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| VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Keine Erledigung des Vorauszahlungsbescheids durch den Erlass des endgültigen, nicht bestandskräftigen Herstellungsbeitragsbescheids, wenn die Vorauszahlung entrichtet wurde;Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse sind bei der Beurteilung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
Fortsetzungsfeststellungsklage, Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, …
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723
Würde man den Rechtsmittelführer hier auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, mit der Maßgabe verweisen, dass ein besonderes Feststellungsinteresse nur besteht, soweit seine Einwendungen auch die endgültige Beitragsfestsetzung betreffen (vgl. BayVGH vom 3.7.2006 BayVBl 2007, 533), würde man seinen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) beschränken.Der Kläger ist nach wie vor beschwert, weil sein Verzinsungsanspruch nach § 236 AO die Kassation des Vorausleistungsbescheids voraussetzt (anders wohl BayVGH vom 3.7.2006 BayVBl 2007, 533 mit dem Hinweis darauf, dass Nebenfolgen keine Beschwer begründen).
- BVerwG, 31.05.2005 - 10 B 65.04
Aufhebung eines Vorausleistungsbescheides durch einen endgültiger …
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723
Für die maßgeblich nach landesrechtlichem Fachrecht zu beurteilende Frage, ob eine solche ersetzende Wirkung eintritt, ist zu berücksichtigen, dass der Regelungsinhalt von vorläufigen wie endgültigen Abgabenbescheiden zwei Gegenstände haben kann, nämlich zum einen die Festsetzung der Abgabe und zum anderen die Zahlungsaufforderung; die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses hat dementsprechend gegebenenfalls beide Regelungsgegenstände in den Blick zu nehmen (BVerwG vom 31.5.2005 10 B 65.04 - Juris). - BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 17.01
Widerspruchsbescheid; Rücknahme; Ausgangsbehörde; Ermessen.
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723
Der ursprüngliche Bescheid und der Widerspruchsbescheid sind eine einheitliche Verwaltungsentscheidung (BVerwG vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1252).
- BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
Ausweisungsanfechtung II
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723
Nachdem der Vorauszahlungsbescheid grundsätzlich rechtsbegründende Wirkung für das Entstehen der Vorauszahlungspflicht hat (…vgl. Wuttig/Hür-holz/Thimet/Nöth, a.a.O., Teil III Frage 11 Nr. 8), ist nach materiellem Recht (vgl. BVerwG vom 3.11.1986 BVerwGE 78, 243) die Sach- und Rechtlage im Zeitpunkt des Erlasses des Vorauszahlungsbescheids maßgebend. - OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 9 S 29.10
Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bei Anforderung von …
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723
Damit sind Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Vorauszahlungsbescheids bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids zu berücksichtigen (ebenso OVG Berlin-Brandenburg vom 22.11.2011 Az.: 9 S 29.10 - Juris). - VGH Bayern, 22.05.2003 - 6 B 98.2725
Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, endgültige Heranziehung, …
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723
Es mag zwar sein, dass es auch bei leitungsgebundenen Einrichtungen Fälle gibt, in denen sich wie im Straßenausbaubeitragsrecht ein Vorausleistungsbescheid durch den Erlass des endgültigen Beitragsbescheid auf andere Weise erledigt im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) KAG i.V.m. § 124 Abs. 2 AO (BayVGH vom 22.5.2003 Az.: 6 B 98.2725 - Juris - für das Straßenausbaubeitragsrecht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH zu Einkommenssteuervorauszahlungen, vgl. BFH vom 29.11.1984 BStBl.1985 IIS. 370 ff). - VGH Bayern, 10.02.1993 - 23 B 90.503
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723
Rn. 18 Eine Umdeutung des Vorauszahlungsbescheids in einen endgültigen Beitragsbescheid ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs unzulässig (vgl. BayVGH vom 10.2.1993 NVwZ-RR 1994, 113; vom 15.5.2003 BayVBl 2004, 144/146).
