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   OLG München, 09.06.2010 - 20 U 2125/10   

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https://dejure.org/2010,28120
OLG München, 09.06.2010 - 20 U 2125/10 (https://dejure.org/2010,28120)
OLG München, Entscheidung vom 09.06.2010 - 20 U 2125/10 (https://dejure.org/2010,28120)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 20 U 2125/10 (https://dejure.org/2010,28120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beteiligung an einem Filmfonds: Umfang der Aufklärungspflicht des Mittelverwendungskontrolleurs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Kontrollbefugnis eines Wirtschaftsprüfers im Rahmen eines Mittelverwendungskontrollvertrages bei einem Vermögensfonds; Beurteilung der drittschützenden Wirkung einer Mittelverwendungskontrolle gegenüber Treugebern oder Kommanditisten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2
    Drittschützende Wirkung eines Mittelverwendungskontrollvertrages mit einem Wirtschaftsprüfer im Rahmen eines in der Rechtsform einer Publikums-KG organisierten Vermögensfonds

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 241 Abs. 2
    Drittschützende Wirkung eines Mittelverwendungskontrollvertrages mit einem Wirtschaftsprüfer im Rahmen eines in der Rechtsform einer Publikums-KG organisierten Vermögensfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus OLG München, 09.06.2010 - 20 U 2125/10
    Etwas anderes lässt sich auch der Entscheidung des BGH vom 19.11.2009, Az. III ZR 109/08, nicht entnehmen.
  • OLG Koblenz, 15.01.2016 - 8 U 1268/14

    Kapitalanalge: Schadenersatzanspruch gegen den Mittelverwendungskontrolleur wegen

    Demgegenüber kann sich die Beklagte zu 2) nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des OLG München (Urteil vom 09. Juni 2010 - 20 U 2125/10 -, juris) berufen, nach der Nebenpflichten wie etwa Aufklärungspflichten ihre Grenzen im "Inhalt" des Schuldverhältnisses - hier dem Mittelverwendungskontrollvertrag - finden, eine Erweiterung des Pflichtenkreises der Mittelverwendungskontrolleurin gegenüber Dritten um solche Aufklärungspflichten letztlich einer materiellen Überprüfungspflicht hinsichtlich des Prospekts gleichkomme und daher nicht über § 241 Abs. 2 BGB konstruiert werden könne (a.a.O., Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 21.06.2011 - 12 U 26/11

    Mittelverwendungskontrolle: Schutzwirkung eines Mittelverwendungskontrollvertrags

    Diese Voraussetzungen sind beim streitgegenständlichen Mittelverwendungskontrollvertrag erfüllt (vgl. auch OLG München v. 09.06.2010 - 20 U 2125/10).
  • OLG Hamburg, 27.10.2011 - 6 U 190/09

    Schadensersatzansprüche nach Verletzung von Pflichten aus einem

    Auch aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des OLG München vom 09.06.2010 ( 20 U 2125/10, bei [...] Tz. 18) folgt nichts anderes.
  • OLG München, 15.12.2014 - 13 U 3742/14

    Auskunftsbegehren aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag

    Wie der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München in einem Urteil vom 09.06.2010 (Az. 20 U 2125/10, zitiert nach Beck online) in einem vergleichbaren Fall zutreffend ausgeführt hat, könne dahinstehen, ob eine solche Auslegung des Mittelverwendungskontrollvertrages mit der daraus folgenden - angesichts der Vielzahl der Anleger weitgehenden - Haftung möglich ist.
  • LG Bielefeld, 04.08.2014 - 9 O 115/14
    Insoweit kann dahinstehen, ob die streitgegenständlichen Mittelverwendungskontrollverträge generell Schutzwirkungen zugunsten der Anleger entfalten, was insbesondere angesichts ihres - sowohl aus der dem eigentlichen Vertragstext vorangestellten Vorbemerkung als auch den im Einzelnen getroffenen Regelungen ableitbaren - Zwecks, zu gewährleisten, dass die Einlagen der Anleger nicht zweckwidrig verwendet werden, allerdings nahe liegt (vgl. dazu etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 21.06.2011, 12 U 26/11, zitiert nach juris, Rn. 37 ff.; einschränkend OLG München, Urteil vom 09.06.2010, 20 U 2125/10, zitiert nach juris, Rn. 11 ff.).
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