Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.09.2021 - 20 CS 21.1592 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 S. 1, § 146 Abs. 4; LFGB § 39 Abs. 2, Abs. 7
Isolierte Aufhebung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 07.05.2021 - W 8 S 21.477
- VGH Bayern, 06.09.2021 - 20 CS 21.1592
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2021 - 20 CS 21.1592
Rn. 2 1. Die Begründung der sofortigen Vollziehbarkeit der lebensmittelrechtlichen Anordnungen entspricht nicht den Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO und war allein deshalb aufzuheben (BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - BeckRS 2001, 31351544 m.w.N.;… vgl. zum Meinungsbild Buchheister in Wysk, VwGO, Stand August 2020, § 80 Rn. 62;… Schoch in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2021, § 80 Rn. 442).Dies hindert die Behörde jedoch nicht, die sofortige Vollziehung unter den Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO und mit zureichender Begründung erneut anzuordnen (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 9 m.w.N.).
- VGH Bayern, 28.08.2020 - 12 CS 20.1750
Erfolgreiche Beschwerde in einem verpackungsrechtlichen Eilverfahren …
Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2021 - 20 CS 21.1592
Da es sich bei der behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nach der Wertung des Gesetzgebers um einen Ausnahmefall handelt, muss neben das ohnehin bestehende öffentliche Interesse an der Vollziehung des Verwaltungsaktes (Erlassinteresse) ein besonderes Vollzugsinteresse treten, das das Absehen vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung und die Befugnis der Behörde, einen Verwaltungsakt auch schon vor Eintritt der Bestandskraft zwangsweise durchzusetzen (Art. 19 Abs. 1 Nr. 2 und 3 VwZVG, § 6 Abs. 1 VwVG) zu rechtfertigen vermag (zu den materiellen Anforderungen an das Dringlichkeitsinteresse vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2020 - 12 CS 20.1750 - juris Rn. 42 ff.).
- VG Würzburg, 10.12.2021 - W 8 S 21.1419
Unzulässige Werbung für "Vitamin D3 Tropfen für Gürteltiere"
Rn. 16 Mit Beschluss vom 6. September 2021 - Az. 20 Cs 21.1592 - hob der BayVGH die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit in Nr. 3. des Bescheides vom 19. März 2021 auf.Rn. 20 Zur Begründung ließ sie hierbei und mit Schriftsätzen vom 23. November 2021 und 7. Dezember 2021 den Vortrag aus dem bisherigen Verfahren wiederholen und ergänzend ausführen: Der Bescheid sei aufgrund dessen, dass in seiner Betreffzeile nicht die Antragstellerin sondern die D … G … benannt sei, im Bescheid jedoch auf den Bescheid vom 19. März 2021 und den Beschluss des BayVGH vom 6. September 2021 - 20 Cs 21.1592 - Bezug genommen werde, welche die Antragstellerin beträfen, zu unbestimmt.
Dies ergebe sich sowohl aus der Rechtsprechung des VGH BW als auch aus dem Beschluss des BayVGH vom 6. September 2021 - 20 Cs 21.1592 -, denn nur dann könne die schwere grundrechtliche Einschränkung des Sofortvollzugs gerechtfertigt werden.
Auch aus dem Beschluss des BayVGH vom 6. September 2021 - 20 CS 21.1592 - ergebe sich nichts Abweichendes.
Darüber hinaus wird sich im Text des Bescheids vom 29. September 2021 auf das Produkt "Vitamin D 3 Tropfen für G …", welches durch die Antragstellerin vertrieben und beworben wird, auf das Gutachten des LGL vom 10. März 2021 über dieses Produkt, welches die Antragstellerin ebenfalls benennt, und auf die Beschlüsse des Gerichts vom 7. Mai 2021 - W 8 S 21.477 - und des BayVGH vom 6. September 2021 - 20 CS 21.1592 - gegenüber der Antragstellerin bezogen, welche der Antragstellerin ebenfalls alle bekannt sind.
Aufgrund der gesetzgeberischen Wertung in § 39 Abs. 7 LFGB, der die sofortige Vollziehbarkeit lebensmittelrechtlicher Anordnungen nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gesetzlich nur für Verstöße, die die menschliche Gesundheit schädigen können, anordnet, genügt in Fällen, in denen - wie vorliegend - keine Gesundheitsgefahr besteht, für das Begründungserfordernis jedoch nicht bereits der reine Verweis auf die betroffenen Verbraucherschutzinteressen, die bereits das Erlassinteresse bilden (vgl. VGH München Beschluss vom 6.9.2021 - 20 CS 21.1592 - juris Rn. 5).
Dies ergibt sich auch nicht aus dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss des BayVGH vom 6. September 2021 - 20 Cs 21.1592 - (juris).
- VG Würzburg, 03.01.2022 - W 8 S 21.1490
Sofortverfahren, Fälligstellung von Zwangsgeldern, erneute Zwangsgeldandrohung, …
Mit Beschluss vom 6. September 2021 gab der BayVGH im Verfahren 20 CS 21.1592 dem Antrag hingegen statt und hob unter anderem die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit in Nr. 3 bzgl. der Nr. 1.3 des Bescheids vom 19. März 2021 wegen eines Verstoßes gegen die Begründungspflicht aus § 80 Abs. 3 VwGO auf.Insbesondere sei darauf hinzuweisen, dass der BayVGH mit Beschluss vom 6. September 2021 im Verfahren 20 CS 21.1592 die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit in Nr. 3 des Bescheids vom 19. März 2021 aufgehoben habe.