- VGH Bayern, 23.02.2023 - 20 B 21.1676
Abwassergebühren für den Betrieb einer Autobahn-Raststätte
Das gerichtliche Schreiben vom 22. Dezember 2022 stehe nicht mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (20 B 11.1723).Es trifft zwar zu, dass sich nach der Rechtsprechung des Senats zum Beitragsrecht ein Vorauszahlungsbescheid (Art. 5 Abs. 5 KAG) durch den Erlass des endgültigen, nicht bestandskräftigen Herstellungsbeitragsbescheids, wenn die Vorauszahlung entrichtet wurde, nicht erledigt (BayVGH, U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723 - juris; vgl. dagegen B.v. 15.9.2008 - 20 ZB 08.1701 - juris).
- VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12
Schmutzwasserbeitrag
Rn. 78 Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrens gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO folgt, dass es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, also des Widerspruchsbescheides, ankommt (so bereits OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. November 2010 - 9 S 29.10 -, juris Rn. 7 zu einem Vorausleistungsbescheid betreffend Erschließungsbeiträge; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 3 A 2717/98 -, S. 6 d. E.A.; BayVGH, Urteil vom 1. März 2012 - 20 B 11.1723 -, juris Rn.17f., Beschluss vom 3. April 2012 - 6 ZB 11.1919 -, juris Rn. 6).Soweit dies teilweise verneint wird, weil mit der Vorausleistung Zinsen für sonst erforderliches Fremdkapital erspart und dadurch der Aufwand gemindert werden solle, während die Erhebung von Beiträgen der Deckung des entstandenen und noch zu erwartenden Aufwandes diene (so VG Potsdam, Beschluss vom 19. April 2010 - 12 L 355/06 -, S. 4 d. E.A.;… ähnlich Becker in Becker u.a., Kommunalabgabenrecht, Loseblattsammlung Stand August 2011, § 8 Rn. 371, wonach die Vorausleistung der Vor-, der endgültige Beitrag der Refinanzierung diene; zum dortigen Landesrecht Bay VGH…, Urteil vom 4. Oktober 1991 - 23 B 88.2143 -, juris Rn. 28, Beschluss vom 29. Juni 1993 - 6 B 93.784 -, NVwZ-RR 1994, 175, Urteil vom 1. März 2012 - 20 B 11.1723 -, juris, Rn. 18 m.w.N.;… ohne nähere Begründung auch Seer in Tipke/Kruse, AO Kommentar, § 128 Rn. 5), ist dem nicht zu folgen.
- VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00753
Rechtschutzbedürfnis einer Klage gegen kommunalabgabenrechtlichen …
Rn. 32 Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Kläger die Vorausleistungsbeiträge nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt hätte oder wenn die endgültigen Beitragsbescheide bestandskräftig geworden wären (BayVGH, U. v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723; Thimet, Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern, Stand Juli 2014, Teil IV Art. 5 Frage 20 Nr. 9; BayVGH U. v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723; U. v. 22.11.1994 - 23 B 91.2280; U. v. 17.7.1997 - 23 B 94.1404).Eine Vorauszahlung auf den Verbesserungsbeitrag durfte ab diesem Zeitpunkt nach Art. 5 Abs. 5 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht mehr gefordert werden (BayVGH, U. v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723; U. v. 19.5.1995 - 23 B 94.1611; U. v. 16.10.1995 - 23 CS 94.2838; U. v. 20.10.1997 - 23 B 95.2971), auch wenn sie zum Zeitpunkt des Ergehens des Vorauszahlungsbescheides rechtmäßig erhoben worden sein sollte.
Grundsätzlich ist, da der Vorauszahlungsbescheid rechtsbegründende Wirkung für das Entstehen der Vorauszahlungspflicht (BayVGH, U. v. 1.3.2012, a.a.O.) hat, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Vorauszahlungsbescheides maßgeblich (so auch die bisherige Rechtsprechung des BayVGH, nach der auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides abzustellen war, BayVGH, B. v. 7.11.2007 - 23 CS 07.2775; Thimet, Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern, Stand Juli 2014, Teil IV Art. 5 Frage 20 Nr. 9).
Da der ursprüngliche Bescheid und der Widerspruchsbescheid eine einheitliche Verwaltungsentscheidung darstellen (BayVGH, U. v. 1.3.2012, a.a.O; BVerwG, U. v. 28.2.2002 - 7 C 17/01 = NVwZ 2002, 1252) sind Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Vorauszahlungsbescheides bis zum Erlass der Widerspruchsentscheidung zu berücksichtigen.
