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   OLG Köln, 30.10.2009 - I-20 U 62/09   

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OLG Köln, 30.10.2009 - I-20 U 62/09 (https://dejure.org/2009,9755)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.2009 - I-20 U 62/09 (https://dejure.org/2009,9755)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - I-20 U 62/09 (https://dejure.org/2009,9755)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • reise-recht-wiki.de

    Begriff der akuten unerwarteten Erkrankung

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisekrankenversicherung / Unerwartet schwere Erkrankung /Vorhersehbarkeit einer Behandlung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1
    Eine vorherige Behandlung wegen Herzbeschwerden führt nicht ohne Weiteres zur Vorhersehbarkeit einer Behandlung wegen eines neu auftretenden Herzinfarkts

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB § 1 Nr. 1
    Begriff der akuten, unerwarteten Erkrankung in der Reisekrankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reisekrankenversicherung und vorherige Herzbeschwerden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Reiseschutz greift auch bei Vorerkrankung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 379
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09
    Dabei ist maßgebend, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Klausel bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGHZ 123, 83, 85; BGH, VersR 2001, 184).
  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09
    Dabei ist maßgebend, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Klausel bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGHZ 123, 83, 85; BGH, VersR 2001, 184).
  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81

    Umfang der Ausschlußklausel

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09
    Ob der neu aufgetretene Herzinfarkt nach dem Verständnis eines durchschnittlichen, nicht medizinisch vorgebildeten Versicherungsnehmers als eine Behandlung der bekannten Herzgrunderkrankung verstanden werden muss, ist fraglich und im Zweifel bei dem Gebot, Ausschlussklauseln eng auszulegen (vgl. BGHZ 88, 228, 231), nicht anzunehmen.
  • LG Bonn, 02.03.2009 - 9 O 485/07

    Reisekrankenversicherung muss bei einem von der koronaren Grunderkrankung zu

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 2. März 2009 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 485/07 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Köln, 02.06.1997 - 5 U 229/96

    Anforderungen an die Substantiierung eines Erstattungsanspruchs gegenüber einer

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09
    Auch bei bestehenden Vorerkrankungen ist eine konkret im Versicherungszeitraum aufgetretene und mit der Vorerkrankung im Zusammenhang stehende Erkrankung zumindest dann (objektiv) unerwartet, wenn sie keine zwingende, notwendig eintretende Folge der Vorerkrankung darstellt, sondern allenfalls das Risiko des Eintretens der weiteren Erkrankung erhöht (vgl. OLG Köln, VersR 1998, 354).
  • BGH, 13.03.2024 - 2 StR 119/23
    Ein Aufwendungsersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer ist somit bereits dann gegeben, wenn der Anspruch des Leistungserbringers gegen ihn entstanden ist; den Nachweis, dass die belegten Rechnungen auch bereits bezahlt wurden, braucht der Versicherungsnehmer hingegen nicht zu führen (vgl. OLG Köln, VersR 2010, 379, 380; OLG Nürnberg, VersR 2017, 220, 221; Schubach, in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 6 MB/KK Rn. 5; vgl. auch Voit, in: Prölls/Martin, VVG, 31. Aufl., § 192 Rn. 128).
  • OLG Köln, 18.05.2012 - 20 U 111/11

    Umfang des Versicherungsschutzes einer Auslands-Krankenversicherung

    Der Begriff der "akuten Erkrankung" ist nach dem maßgeblichen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass durch das Vorliegen einer chronischen Grunderkrankung nicht von vornherein jede weitere Erkrankung, die eine Folge jener Grunderkrankung ist, vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, sondern der Versicherungsschutz jede nachteilige Veränderung des Gesundheitszustandes, die sich von einem Tag auf den anderen einstellt, erfasst (Senat, VersR 2010, 379; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 86, 87), mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen (BGH, Beschluss vom 21.09.2011, IV ZR 227/09).
  • AG Kassel, 19.12.2012 - 435 C 2419/12

    Reiserücktrittskostenversicherung: Vorliegen einer unerwarteten schweren

    Durfte danach der Versicherungsnehmer einer solchen Versicherung vernünftigerweise die Reise buchen, weil mit einer akuten Verschlechterung nicht zu rechnen war, besteht Versicherungsschutz (OLG Köln, VersR 2010, 379, im Ergebnis bestätigt durch BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 227/09, zit. n. juris; LG Duisburg; Urteil v. 12.10.2012 - 7 S 187/11, zit. n. Juris).
  • KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16

    Auslandsreisekrankenversicherung: Vorvertraglichkeit des versicherten Risikos

    Die entsprechenden Ausführungen auf S. 5 ff. und 8 ff. der Berufungsbegründung und die in diesem Zusammenhang zitierten Urteil (vgl. u. a. OLG Köln, Urteile vom 18.5.2012 - 20 U 111/11 - und vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 -, sowie den die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss des BGH vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 -, jeweils zitiert nach Juris) betreffen Reisekrankenversicherungen, die bedingungsgemäß Versicherungsschutz (u. a.) bei akuten, unerwartete (bzw. unvorhersehbaren) Erkrankungen versprechen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.5.2012 a.a.O. Rn. 3; Urteil vom 30.10.2009 a.a.O. Rn. 2 bis 5).
  • KG, 17.06.2016 - 6 U 142/14

