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   OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18 - 1 Ss 101/17   

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https://dejure.org/2018,11869
OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18 - 1 Ss 101/17 (https://dejure.org/2018,11869)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.04.2018 - 20 RR 16/18 - 1 Ss 101/17 (https://dejure.org/2018,11869)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. April 2018 - 20 RR 16/18 - 1 Ss 101/17 (https://dejure.org/2018,11869)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 11 Abs 3 StGB, § 185 StGB, § 193 StGB
    Verbreitung einer Beleidigung in Telemedien: Unterschiedliche Verjährungsfristen bei Print- und Online-Medien in Mecklenburg-Vorpommern; Strafbarkeit der Verbreitung einer wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen straflosen Fremdäußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung der Strafverfolgung von nicht verkörperten elektronischen Publikationen nach dem Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern

  • rechtsportal.de

    Verbreitung einer Beleidigung in Telemedien: Unterschiedliche Verjährungsfristen bei Print- und Online-Medien in Mecklenburg-Vorpommern; Strafbarkeit der Verbreitung einer wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen straflosen Fremdäußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18

    Verbreitung einer Beleidigung in Telemedien: Unterschiedliche Verjährungsfristen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    David Petereit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Rostock, 09.09.2016 - 20 RR 66/16

    Beleidigung: Verwendung des Begriffs "Rabauken-Jäger" in einem Zeitungsbericht

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18
    Der Ehrenschutz des Opfers einer Beleidigung steht nämlich regelmäßig im Widerstreit mit der Äußerungsfreiheit des Täters, die ihrerseits dem besonderen Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterliegt (Senatsbeschluss vom 09. September 2016 - 20 RR 66/16 -, Rn. 31, juris).

    Jedoch muss der strafrechtlich geschützte Achtungsanspruch der Landtagspräsidentin im Plenum vorliegend zurücktreten, weil die Kritik des ehemaligen Angeklagten Pa. zumindest im Ansatz nicht haltlos war (vgl. dazu: Senatsbeschluss vom 09.06.2016, Az. 20 RR 66/16, Rn. 42, juris, Senatsbeschluss vom 05.10.2017, Az. 20 RR 69/17, nicht veröffentlicht).

  • OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Persönliche Diffamierung eines Polizeibeamten

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18
    Dort war nicht festgestellt, dass die Verkehrskontrolle, die Anlass für die kränkenden Äußerungen war, auf einer ermessensfehlerhaften Erwägung des geschädigten Polizeibeamten beruhte (OLG Stuttgart, Urteil vom 07. Februar 2014 - 1 Ss 599/13 -, Rn. 3 bis 7, juris).
  • BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvR 180/17

    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (Werturteile;

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18
    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verlangt daher eine Gewichtung der Beeinträchtigung, die der Meinungsfreiheit des sich Äußernden einerseits und der persönlichen Ehre des von der Äußerung Betroffenen andererseits gerecht wird (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06. Juni 2017 - 1 BvR 180/17 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18
    Der Bundesgerichtshof hat eine Analogie allerdings ohne Begründung verneint (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00 -, BGHSt 46, 212-225, Rn. 21).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18
    Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, Rn. 28, juris).
  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18
    Sowohl das Einstellen von journalistisch-redaktionellen Inhalten ins Internet als auch ihr (dauerhaftes) Bereithalten zum Abruf ist Teil des in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK, Art. 11 Abs. 1 GrCh fallenden Publikationsvorgangs (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08 -, BGHZ 183, 353-366, Rn. 11; Härting in: Härting, Internetrecht, 6. Aufl. 2017, Datenschutzrecht, Rn. 209).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18
    Die konkret für strafwürdig erachteten Äußerungen verlieren nicht jeden Bezug zum kritisierten Geschehen - dem Ausschluss des ehemaligen Angeklagten Pa. durch die Landtagspräsidentin von der weiteren Teilnahme an der Sitzung -, mögen sie auch scharf und überzogen sein (vgl. dazu: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13 -, Rn. 22, juris).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - LVerfG 5/08

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss von einer Landtagssitzung -

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18
    Jeder Abgeordnete schuldet dem Amt des Landtagspräsidenten Respekt (Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29. Januar 2009 - 5/08 [richtig: LVerfG 5/08 - d. Red.] -, Rn. 41, juris; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Urteil vom 03. November 2011 - Vf. 35-I-11 -, Rn. 26, juris).
  • BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 1438/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beleidigung eines Ehepaars aus

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18
    Ferner ist der Generalstaatsanwaltschaft zuzugeben, dass die vom Angeklagten P. billigend (vgl. zum Zu-eigen-Machen von beleidigenden Fremdäußerungen: LG Frankfurt, Urteil vom 31. Juli 2008 - 2-03 O 221/08 -, Rn. 19, juris; vgl. zur Verbreiterhaftung auch: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. März 2017 - 1 BvR 1438/15 -, Rn. 6, juris) wiedergegebenen Äußerungen des ehemaligen Angeklagten Pa. geeignet sind, die Autorität der Landtagspräsidentin in Frage zu stellen.
  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug,

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18
    Verfolgungsverjährung, die der Senat auf die Sachrüge hin von Amts wegen zu berücksichtigen hat (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 4St RR 4/95 -, Rn. 24, juris), ist nicht eingetreten.
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 35-I-11

    Organstreit; rechtmäßiger Ordnungsruf nach Kritik an Verhandlungsführung des

  • LG Frankfurt/Main, 31.07.2008 - 3 O 221/08

    Persönlichkeitsschutz: Verbreiterhaftung eines Pressedienstes für die wörtlich

  • LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Ehrverletzung einer

  • RG, 07.04.1930 - III 165/30

    Kann ein Strafantrag, der die Tat und den Täter nicht bezeichnet, aus den

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