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   OLG Dresden, 15.09.2010 - 20 WF 785/10   

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https://dejure.org/2010,13208
OLG Dresden, 15.09.2010 - 20 WF 785/10 (https://dejure.org/2010,13208)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.09.2010 - 20 WF 785/10 (https://dejure.org/2010,13208)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. September 2010 - 20 WF 785/10 (https://dejure.org/2010,13208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbares Recht nach Aussetzung und Wiederaufnahme eines Versorgungsausgleichsverfahrens; Erneute Bewilligung der Verfahrenkostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbares Recht nach Aussetzung und Wiederaufnahme eines Versorgungsausgleichsverfahrens; Erneute Bewilligung der Verfahrenkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 662
  • AnwBl 2011, 31
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.2010 - 20 WF 785/10
    Der Senat teilt die bereits vom OLG Naumburg (Beschluss vom 04.03.2010, 8 WF 33/10) ausführlich begründete Auffassung, dass nach Maßgabe von § 48 Abs. 2 VersAusglG ab dem 01.09.2009 wiederaufgenommene Versorgungsausgleichsverfahren gemäß Art. 111 Abs. 4 Satz 2 FGG-RG vom früheren Scheidungsverbund getrennt worden sind und in diesem Sinne als selbstständige Familiensachen fortzuführen sind.
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Für diese Fälle sei die Loslösung vom früheren Scheidungsverbund unbestritten gewesen (OLG Jena [1. Senat für Familiensachen] AGS 2010, 596; OLG Dresden - 20 WF 785/10 und 24 WF 713/10 - jeweils Juris mit Anm. Götsche jurisPR-FamR 24/2010 Anm. 3; AG Vechta FamRZ 2011, 238; OLG Hamburg - 10 WF 50/10 - Juris; OLG Naumburg [8. Zivilsenat] - 8 WF 33/10 - Juris; Prütting/Helms FamFG § 137 Rn. 71; Götsche FamRZ 2009, 2047, 2051; Keske FPR 2010, 78, 85; Kemper FPR 2010, 69, 73).
  • OLG Jena, 28.10.2010 - 1 WF 359/10

    FGG-Reformgesetz: Fortführung einer am 1. September 2009 ausgesetzten

    Die Vorschrift ordnet ausdrücklich an, alle "vom Verbund abgetrennten Folgesachen ... des Satzes 1" - dazu zählt auch die hier zu beurteilende Konstellation - als "selbstständige Familiensachen" fortzuführen (OLG Dresden, Beschluss vom 15.09.2010, Az. 20 WF 785/10, Quelle: www.juris.de).
  • OLG Jena, 01.03.2011 - 11 Sa 1/11

    Versorgungsausgleichssache: Erhalt der ursprünglichen örtlichen

    Die Vorschrift ordnet ausdrücklich an, alle "vom Verbund abgetrennten Folgesachen ... des Satzes 1" - dazu zählt auch die hier zu beurteilende Konstellation - als "selbstständige Familiensachen" fortzuführen (OLG Dresden, Beschluss vom 15.09.2010, Az. 20 WF 785/10, Quelle: www.juris.de).
  • OLG Jena, 24.01.2011 - 1 WF 543/10

    Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe im Versorgungsausgleichsverfahren: Erneuter

    Die Vorschrift ordnet ausdrücklich an, alle "vom Verbund abgetrennten Folgesachen ... des Satzes 1" - dazu zählt auch die hier zu beurteilende Konstellation - als "selbstständige Familiensachen" fortzuführen (OLG Dresden, Beschluss vom 15.09.2010, Az. 20 WF 785/10, Quelle: www.juris.de).
  • OLG Jena, 24.06.2011 - 1 WF 276/11

    Prozesskostenhilfe im Ehescheidungsverbundverfahren: Erstreckung auf ein

    Die Frage, ob mit Rücksicht auf die in dem Altverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe nunmehr erneut Verfahrenskostenhilfe beantragt und beschieden werden muss, war im Zeitpunkt der Vereinbarung der Beteiligten über den Versorgungsausgleich bereits seit längerem streitig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15.09.2010, FamFR 2010, 514 unter Hinweis auf OLG Naumburg, FamRZ 2011, 391; OLG Jena, a.a.O., m w N).
  • OLG Jena, 12.12.2012 - 1 WF 646/12

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Unabhängig davon kann das Amtsgericht zudem die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach den gegebenen Umständen nicht unter Berufung auf § 78 Abs. 2 FamFG ablehnen, nachdem es die im früheren Verbundverfahren tätigen anwaltlichen Bevollmächtigten der Antragstellerin von sich aus mit dem nunmehr durchzuführenden Versorgungsausgleich befasst hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24.01.2011, 1 WF 543/10; OLG Dresden, FamRZ 2011, 662).
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