Weiter könne aus dem Beschluss des BayVGH vom 6. September 2021 - Az.: 20 CS 21.1592 - nicht abgeleitet werden, dass die Zwangsgeldbetreibung und Anordnung vom 18. Oktober 2021 rechtswidrig sei.
Insbesondere war die zunächst durch Nr. 3 des Bescheids vom 19. März 2021 angeordnete sofortige Vollziehbarkeit der Nr. 1.3 des Bescheids durch die Aufhebung dieser Anordnung durch den Beschluss des BayVGH vom 6. September 2021 - 20 CS 21.1592 - ex tunc entfallen (vgl. BVerwG, U.v. 20. Januar 2016 - 9 C 1/15 - BVerwGE 154, 68-73).
- VG Würzburg, 19.12.2022 - W 8 S 22.1676
Abgrenzung von Lebensmitteln zu kosmetischen Mitteln - hier Öle mit CBD-Gehalt
Rn. 57 Aus dem lebensmittelrechtlichen Normgefüge ergibt sich jedoch gerade nicht für jede Fallkonstellation, dass den betroffenen Rechtsgütern ein so hoher Rang zukäme, dass das besondere Sofortvollzugs stets mit dem Erlassinteresse identisch wäre (…so bereits BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 3;… B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 21.1592 - juris Rn. 3).
- VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069
Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln
Rn. 6 Aus dem lebensmittelrechtlichen Normgefüge ergibt sich jedoch gerade nicht für jede Fallkonstellation, dass den betroffenen Rechtsgütern ein so hoher Rang zukäme, dass das besondere Sofortvollzugsstets mit dem Erlassinteresse identisch wäre (…so bereits BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 3;… B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 21.1592 - juris Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 9 S 2278/21
Inverkehrbringen von cannabinoidhaltige Produkte ohne Zulassung; Feststellung der …
Dies entspreche auch der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 23.08.2021 (9 B 1002/21), des Bayrischen VGH im Beschluss vom 06.09.2021 (20 Cs 21.1592) und des Verwaltungsgerichts Regensburg im Beschluss vom 28.09.2021 (RN 5 S 21.1615). - OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2025 - 4 MB 6/25
Entziehung der Fahrerlaubnis nach rechtmäßiger Beibringungsanordnung
In Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO überwiegt das öffentliche Interesse an der Vollziehung daher, wenn der Verwaltungsakt rechtmäßig ist und zusätzlich ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt, welches das Abweichen vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung und die Befugnis der Behörde, einen Verwaltungsakt auch schon vor Eintritt der Bestandskraft zwangsweise durchzusetzen, zu rechtfertigen vermag (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. September 2021 - 20 CS 21.1592 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen…, Beschluss vom 3. Februar 2025 - 6 B 160/24 -, juris Rn. 11). - VG München, 17.04.2024 - M 15 S 24.1133
Einstweilige Anordnung, Prozesskostenhilfe, Verletzung der Mitwirkungspflicht
Dies ist eine Frage des materiellen Rechts (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 6.9.2021 - 20 CS 21.1592 - juris Rn. 3 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 07.06.2023 - 9 S 412/23
Verkaufsverbot und weitere lebensmittelrechtliche Anordnungen betreffend CBD-Öle; …
Rn. 11 Die dargestellten Anforderungen an den Sofortvollzug entsprächen auch der Rechtsprechung des Bayerischen VGH in den Beschlüssen vom 06.09.2021 (20 Cs 21.1592) und vom 12.08.2021 (20 Cs 21.688) und des Verwaltungsgerichts Regensburg im Beschluss vom 28.09.2021 (RN 5 S 21.1615). - VG München, 02.01.2023 - M 26a S 22.5854
Verbot des Inverkehrbringens, Kennzeichnungsmängel, Health-Claims-Verordnung, …
Rn. 38 Aus dem lebensmittelrechtlichen Normgefüge ergibt sich jedoch gerade nicht für jede Fallkonstellation, dass den betroffenen Rechtsgütern ein so hoher Rang zukäme, dass das besondere Sofortvollzugsinteresse stets mit dem Erlassinteresse identisch wäre (…so bereits BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 3;… B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 21.1592 - juris Rn. 3). - OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2026 - 4 MB 29/25
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Beibringung eines ärztlichen …
In Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO überwiegt das öffentliche Interesse an der Vollziehung daher, wenn der Verwaltungsakt rechtmäßig ist und zusätzlich ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt, welches das Abweichen vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung und die Befugnis der Behörde, einen Verwaltungsakt auch schon vor Eintritt der Bestandskraft zwangsweise durchzusetzen, zu rechtfertigen vermag (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. September 2021 - 20 CS 21.1592 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen…, Beschluss vom 3. Februar 2025 - 6 B 160/24 -, juris Rn. 11). - VG Bayreuth, 16.01.2023 - B 7 S 22.1162
Verkehrs- und Verbringungsverbot für Biere, Unzureichende Begründung der …
- VG Würzburg, 26.10.2021 - W 8 S 21.1303
Lebensmittelrechtliche Einordnung von CBD-Hanföl für Kamele ohne THC
- VG Minden, 29.12.2023 - 9 L 1051/23
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