Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.03.2023 - 20 CS 23.219 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
VwGO § 146; VwGO § 80 Abs. 3; AMG § 69
5-Hydroxytryptophan (5-HTP), Arzneimittel, Offene Erfolgsaussichten, Interessenabwägung
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 25.01.2023 - B 7 S 23.5
- VG Bayreuth, 26.01.2023 - B 7 S 23.5
- VGH Bayern, 23.03.2023 - 20 CS 23.219
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 19.18
Berücksichtigung möglicher Gesundheitsrisiken bei der Abgrenzung von …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 20 CS 23.219
Rn. 9 Die gesetzliche Definition des Funktionsarzneimittels ergibt sich gemäß Art. 128 Satz 2 der RL 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes Humanarzneimittel (…ABl. L 311 v. 28.11.2001, S. 67) aus deren Art. 1 Nr. 2 Buchst. b in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2004/27/EG vom 31.3.2004 (ABl Nr. L 136 S. 34) (vgl. EuGH, U.v. 3.10.2013 - C 109/12 - juris; BVerwG; U.v. 7.11.2019 - 3 C 19.18 - LMuR 2020, 170, Rn. 12.;… OVG Lüneburg, U.v. 29.9.2021 - 13 LB 31/14 - BeckRS 2021, 30597 Rn. 42).Nach der Rechtsprechung des EuGH hat die zuständige Behörde die Entscheidung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Arzneimittels nach der Funktion im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der RL 2001/83/EG fällt, von Fall zu Fall zu treffen und dabei alle Merkmale des Erzeugnisses, insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Eigenschaften - wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen -, die Modalitäten seines Gebrauchs, den Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu berücksichtigen (…vgl. EuGH, U.v. 3.10.2013 - C-109/12 - MPR 2013, 199 Rn. 42;… EuGH, U.v. 15.1.2009 - C 140/7 - PharmR 2009, 122 Rn. 31ff.; BVerwG, U.v. 7.11.2019 - 3 C 19.18 - LMuR 2020, 170 Rn. 17, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
- EuGH, 03.10.2013 - C-109/12
Laboratoires Lyocentre - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 20 CS 23.219
Rn. 9 Die gesetzliche Definition des Funktionsarzneimittels ergibt sich gemäß Art. 128 Satz 2 der RL 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes Humanarzneimittel (…ABl. L 311 v. 28.11.2001, S. 67) aus deren Art. 1 Nr. 2 Buchst. b in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2004/27/EG vom 31.3.2004 (ABl Nr. L 136 S. 34) (vgl. EuGH, U.v. 3.10.2013 - C 109/12 - juris; BVerwG;… U.v. 7.11.2019 - 3 C 19.18 - LMuR 2020, 170, Rn. 12.;… OVG Lüneburg, U.v. 29.9.2021 - 13 LB 31/14 - BeckRS 2021, 30597 Rn. 42).Nach der Rechtsprechung des EuGH hat die zuständige Behörde die Entscheidung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Arzneimittels nach der Funktion im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der RL 2001/83/EG fällt, von Fall zu Fall zu treffen und dabei alle Merkmale des Erzeugnisses, insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Eigenschaften - wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen -, die Modalitäten seines Gebrauchs, den Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu berücksichtigen (vgl. EuGH, U.v. 3.10.2013 - C-109/12 - MPR 2013, 199 Rn. 42;… EuGH, U.v. 15.1.2009 - C 140/7 - PharmR 2009, 122 Rn. 31ff.;… BVerwG, U.v. 7.11.2019 - 3 C 19.18 - LMuR 2020, 170 Rn. 17, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
- BVerwG, 04.12.2020 - 4 VR 4.20
Anfechtung der sofortigen Vollziehung einer Duldungsverfügung (hier: Vorarbeiten …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 20 CS 23.219
Auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung kommt es nicht an, weil § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO eine formelle und keine materielle Voraussetzung normiert (vgl. BVerwG, B.v. 4.12.2020 - 4 VR 4.20 - juris Rn. 10;… Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 55).Ob die Begründung die Anordnung der sofortigen Vollziehung auch inhaltlich trägt - was die Antragstellerin in Zweifel gezogen hat - bedarf im Rahmen des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO keiner Entscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 4.12.2020 - 4 VR 4.20 - juris Rn. 10).
