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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53, 1 BvL 81/53, 1 BvL 32/55, 1 BvL 20/59, 1 BvR 12/58, 1 BvR 168/59   

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https://dejure.org/1959,37
BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53, 1 BvL 81/53, 1 BvL 32/55, 1 BvL 20/59, 1 BvR 12/58, 1 BvR 168/59 (https://dejure.org/1959,37)
BVerfG, Entscheidung vom 17.11.1959 - 1 BvL 80/53, 1 BvL 81/53, 1 BvL 32/55, 1 BvL 20/59, 1 BvR 12/58, 1 BvR 168/59 (https://dejure.org/1959,37)
BVerfG, Entscheidung vom 17. November 1959 - 1 BvL 80/53, 1 BvL 81/53, 1 BvL 32/55, 1 BvL 20/59, 1 BvR 12/58, 1 BvR 168/59 (https://dejure.org/1959,37)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 185
  • NJW 1960, 139
  • MDR 1960, 199
  • DVBl 1960, 62
  • DÖV 1960, 61
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53
    Ist die Tätigkeit des Prozeßagenten kraft rechtlicher Ordnung nur eine Betätigungsweise des Berufs "Rechtsbeistand", so bedeutet § 157 Abs. 3 ZPO keinen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl, sondern nur eine Regelung der Berufsausübung (vgl. auch BVerfGE 9, 73 [78/79]).

    Rn. 31 Art. 2 Abs. 1 GG scheidet, da die Regelung zum Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG gehört, von vornherein aus (BVerfGE 9, 73 [77]).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53
    Die Anlagen zu diesem Gesetz einschließlich der dort neu verkündeten Fassung der Zivilprozeßordnung dienen nicht nur der deklaratorischen Klarstellung des Gesetzestextes, sondern werden von der Entscheidung des Gesetzgebers ihrem Inhalt nach umfaßt (BVerfGE 8, 210 [213 f.]).
  • BVerwG, 04.12.1958 - I C 182.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53
    in dem Verfahren I. wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 157 Abs. 3 Satz 2 der Zivilprozeßordnung auf Antrag des Landesverwaltungsgerichts Arnsberg (Vorlagebeschlüsse vom 20. Januar 1953 -- 1 K 15/52 und 1 K 212/52 --), des Verwaltungsgerichts München (Vorlagebeschluß vom 30. November 1954 -- VI-6367/53 --), des Landesverwaltungsgerichts Hamburg (Vorlagebeschluß vom 7. April 1959 -- II b VG. 129/59 --), II. über die Verfassungsbeschwerden 1. des Rechtsbeistandes Kurt F. E. S. ..., gegen die Bescheide des Landgerichtspräsidenten in Osnabrück vom 23. September 1953 -- 3711 E -- und des Oberlandesgerichtspräsidenten in Oldenburg vom 27. Oktober 1953 -- 3712 E 1 -- 17 617/53 --, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 17. August 1955 -- V OVG A 30/54 -- und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 1958 -- 1 C 182/55 --, 2. des Rechtsbeistandes Heinrich O ... gegen die Bescheide des Landgerichtspräsidenten in Oldenburg vom 7. September 1951 -- 75 -E-01-0 ... -- und des Oberlandesgerichtspräsidenten in Oldenburg vom 22. September 1951 -- 3712 E -- 15619/51 --, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 29. Februar 1956 -- V OVG A 127/55 -- und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 1958 I C 191.56 --.
  • BVerwG, 04.12.1958 - I C 191.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53
    in dem Verfahren I. wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 157 Abs. 3 Satz 2 der Zivilprozeßordnung auf Antrag des Landesverwaltungsgerichts Arnsberg (Vorlagebeschlüsse vom 20. Januar 1953 -- 1 K 15/52 und 1 K 212/52 --), des Verwaltungsgerichts München (Vorlagebeschluß vom 30. November 1954 -- VI-6367/53 --), des Landesverwaltungsgerichts Hamburg (Vorlagebeschluß vom 7. April 1959 -- II b VG. 129/59 --), II. über die Verfassungsbeschwerden 1. des Rechtsbeistandes Kurt F. E. S. ..., gegen die Bescheide des Landgerichtspräsidenten in Osnabrück vom 23. September 1953 -- 3711 E -- und des Oberlandesgerichtspräsidenten in Oldenburg vom 27. Oktober 1953 -- 3712 E 1 -- 17 617/53 --, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 17. August 1955 -- V OVG A 30/54 -- und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 1958 -- 1 C 182/55 --, 2. des Rechtsbeistandes Heinrich O ... gegen die Bescheide des Landgerichtspräsidenten in Oldenburg vom 7. September 1951 -- 75 -E-01-0 ... -- und des Oberlandesgerichtspräsidenten in Oldenburg vom 22. September 1951 -- 3712 E -- 15619/51 --, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 29. Februar 1956 -- V OVG A 127/55 -- und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 1958 I C 191.56 --.
  • BVerfG - 1 BvL 20/59 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53
    Der als Prozeßagent beim Amtsgericht Hamburg zugelassene Anfechtungskläger S ... (Verfahren 1 BvL 20/59) weist in seiner Klage darauf hin, daß er von Beruf Rechtsbeistand sei und die Prozeßordnung die Bezeichnung Prozeßagent nicht kenne; es gebe Rechtsbeistände, die zugelassen seien, und solche, die nicht zugelassen seien.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Diese Ansicht ist unvereinbar mit dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannten Verhältnis der Subsidiarität des Art. 2 Abs. 1 GG zur Spezialität der Einzelfreiheitsrechte (vgl. u. a. BVerfGE 6, 32 [36 ff.]; 9, 63 [73]; 9, 73 [77]; 9, 338 [343]; 10, 55 [58]; 10, 185 [199]; 11, 234 [238]; 21, 227 [234]; 23, 50 [55 f.]), das eine Erstreckung des Gemeinschaftsvorbehalts des Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 auf die durch besondere Grundrechte geschützten Lebensbereiche nicht zuläßt.
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Das Gericht hat im übrigen über die §§ 66, 69 BVerfGG hinausgehend schon bisher Verfahren verschiedener Art miteinander verbunden (vgl. BVerfGE 10, 185).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Neben dem Art. 12 GG kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als weiterer selbständiger Prüfungsmaßstab Art. 2 Abs. 1 GG im vorliegenden Fall nicht in Betracht (BVerfGE 9, 63 [73]; 9, 73 [77]; 9, 338 [343]; 10, 185 [199]; 21, 227 [234]; 23, 50 [55 f.]).
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Rechtsprechung
   EuGH, 15.07.1960 - 20/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,575
EuGH, 15.07.1960 - 20/59 (https://dejure.org/1960,575)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.1960 - 20/59 (https://dejure.org/1960,575)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1960 - 20/59 (https://dejure.org/1960,575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Italien / EGKS Hohe Behörde

