen ist (NZG 2008, 300, 303, Rn. 25).

    Der Musterkläger hat Ansprüche in Höhe von EUR 6.036 geltend gemacht, der Beigeladene in Höhe von EUR 59.000 (BGH, Beschluss vom 25.02.2008, II ZB 9/07, Tenor Nr. 11).

  • OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 901 Kap 1/06

    Aktien- und Wertpapierhandelsrecht: Schadensersatzklage von Kapitaleignern wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08
    Der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Oberlandesgerichts Stuttgart zuständige 9. Zivilsenat hat mit Beschluss vom 26.07.2006 im Verfahren 901 Kap 1/06 den Musterkläger bestimmt.

    Mit Beschluss (Musterentscheid) vom 15.02.2007 wurde festgestellt, dass eine Insiderinformation im Sinne des § 37 b Abs. 1 WpHG erst am 28.7.2005 um ca. 9.50 Uhr entstanden sei und dass die Musterbeklagte diese unverzüglich veröffentlicht habe; wegen der Einzelheiten wird auf diesen Beschluss Bezug genommen (AG 2007, 250 = BB 2007, 565 = NZG 2007, 352 = ZIP 2007, 481).

    Wegen des bis zum Erlass des Musterentscheids vom 15.02.2007 (901 Kap 1/06) vorgebrachten streitigen Parteivortrags zu der Vorlagefrage Nr. 1 wird auf die Feststellungen in diesem Musterentscheid, S. 8 ff, sowie ergänzend auf die bis dahin eingereichten Schriftsätze der Beteiligten Bezug genommen.

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08
    Ob dieser Einwand im Einzelfall durchgreifen kann, bestimmt sich nach dem Schutzzweck der verletzten Haftungsnorm (BGHZ 120, 281, 285 f; Schiemann a.a.O. Rn. 105; Oetker a.a.O. Rn. 215).
  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 62/05

    Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08
    Deshalb wird zu Recht angenommen, dass sich ein berechtigtes Interesse generell bereits daraus ergibt, dass eine vorherige Veröffentlichung die Entschließungsfreiheit und Funktionsfähigkeit des Organs Aufsichtsrat gefährden kann (Möllers, WM 2005, 1393, 1396 und 1397 f; Veith, NZG 20005, 254, 256; Geibel/Schäfer in Schäfer/Hamann, § 15 Rn. 66; Assmann in Assmann/Schneider a.a.O. § 15 Rn. 144 f; Casper in KK-KapMuG, §§ 37b, 37c WpHG Rn. 23; Lutter a.a.O. Rn. 659; Monheim a.a.O. S. 150 f; grundsätzlich auch Gunßer a.a.O. S. 77 f, einschränkend aber S. 91 ff; kritisch auch Versteegen in KK-WpHG § 15 Anh. - § 6 WpAIV Rn. 46 ff; a.A. Staake, BB 2007, 1537).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2009 - 2 Ss OWi 514/08

    Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz: Beginn der Veröffentlichungspflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08
    Er hat stattdessen betont, dass es sich um eine in hohem Maße einzelfalldeterminierte Frage handelt (a.a.O. Rn. 22), bei deren Beantwortung aus der Sicht des verständigen Anlegers (a.a.O. Rn. 26, 31) im vorliegenden Fall darauf abzustellen ist, ob eine Vorabstimmung im Aufsichtsrat erfolgt ist (Rn. 28 ff; vom OLG Frankfurt im Beschluss vom 12.02.2009, Az.2 Ss-OWi 514/08, ZIP 2009, 563, nicht berücksichtigt).
  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 182/79

    Zuständigkeit für Verträge über Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08
    Das einvernehmliche Ausscheiden ist die Umkehrung der Bestellung nach § 84 Abs. 1 AktG, hat also wie diese rechtsgeschäftlichen Charakter (Fleischer in Spindler/Stilz, AktG, § 84 Rn. 5), so dass es auf der einen Seite der Erklärung des betroffenen Vorstandsmitglieds, auf der anderen Seite der Zustimmung durch den Gesamtaufsichtsrat in Form eines Beschlusses nach § 108 AktG bedarf (BGHZ 79, 38, 43 f; Fleischer a.a.O. Rn. 142).
  • LG Stuttgart, 03.07.2006 - 21 O 408/05

    Musterverfahren in kapitalmarktrechtlicher Streitigkeit: Mustervorlage mit dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08
    Das Landgericht Stuttgart hat im Verfahren 21 O 408/05 - unter dem Aktenzeichen wurden zuvor 10 getrennt eingereichte Klagen verbunden - am 03.07.2006 auf die Anträge der 10 Kläger und der Beklagten folgenden Vorlagebeschluss gefasst (ZIP 2006, 1731): .
  • LG Stuttgart, 10.09.2008 - 21 O 408/05

    Musterverfahren in kapitalmarktrechtlicher Streitigkeit: Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08
    Zuvor hatte das Landgericht mit rechtskräftigem Beschluss vom 10.09.2008 (21 O 408/05, ZIP 2008, 2175 = NZG 2008, 954) einen Antrag auf Ergänzung des Vorlagebeschlusses in diesem Sinne als unzulässig zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG:

    Der Hinweis des Musterklägers auf §§ 529, 531 ZPO ist insofern unbehelflich, da es sich bei dem Verfahren nach dem KapMuG (a.F. wie n.F.) um ein erstinstanzliches Verfahren handelt, auf das die Regelungen über das Berufungsverfahren nicht anwendbar sind (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2009, 20 Kap 1/08, zit. nach juris, Rn. 100).
  • BGH, 23.04.2013 - II ZB 7/09

    Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union im

    Im Musterentscheid vom 22. April 2009 (ZIP 2009, 962) hat das Oberlandesgericht Stuttgart festgestellt, dass bis zur Beschlussfassung des Aufsichtsrats der Musterbeklagten am 28. Juli 2005 keine Insiderinformation des Inhalts entstanden ist, dass Prof. S.       gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden die einseitige Amtsniederlegung erklärt hat und dass am 27. Juli 2005 nach 17.00 Uhr mit der Beschlussfassung des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats der Musterbeklagten eine Insiderinformation entstanden ist, dass der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28. Juli 2005 über den Vorschlag des Präsidialausschusses beschließen wird, der vorzeitigen Aufhebung der Bestellung von Prof. S.       zum Vorstandsvorsitzenden zum 31. Dezember 2005 zuzustimmen.
  • LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17

    Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im

    Auch die obergerichtliche Rechtsprechung geht mittelbar von einer Informationsbeschaffungspflicht aus, verortet das Problem bei der anzuwendenden Sorgfalt, die "auf die Ermittlung meldepflichtiger Umstände innerhalb des [...] Konzerns verwandt werden [muss]" (OLG Stuttgart, 20 Kap 1/08, WM 2009 1233, 1244).
  • OLG Braunschweig, 18.11.2021 - 3 Kap 1/16

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA

    Abzustellen ist dabei auf die Perspektive eines mit den Marktgegebenheiten vertrauten, börsenkundigen Anlegers (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10 - ["IKB"], NJW 2012, 1800 [1804 Rn. 41]; OLG München, Musterentscheid vom 15. Dezember 2014 - KAP 3/10 - ["HRE"], juris, Rn. 453), der zum Zeitpunkt seines Handelns alle am Markt verfügbaren Informationen kennt (OLG Stuttgart, Musterentscheid vom 22. April 2009 - 20 Kap 1/08 - ["Geltl"], NZG 2009, 624 [628]; vgl. auch BaFin, Emittentenleitfaden, 4. Auflage 2013, Ziffer III.2.1.4, S. 35).

    Eine Befreiung nach dieser Vorschrift setzt immer eine bewusste Entscheidung des Emittenten voraus (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 2 Ss-OWi 514/08 -, NZG 2009, S. 391 [392]; Pfüller , in: Fuchs, WpHG, 2. Auflage 2016, § 15, Rn. 416-420 m.w.N.; a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2009 - 20 Kap 1/08 - ["Geltl"], NZG 2009, S. 624 [635]).

    Werden im Markt schon konkrete Informationen "gehandelt", kann ein weiteres Schweigen des Emittenten dazu allerdings in die Irre führen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2009 - 20 Kap 1/08 - ["Geltl"], NZG 2009, S. 624 [631] m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 03.09.2015 - 4 Ws 283/15

    Strafverfahren wegen verbotenen Erwerbs von Insiderpapieren: Anordnung des

    Aus der maßgeblichen Sicht eines börsenkundigen Anlegers (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2009 - 20 Kap 1/08, juris Rn. 91 f.) im fraglichen Zeitpunkt handelte es sich deshalb um eine konkrete Information, die für seine Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung ist.
  • BGH, 27.06.2023 - II ZB 21/22

    Schadenersatzbegehren aus Transaktionen mit Aktien wegen fehlerhafter

    f) Dem Interesse der Musterklägerin, im Hinblick auf ihre auf das Prozessrechtsverhältnis zur Musterbeklagten zu 1 beschränkte Rechtsbeschwerde nicht mit Kosten belastet zu werden, die durch die Beteiligung der Musterbeklagten zu 2 veranlasst werden, wäre gegebenenfalls im Hinblick auf einen unterschiedlichen Grad der Beteiligung am Rechtsbeschwerdeverfahren (§ 26 Abs. 1 KapMuG) Rechnung zu tragen; das gilt auch bei Anwendung von § 26 Abs. 3 und 4 KapMuG (OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2009- 20 Kap 1/08, juris Rn. 170 [zu § 19 Abs. 4 KapMuG aF]; KK-KapMuG/Kruis, 2. Aufl., § 26 Rn. 11, 16; Siegmann in Asmus/Wasmuth, Kollektive Rechtsdurchsetzung, § 26 KapMuG Rn. 10, 13).
  • OLG München, 11.03.2010 - Kap 2/09

    Kapitalanlagemusterverfahren: Fehlende Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses

    Denn er enthält jedenfalls entgegen § 4 Abs. 2 Nrn. 2-4 KapMuG ("... hat zu enthalten...") keine ausreichenden Angaben zum Inhalt der geltend gemachten Ansprüche der Kläger, zu den vorgebrachten Streitpunkten und Angriffs- und Verteidigungsmitteln sowie zur Entscheidungserheblichkeit der Streitpunkte (vgl. beispielhaft Beschluss des LG Stuttgart vom 03.07.2006, Gz. 21 O 408/05, dort Rz. 6ff., unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Entscheidung des OLG Stuttgart vom 22.04.2009, Gz. 20 Kap 1/08, dort Rz. 63ff., jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 20 Kap 1/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,56358
OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 20 Kap 1/08 (https://dejure.org/2016,56358)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.11.2016 - 20 Kap 1/08 (https://dejure.org/2016,56358)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2016 - 20 Kap 1/08 (https://dejure.org/2016,56358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Musterverfahren wegen des Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden der Daimler AG im Jahr 2005

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Musterverfahren wegen des Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden der Daimler AG im Jahr 2005

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erneute Verhandlung über Schrempps Ausstieg: Klappe, die dritte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 100
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