- EuGH, 15.11.2007 - C-319/05
KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 20 CS 23.219
Der Frage, ob 5-HTP die Funktion der Verhütung oder Heilung zukommen kann (EuGH, U.v. 15.11.2007 - C-319/05 [ECLI:ECLI:EU:C:2007:678], Knoblauch-Kapseln - Rn. 64), muss deshalb in einem Hauptsacheverfahren näher nachgegangen werden. - EuGH, 15.01.2009 - C-140/07
Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 20 CS 23.219
Nach der Rechtsprechung des EuGH hat die zuständige Behörde die Entscheidung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Arzneimittels nach der Funktion im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der RL 2001/83/EG fällt, von Fall zu Fall zu treffen und dabei alle Merkmale des Erzeugnisses, insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Eigenschaften - wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen -, die Modalitäten seines Gebrauchs, den Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu berücksichtigen (…vgl. EuGH, U.v. 3.10.2013 - C-109/12 - MPR 2013, 199 Rn. 42; EuGH, U.v. 15.1.2009 - C 140/7 - PharmR 2009, 122 Rn. 31ff.;… BVerwG, U.v. 7.11.2019 - 3 C 19.18 - LMuR 2020, 170 Rn. 17, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung). - OVG Niedersachsen, 29.09.2021 - 13 LB 31/14
Abgrenzung eines Lebensmittels in Form eines Nahrungsergänzungsmittels von einem …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 20 CS 23.219
Rn. 9 Die gesetzliche Definition des Funktionsarzneimittels ergibt sich gemäß Art. 128 Satz 2 der RL 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes Humanarzneimittel (…ABl. L 311 v. 28.11.2001, S. 67) aus deren Art. 1 Nr. 2 Buchst. b in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2004/27/EG vom 31.3.2004 (ABl Nr. L 136 S. 34) (vgl. EuGH, U.v. 3.10.2013 - C 109/12 - juris; BVerwG;… U.v. 7.11.2019 - 3 C 19.18 - LMuR 2020, 170, Rn. 12.; OVG Lüneburg, U.v. 29.9.2021 - 13 LB 31/14 - BeckRS 2021, 30597 Rn. 42). - BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 20 CS 23.219
Rn. 5 Hierfür bedarf es einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches oder privates Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 8). - BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09
Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 20 CS 23.219
Es muss jedoch ein insoweit gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisstand vorliegen, nach dem ein tragfähiger Rückschluss auf die Wirkungen des Produktes möglich ist (BVerwG, U.v. 26.5.2009 - 3 C 5.09 - juris). - BVerwG, 11.11.2020 - 7 VR 5.20
Vorhaben des potenziellen Bedarfs
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 20 CS 23.219
Bei offenen Erfolgsaussichten sind die für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen abzuwägen (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2020 - 7 VR 5.20 u.a. - juris Rn. 8;… Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 80 VwGO Rn. 373b). - VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411
Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 20 CS 23.219
Rn. 5 Hierfür bedarf es einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches oder privates Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (…vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 8).
- VG Würzburg, 31.03.2023 - W 8 S 23.245
Sofortverfahren, Anordnung des Sofortvollzugs, Inverkehrbringungsverbot, 5-HTP + …
Rn. 13 Mit Schriftsatz vom 29. März 2023 ließ die Antragstellerin ausführen, dass im Hinblick auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. März 2023 - 20 CS 23.219 -, in dem die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Bayreuth vom 25. Januar 2023 - B 7 S 23.5 - zurückgewiesen worden sei, der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO aufrecht erhalten bleibe.In dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. März 2023 - 20 CS 23.219 - befasse sich das Gericht in den Entscheidungsgründen lediglich mit der Untersagung des Inverkehrbringens.
Rn. 17 Mit Schriftsatz vom 22. März 2023 verwies die Regierung von O. für den Antragsgegner auf die Ausführungen des LGL in dessen, anlässlich eines Parallelverfahrens eingeholten, Stellungnahme vom 8. März 2023, insbesondere zur Auseinandersetzung mit der Dosierung des streitigen Produkts, zum Nachweis hinsichtlich einer (positiven) Beeinflussung der menschlichen Gesundheit und zum Gutachten des Sachverständigen … Mit weiterem Schriftsatz vom 24. März 2023 übermittelte der Antragsgegner den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. März 2023 - 20 CS 23.219, mit dem die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Bayreuth vom 25. Januar 2023 - B 7 S 23.5 - zu einem vergleichbaren 5-HTPhaltigen Produkt zurückgewiesen worden sei.
Die weitere Frage, ob die vom Antragsgegner angeführte Begründung die Anordnung des Sofortvollzugs in der Sache trägt, ist eine Frage der inhaltlichen Richtigkeit und damit des materiellen Rechts (ebenso in einem vergleichbaren Fall BayVHG, B.v. 23.3.2023 - 20 CS 23.219; vgl. im Übrigen BayVGH, B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1928, 23 CS 20.1931, 23 CS 20.1935 - jeweils juris; OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris; NdsOVG, B.v. 29.11.2017 - 11 ME 268/17 - RdL 2018, 80; OVG LSA, B.v. 27.10.2017 - 3 M 240/17 - LKV 2018, 80).
Rn. 41 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer der vorliegenden vergleichbaren Fallkonstellation wie folgt entschieden (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2023 - 20 CS 23.219 - unveröffentlicht BA 8 ff.):.
Rn. 46 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in der bereits oben genannten Entscheidung wie folgt entschieden (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2023 - 20 CS 23.219 - unveröffentlicht BA 12 ff.):.
Wie oben bereits ausgeführt ist Gegenstand des vorliegenden Sofortverfahrens die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage allein in Bezug auf das in Nr. 1 des streitgegenständlichen Bescheids angeordnete Inverkehrbringungsverbots, mit dem sich der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. März 2023 - 20 CS 23.219 aber gerade befasst.
- VG Würzburg, 31.05.2023 - W 6 S 23.588
Widerruf der Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr
Die weitere Frage, ob die vom Antragsgegner angeführte Begründung die Anordnung des Sofortvollzugs in der Sache trägt, ist eine Frage der inhaltlichen Richtigkeit und damit des materiellen Rechts (vgl. BayVHG, B.v. 23.3.2023 - 20 CS 23.219; vgl. im Übrigen BayVGH, B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1928, 23 CS 20.1931, 23 CS 20.1935 - jeweils juris; OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris; NdsOVG, B.v. 29.11.2017 - 11 ME 268/17 - RdL 2018, 80; OVG LSA, B.v. 27.10.2017 - 3 M 240/17 - LKV 2018, 80).
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