    EGKS-VERTRAG, ARTIKEL 70
    1 . TRANSPORTWESEN - TARIFE - VERÖFFENTLICHUNG - AUSDRÜCKLICHE RECHTSETZUNGSBEFUGNISSE DER HOHEN BEHÖRDE NICHT GEGEBEN

  • EU-Kommission

    Italienische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Hohen Behörde über die Veröffentlichung der im gewerblichen Kraftwagengüterverkehr mit Kohle und Stahl innerhalb der Gemeinschaft anzuwendenden Frachttafeln, Frachten und Tarifbestimmungen; Umfang der Rechtssetzungsbefugnisse der ...

  • rechtsportal.de

    1. TRANSPORTWESEN - TARIFE - VERÖFFENTLICHUNG - AUSDRÜCKLICHE RECHTSETZUNGSBEFUGNISSE DER HOHEN BEHÖRDE NICHT GEGEBEN

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 12.07.1962 - 9/61

    Regierung des Königreichs der Niederlande gegen Hohe Behörde der Europäischen …

    Sie meint, aus den am 15. Juli 1960 in den Rechtssachen 20/59 (Italienische Regierung gegen Hohe Behörde) und 25/59 (Niederländische Regierung gegen Hohe Behörde) (RsprGH VI d 681 ff. und 743 ff.) ergangenen Urteilen könne man nicht entnehmen, daß nach der Auffassung des Gerichtshofes die Empfehlung für die Hohe Behörde das einzige Mittel sei, um an die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erinnern, und ein solches Vorgehen auf dem Gebiet des Transportwesens, wo der Vertrag gerade keine Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer Empfehlung biete, möglich oder etwa angebracht erscheine.

    Die Beklagte zitiert zur Entgegnung einzelne Auszüge aus den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 20/59 und 25/59 und trägt vor, sie habe eine Empfehlung im Sinne der Artikel 14 und 15 des Vertrages ausgesprochen, gerade um den in diesen Urteilen enthaltenen Hinweisen genauestens nachzukommen.