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
Fortsetzungsfeststellungsklage betreffend erschließungsbeitragsrechtlichen …
Rn. 66 Die Erledigung ist auch nicht deshalb zu verneinen, weil der Vorauszahlungsbescheid in der Vergangenheit bis zum Erlass des endgültigen Beitragsbescheides Rechtswirkungen dergestalt ausgelöst hat, dass er den Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Vorausleistung bis zum Erlass des endgültigen Beitragsbescheides gebildet hat und die Annahme einer Erledigung der Möglichkeit einer gerichtlichen Aufhebung und damit einem Zinsanspruch gemäß § 236 AO entgegenstehen könnte (so aber Bayr. VGH, Urteil vom 01.03.2012 - 20 B 11.1723 - juris Rn. 15). - VG München, 11.07.2024 - M 10 K 21.3029
Vorauszahlungsbescheid für Verbesserungsbeitrag, Verbesserungsmaßnahme …
In diesem Fall ist - wie vorliegend - der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Erlass des Widerspruchbescheids, weil dieser dem Vorauszahlungsbescheid die für die gerichtliche Überprüfung maßgebliche Gestalt gibt (vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723 - juris Rn. 18).Denn mit dem entscheidenden Zeitpunkt der Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung lässt sich nicht nur der (bis dahin angefallene) Verbesserungsaufwand (wenigstens überschlägig) beziffern, sondern es tritt in Höhe der geleisteten Vorauszahlung zugleich "ipso facto" Tilgungs- bzw. Erfüllungswirkung in Bezug auf den (nun) entstandenen Verbesserungsbeitrag ein (vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723 - juris Rn. 15;… VG Bayreuth, U.v. 14.3.2019 - B 4 K 17.716 - juris Rn. 29 m.w.N.).
Eine solche Einschränkung ließe sich wohl auch nicht mit dem oben erwähnten Umstand in Einklang bringen, dass mit Abschluss der Maßnahme in Höhe der geleisteten Vorauszahlung Erfüllungswirkung auf die Beitragsschuld eintritt (vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723 - juris Rn. 15;… VG Bayreuth, U.v. 14.3.2019 - B 4 K 17.716 - juris Rn. 29 m.w.N.).
- VG München, 24.09.2024 - M 10 K 22.3392
Vorauszahlung Verbesserungsbeitrag, Ersetzung eines Vorausleistungsbescheids …
Für die maßgebliche Frage, ob eine solche ersetzende Änderung eintritt, ist zu berücksichtigen, dass der Regelungsinhalt von vorläufigen wie endgültigen Abgabenbescheiden zwei Gegenstände haben kann, nämlich zum einen die Festsetzung der Abgabe und zum anderen die Zahlungsaufforderung (vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723 - juris Rn. 15).Insbesondere auch der Umstand, ob der Änderungsbescheid (k) ein neues Leistungsgebot enthält, kann für die Frage, ob der Ausgangsbescheid durch den Änderungsbescheid ersetzt werden sollte, ebenso von Bedeutung sein wie die Frage, ob von der Festsetzung der Vorauszahlung im ursprünglichen Bescheid noch eine Steuerungswirkung in dem Sinn ausgeht, als diese (weiterhin) den Rechtsgrund zum Behaltendürfen der Vorausleistung bildet (vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723 - juris Rn. 15).
Der Bescheid der Beklagten vom 26. April 2021 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Rosenheim bildeten eine einheitliche Verwaltungsentscheidung (vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723 - juris Rn. 17 m.w.N.), was ungeachtet der "missglückten" Formulierung in Nummer 1 des Widerspruchsbescheids (…eine bayerische Staatsbehörde kann keine im eigenen Wirkungskreis der Kommunen zu erhebenden Abgaben der Höhe nach "festsetzen", sondern nur mindern bzw. [teilweise] aufheben, vgl. BayVGH, U.v. 15.9.2005 - 23 BV 05.1129 - juris Rn. 28) zur Folge gehabt haben dürfte, dass auch ohne den Bescheid der Beklagten vom 22. Juni 2022 nunmehr die Festsetzung des Vorauszahlungsbetrags in Höhe von 7.797,80 Euro objektiv vorlag.
