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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.2003 - 20 F 11.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24145
BVerwG, 20.08.2003 - 20 F 11.03 (https://dejure.org/2003,24145)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.2003 - 20 F 11.03 (https://dejure.org/2003,24145)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 2003 - 20 F 11.03 (https://dejure.org/2003,24145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung; Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde; Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 20 F 11.03
    Schon nach der bisherigen Rechtslage war eine "außerordentliche Beschwerde" allenfalls dann gegeben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (Beschluss vom 31. Januar 2000 - BVerwG 8 B 22.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 25 S. 9 m.w.N.; BGHZ 121, 397).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 20 F 11.03
    Dies gilt seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes auch in den Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit (vgl. Beschluss vom 16. Mai 2002 - BVerwG 6 B 28.02 und 6 B 29.02 - Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 31.01.2000 - 8 B 22.00

    Rechtsmittelausschluß im Vermögensrecht; Beschwerde gegen Entscheidung des VG im …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 20 F 11.03
    Schon nach der bisherigen Rechtslage war eine "außerordentliche Beschwerde" allenfalls dann gegeben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (Beschluss vom 31. Januar 2000 - BVerwG 8 B 22.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 25 S. 9 m.w.N.; BGHZ 121, 397).
  • BVerwG, 05.10.2004 - 2 B 90.04

    Zivilprozessreformgesetz; außerordentliche Beschwerde; greifbare …

    Dieses Verfahren findet gemäß § 173 Satz 1 VwGO auch für Gehörsrügen gegen verwaltungsgerichtliche Urteile Anwendung (zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 6 B 28.02 und 6 B 29.02 - Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14 = NJW 2002, 2657, und vom 20. August 2003 - BVerwG 20 F 11.03 - BGH…, Beschluss vom 7. März 2002, a.a.O.; BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - BFH V B 185/02 - BFHE 200, 46).
  • BVerwG, 04.08.2004 - 2 WDB 2.04

    Unbenannter Rechtsbehelf wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit; außerordentliche …

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat deshalb auch das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, dass das Institut der außerordentlichen Beschwerde im Verwaltungsprozessrecht keine Anwendung findet (Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 6 B 28, 29.02 - NJW 2002, 2657>, vom 27. Juni 2003 - BVerwG 5 PKH 21.03 -, vom 20. August 2003 - BVerwG 20 F 11.03 - und vom 6. Oktober 2003 - BVerwG 4 B 86.03 -) und dass damit - ohne entsprechende gesetzliche Regelung - der Zugang zu einer weiteren Instanz nicht gegeben ist.
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