    Die Hohe Behörde habe hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens keine Wahl gehabt: Dieses sei ihr durch einen der wesentlichen Entscheidungsgründe in den Urteilen 20/59 und 25/59 vorgeschrieben worden, und sie sei verpflichtet gewesen, sich an die Zuständigkeitsregelung zu halten, die dort klar dargelegt sei.

    In der vorliegenden Rechtssache handele es sich aber um neue Streitfragen, denn es gehe nicht um denselben Streitgegenstand wie in den Urteilen 20/59 und 25/59.

    Die Hohe Behörde lege so den Mitgliedstaaten und den Unternehmen Verpflichtungen auf, die über die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen hinausgingen, sie betätige sich erneut auf einem Gebiet, auf dem die Rechtsetzungshefugnis, wie der Gerichtshof in den erwähnten Rechtssachen 20/59 und 25/59 entschieden habe, allein den Mitgliedstaaten zustehe, und sie verletze die Vorschrift, nach der eine Empfehlung die Wahl der Mittel für die Erreichung der in ihr bestimmten Ziele anheimzustellen habe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99

    Deutschland / Kommission

    In seinem Urteil vom 15. Juli 1960 in der Rechtssache 20/59 heißt es nämlich: "Mit der durch Artikel 88 Absatz 1 vorgeschriebenen Begründung ist die Feststellung der Vertragsverletzung zurechtfertigen; die dort vorgesehene Frist begrenzt den Zeitraum, innerhalb dessen ... eine ... Verpflichtung zu erfüllen ist"(9).

    7: - In der Rechtssache 20/59 (Italien/Hohe Behörde, Slg. 1960, 719, 729).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-141/02

    Kommission / max.mobil

    Vgl. auch Urteil vom 15. Juli 1960 in der Rechtssache 20/59 (Italien/Hohe Behörde, Slg. 1960, 683), in dem der Gerichtshof diese Vorschrift als "ultima ratio zum Schutze der im Vertrag verankerten Belange der Gemeinschaft gegen die Untätigkeit oder den Widerstand der Mitgliedstaaten [wertet].
  • EuGH, 25.10.2001 - C-276/99

    Deutschland / Kommission - "EGKS - Staatliche Beihilfe an Stahlunternehmen - …

    Zweitens eröffnet Artikel 88, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ein Vollstreckungsverfahren und stellt somit die Ultima Ratio zum Schutz der im Vertrag verankerten Belange der Gemeinschaft gegen die Untätigkeit oder den Widerstand der Mitgliedstaaten dar (Urteil vom 15. Juli 1960 in der Rechtssache 20/59, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1960, 683, 713).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1981 - 74/81

    Rudolf Flender KG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Wenn der Gerichtshof andererseits im Urteil vom 15. Juli 1960 zu der Rechtssache 20/59 (Regierung der Italienischen Republik/ Hohe Behörde - Slg. 1960, 681, 714), auf das die Klägerinnen so sehr abgestellt haben und in dem auch das Problem der fehlenden Rechtsetzungsbefugnis der Kommission zu Artikel 70 des Montanvertrages zur Debatte stand, unter anderem von einem Mißbrauch des in Artikel 88 geregelten Vollstreckungsverfahrens gesprochen hat, das nicht die Setzung von Rechtsnormen auf Gebieten gestatte, für die die Mitgliedstaaten nicht auf ihre Hoheitsrechte verzichtet hätten, so darf doch nicht übersehen werden, daß es sich hier um die Klage eines Mitgliedstaats handelte.
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Rechtsprechung
   BFH, 16.03.1961 - V 20/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,10944
BFH, 16.03.1961 - V 20/59 (https://dejure.org/1961,10944)
BFH, Entscheidung vom 16.03.1961 - V 20/59 (https://dejure.org/1961,10944)
BFH, Entscheidung vom 16. März 1961 - V 20/59 (https://dejure.org/1961,10944)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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dejure.org Übersicht BFH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1960 - 20/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,6158
Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1960 - 20/59 (https://dejure.org/1960,6158)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.06.1960 - 20/59 (https://dejure.org/1960,6158)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 1960 - 20/59 (https://dejure.org/1960,6158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Italienische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

  • EU-Kommission

    Italienische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

Verfahrensgang

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