- VG Ansbach, 12.02.2019 - AN 1 K 18.01267
Beitrag für die Verbesserung einer Abwasserbeseitigungseinrichtung
Die Verbesserungsmaßnahmen hatten zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides vom 15. Dezember 2017 bereits begonnen und waren zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 6. Juni 2018 noch nicht beendet (vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723, GK 2012/90; U.v. 20.10.1997 - 23 B 95.2971; U.v. 16.10.1995 - 23 CS 94.2838; U.v. 19.5.1995 - 23 B 94.1611). - VG Würzburg, 17.10.2018 - W 2 K 18.25
Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheids
Damit sind Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheids bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723 - juris m.w.N.).Rn. 31 1.2 Auf dieser Rechtsgrundlage hat die Beklagte den Bescheid vom 13. Mai 2016 erlassen, ohne dass es der in § 9 VES-EWS ausdrücklich angeordneten Rückwirkung zum 1. Mai 2016 bedurft hätte (vgl. vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723 - juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 4 L 67/14
Rückzahlung einer bestandskräftig gewordenen Vorausleistung, wenn sie gezahlt …
Rn. 22 Ebenfalls nicht entschieden werden muss, ob eine Ablösungswirkung bereits mit dem Erlass des endgültigen Beitragsbescheides eintritt (…so VGH Bayern, Urt. v. 22. Juli 2010 - 6 B 03.2544 - OVG Sachsen, Beschl. v. 20. August 2009 - 5 B 265/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30. Juni 2009 - 15 B 524/09 -, m. w. N., jeweils zit. nach JURIS;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. A., § 21 Rdnr. 39) oder erst mit dessen Bestandskraft (…so OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, m.w.N., zit. nach JURIS;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 147a; ders., Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. A., § 21 Rdnr. 38, 39 unter Hinweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10. März 2010 - 6 B 11298/09 - wohl auch VGH Bayern, Urt. v. 1. März 2012 - 20 B 11.1723 -, zit. nach JURIS). - VG Ansbach, 01.12.2015 - AN 1 K 14.01740
Abwasserbeseitigung, Herstellungsbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Verjährungsfrist, …
Die getroffene Regelung ist aus sachlichen Gründen gerechtfertigt, da nach der überzeugenden Gesetzesbegründung (…LT-Drs. 17/370, S. 18) dem Umstand Rechnung getragen wird, dass auch im Beitragsrecht auf die Sach- und Rechtslage der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist, und folglich eine Änderung der Rechtslage im fakultativ möglichen (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 AGVwGO) Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. U. v. 1.3.2012, 20 B 11.1723, Rdnr. 17, juris: U. v. 28.2.1995, 23 B 92.3295, Rdnr. 23, juris unter Verweis auf U. v. 20.12.1991, 23 B 90.3449;… U. v. 31.8.1984, 23 B 82 A. 1204, Rdnr. 14, juris). - VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00445
Anschluss einer Gemeinde an Wasserversorgung eines Zweckverbandes ist eine …
- VG Schleswig, 27.04.2016 - 9 A 214/14
Ausbaubeiträge (Vorauszahlung)
- VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.761
Festsetzung eines Vorausleistungsbeitrags für die Verbesserung und Erneuerung der …
- VG Bayreuth, 28.10.2015 - B 4 K 13.286
Vorauszahlung für Abwassergebühr
- VG Schleswig, 07.01.2014 - 9 B 39/13
Ausbaubeiträge (Vorauszahlung); Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 19.01281
Vorausleistung auf den Beitrag für Verbesserung einer Entwässerungsanlage
- VG Schleswig, 06.01.2014 - 9 B 38/13
Ausbaubeiträge; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Schleswig, 06.01.2014 - 9 B 40/13
Ausbaubeiträge (Vorauszahlung); Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Regensburg, 17.08.2021 - RN 11 K 20.2441
Bescheid, Widerspruchsbescheid, Gerichtsbescheid, Widerspruch, Festsetzung, …
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