    Reisekrankenversicherung in Form einer "Incoming-Versicherung" für "akute,

    Der Begriff der "akuten Erkrankung" ist nach dem maßgeblichen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass durch das Vorliegen einer chronischen Grunderkrankung nicht von vornherein jede weitere Erkrankung, die eine Folge jener Grunderkrankung ist, vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, sondern der Versicherungsschutz jede nachteilige Veränderung des Gesundheitszustandes, die sich von einem Tag auf den anderen einstellt, erfasst (vgl. OLG Köln, RuS 2013, 445 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 29; VersR 2010, 379 - zitiert nach juris: Rdnr. 33; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 86, 87), mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen (BGH VersR 2012, 89 - zitiert nach juris: Rdnr. 7).
  • KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12

    Auslandsreisekrankenversicherung - keine Erstattungsfähigkeit der Kosten

    c) Einer - erneuten - höchstrichterlichen Entscheidung hierzu bedarf es nicht, nachdem der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 2.3.1994 - IV ZR 109/93 - (VersR 1994, 339) grundsätzliche Ausführungen dazu gemacht, dass eine Einschränkung des Reiskrankenversicherungsschutzes auf eine subjektiv für den Versicherungsnehmer vorhersehbare Heilbehandlung zulässig gewesen wäre, und in dem Beschluss über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Köln vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 (VersR 2010, 379) vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 - (ZfS 2010, 33) ausgeführt hat, bei dem Vergleich der Leistungsbeschreibung in § 1 Nr. 1 AVB mit dem Risikoausschluss in § 1 Nr. 2 a S. 1 AVB erkenne der durchschnittliche Versicherungsnehmer, "dass akute, mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen, während die Behandlung bereits bestehender und bekannter Vorerkrankungen einschließlich möglicher Behandlungsfolgen vom Versicherungsschutz ausgenommen ist" (Rz. 7 zitiert nach Juris).
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   OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - I-20 U 62/09   

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https://dejure.org/2010,66164
OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - I-20 U 62/09 (https://dejure.org/2010,66164)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2010 - I-20 U 62/09 (https://dejure.org/2010,66164)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2010 - I-20 U 62/09 (https://dejure.org/2010,66164)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07

    BTK

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 20 U 62/09
    Entscheidend ist insoweit, dass der Kennzeicheninhaber die Zeichennutzung nicht ohne Gegenleistung gestattet hätte (BGH GRUR 2010, 239, 240 Tz. [23] - BTK).

    Dabei ist eine abstrakte Betrachtungsweise geboten, denn die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie trägt gerade dem Umstand Rechnung, dass bei Schutzrechtsverletzungen eine konkrete Vermögenseinbuße meist nicht festgestellt werden kann (BGH GRUR 2010, 239, 240 Tz. [23] - BTK).

    Es ist im Ansatz unbedenklich, insoweit als Ausgangspunkt der Beurteilung von der Bandbreite marktüblicher Lizenzsätze für die in Rede stehende Kennzeichenart auszugehen (BGH GRUR 2010, 239, 241 Tz. [25] - BTK).

    Es ist anerkannt, dass der Grad der Verwechslungsgefahr bei der Bestimmung des Schadensersatzes in Form der Lizenzanalogie zu berücksichtigen ist (BGH GRUR 2010, 239, 241 Tz. [25] - BTK).

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07

    Zoladex

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 20 U 62/09
    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass im Falle des wegen einer unterlassenen Vorabinformation des Markeninhabers rechtswidrigen Parallelimports von Arzneimitteln ein verhältnismäßig niedriger Vergütungssatz in Betracht kommt (BGH GRUR 2010, 237 ff. - Zoladex).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97

    Erteilung einer Markenlizenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 20 U 62/09
    Die Klägerin wäre gar nicht in der Lage, ein abgewandeltes Zeichen zu lizenzieren (vgl. BGH GRUR 2001, 54 - Subway/Subwear).
  • OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13

    Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Umsatzrendite und des Ausmaßes des

    Lizenzerhöhend ist das zeitliche Element bei einer sehr intensiven Nutzung über einen sehr langen Zeitraum vom OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 27.4.2010 (20 U 62/09 - juris Tz. 31) berücksichtigt worden.

    Soweit der Beklagte erstinstanzlich auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf verwiesen hat, in der eine fiktive Lizenz ein Lizenzsatz von 0, 25% angenommen worden ist (Urteil vom 27.4. 2010 - 20 U 62/09 - juris Tz. 32), so betrifft dieses Urteil einen besonders gelagerten Einzelfall, der unter anderem durch außergewöhnlich hohe Umsätze des Verletzers gekennzeichnet war (a. a. O. Tz. 31).

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