Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.07.2017 - 20 B 17.288 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 94 ; KrWG § 53 ; UmwG § 123 Abs. 2
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit; Untersagung der betrieblichen Tätigkeit der Sammlung von Bekleidungs- und Textilabfällen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit; Untersagung der betrieblichen Tätigkeit der Sammlung von Bekleidungs- und Textilabfällen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 21.04.2015 - W 4 K 14.575
- VGH Bayern, 04.07.2017 - 20 B 17.288
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 06.12.2016 - 2 B 1935/16
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 20 B 17.288
Rn. 2 Aufgrund des auf § 53 KrWG gestützten, sofort vollziehbaren Bescheides des Regierungspräsidiums Kassel vom 25. April 2016 und des die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückweisenden Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2016 (Az. 2 B 1935/16) darf die Klägerin derzeit die betriebliche Tätigkeit der Sammlung von Bekleidungs- und Textilabfällen nicht ausüben.
- VG Oldenburg, 16.08.2017 - 15 A 3952/16
Abspaltung; Altkleidersammlung; Strohmannverhältnis; Untersagung; …
Dass dem übertragenden Rechtsträger die betriebliche Tätigkeit der Sammlung von Alttextilien gemäß § 53 Abs. 3 Satz 3 KrWG (nicht rechtskräftig) untersagt worden ist, steht einer Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz nicht entgegen (entgegen: BayVGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2017 - 20 B 17.946 -, vom 27. Juni 2017 - 20 ZB 17.448 -, vom 30. Juni 2017 - 20 B 16.2371 - und vom 4. Juli 2017 - 20 B 17.428 - und - 20 B 17.288 -).Rn. 43 Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschlüsse vom 21. Juni 2017 - 20 B 17.946 -, vom 27. Juni 2017 - 20 ZB 17.448 -, vom 30. Juni 2017 - 20 B 16.2371 - und vom 4. Juli 2017 - 20 B 17.428 - und - 20 B 17.288 -), nach der das Klageverfahren gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vorgreiflich sei, weil die Klägerin im dortigen Verfahren - die Firma ... - derzeit die betriebliche Tätigkeit der Sammlung von Bekleidungs- und Textilabfällen nicht ausüben dürfe und ihr im Falle der rechtskräftigen Abweisung der Klage gegen die Betriebsuntersagung das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage gegen die Durchführung einzelner Sammlungen fehlen würde.
- VGH Bayern, 25.06.2018 - 20 B 17.2431
Erleichterte Anzeigepflicht für grenzüberschreitend tätige gewerbliche …
Wegen der auf § 53 Abs. 3 Satz 3 KrWG gestützten Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums K. vom 25. April 2016 gegen die D. GmbH und des darüber anhängigen Rechtsstreits habe der Senat unter anderem mit Beschlüssen vom 21. Juni 2017, Az. 20 B 17.946, vom 30. Juni 2017, Az. 20 B 16.2371 und vom 4. Juli 2017, Az. 20 B 17.288 mehrere anhängige Verfahren der D. ausgesetzt. - VGH Bayern, 25.06.2018 - 20 B 16.2223
Erleichterte Anzeigepflicht für grenzüberschreitend tätige gewerbliche …
Wegen der auf § 53 Abs. 3 Satz 3 KrWG gestützten Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 25. April 2016 gegen die D*** GmbH und des darüber anhängigen Rechtsstreits habe der Senat unter anderem mit Beschlüssen vom 21. Juni 2017, Az. 20 B 17.946, vom 30. Juni 2017, Az. 20 B 16.2371 und vom 4. Juli 2017, Az. 20 B 17.288 mehrere anhängige Verfahren der D*** ausgesetzt.
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