Rechtsprechung
| BVerwG, 11.10.2019 - 20 F 11.17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Musterzulassung eines Luftsportgeräts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 Abs 1 S 2 Alt 1 VwGO, § 99 Abs 2 S 2 Halbs 1 VwGO
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Musterzulassung eines Luftsportgeräts - lda.brandenburg.de
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- fragdenstaat.de
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einsichtnahme und Zugang zu den Prüfunterlagen für die Musterzulassung eines Luftsportgeräts; Sperrerklärung wegen Geheimhaltungsbedürftigkeit zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen
- datenbank.nwb.de
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Musterzulassung eines Luftsportgeräts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sperrvermerke - zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07
Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen; …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2019 - 20 F 11.17
Dabei lässt das vorliegende Zwischenverfahren eine Beweiserhebung im Sinne des § 98 VwGO i.V.m. den dort genannten Bestimmungen der Zivilprozessordnung in der Regel nicht zu (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 33 …und vom 2. Juli 2009 - 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 10). - BVerwG, 02.07.2009 - 20 F 4.09
Statthaftigkeit eines Zwischenverfahrens vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2019 - 20 F 11.17
Dabei lässt das vorliegende Zwischenverfahren eine Beweiserhebung im Sinne des § 98 VwGO i.V.m. den dort genannten Bestimmungen der Zivilprozessordnung in der Regel nicht zu (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 33 und vom 2. Juli 2009 - 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 10). - BVerwG, 28.11.2013 - 20 F 11.12
Einsichtsanspruch eines Wertpapierunternehmens in Unterlagen der BaFin bzgl. …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2019 - 20 F 11.17
Rn. 13 a) Zu den Vorgängen, die nach § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, gehören Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2013 - 20 F 11.12 - juris Rn. 7 f. …und vom 27. April 2016 - 2o F 13.15 - juris Rn. 20 f.). - BVerwG, 30.11.2015 - 20 F 7.15
Geheimhaltungsbedürftigkeit im Asylverfahren
Auszug aus BVerwG, 11.10.2019 - 20 F 11.17
Es kann deshalb vorliegend dahingestellt bleiben, ob auch der von dem Beigeladenen zu 2 geltend gemachte Weigerungsgrund des § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO (Nachteile für das Wohl des Bundes) gegeben ist (vgl. zur "Integrität von Verwaltungsverfahren" unter dem Blickwinkel des § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 30. November 2015 - 20 F 7.15 - juris Rn. 11).
- BVerwG, 05.03.2020 - 20 F 3.19
Bauartzulassungsverfahren; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Dateiendungen; …
Rn. 11 a) Zu den Vorgängen, die gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, gehören Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 20 F 11.17 - juris Rn. 13 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 14.01.2025 - 12 LB 98/24
Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Betroffener; Geheimnisträger; …
In einem auf Antrag des Klägers bzw. Beschwerde des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über zwei Rechtszüge geführten Zwischenstreit hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 11. Oktober 2019 - BVerwG 20 F 11.17 - (Bl. 604 ff. GA) die Sperrerklärung des Bundesministeriums in einer modifizierten Fassung vom 27. Oktober 2017 für rechtswidrig erklärt, soweit sie sich auf bereits offen gelegte Aktenteile und die Seiten 497 und 1206 beziehe.Im hiesigen Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO habe das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. Oktober 2019 - BVerwG 20 F 11.17 - die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung in der Fassung vom 27. Oktober 2017 festgestellt, soweit die Vorlage der vollständigen Verfahrensakten hier weiterhin verweigert werde.
Die Vorinstanz sei damit auch von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere der Entscheidung vom 11. Oktober 2019 - BVerwG 20 F 11.17 - im hiesigen Zwischenstreit, abgewichen.
Erforderlich ist demnach eine Wettbewerbsrelevanz der offenzulegenden Unterlagen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.10.2019 - BVerwG 20 F 11.17 - [im hiesigen Zwischenstreit], Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 82, hier zitiert nach juris, Rn. 13.).
- OVG Bremen, 22.01.2025 - 2 LB 179/24
Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (ohne Streitigkeiten nach dem …
bbb) Es erscheint plausibel, dass ein Zulassungsvorgang für Straßenbahnen Dokumente mit solchen detaillierten technischen Darstellungen und Angaben enthält (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 11.10.2019 - 20 F 11/17, juris Rn. 14, 19 für den Inhalt eines Zulassungsvorgangs für Luftfahrzeuge;… BVerwG, Beschl. v. 05.03.2020 - 20 F 3/19, juris Rn. 12 für den Inhalt eines Zulassungsvorgangs für Geschwindigkeitsmessgeräte).Es erscheint plausibel, dass Zeichnungen mit Bemaßungen und Darstellungen des inneren Aufbaus der Feder, Angaben zu Gewicht, Güte- und anderen Konstruktionsanforderungen sowie die Federkennlinien exklusives technisches Wissen sind, das wettbewerbsrelevant ist (vgl. für ähnliche Informationen aus Zulassungsvorgängen für technische Geräte BVerwG, Beschl. v. 11.10.2019 - 20 F 11/17, juris Rn. 19 [Luftfahrzeug];… BVerwG, Beschl. v. 05.03.2020 - 20 F 3/19, juris Rn. 12 [Geschwindigkeitsmessgerät]).
Bei technischen Darstellungen, Berechnungen, Beschreibungen und ähnlichem ist es jedoch nicht geboten, allgemein bzw. in Fachkreisen bekannte mathematische, physikalische oder technische Methoden, Formeln oder Erfahrungssätze durch Schwärzungen quasi "herauszupräparieren" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.10.2019 - 20 F 11/17, juris Rn. 20).
- BVerwG, 15.09.2025 - 10 B 2.25 Rn. 7 b) Auch soweit die Beschwerde eine Divergenz im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2019 - 20 F 11.17 - (…Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 82 Rn. 13 und 15) geltend macht, wo es im Hinblick auf ein berechtigtes Interesse heißt, es sei eine Wettbewerbsrelevanz der offenzulegenden Unterlagen erforderlich und es komme darauf an, ob das Wissen bei der Herstellung von ähnlichen Modellen oder Fortentwicklungen "genutzt werden könnte", ist eine Divergenz nicht gegeben.
Vielmehr besteht ein berechtigtes Interesse (BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 20 F 11.17 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 82 Rn. 13), wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen.
- BVerwG, 12.02.2021 - 20 F 1.20
Teilweise Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung hinsichtlich eines Vertragswerks
Diese umfassen alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig sind, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - BVerfGE 115, 205 …und Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 - BVerfGE 137, 185 Rn. 182; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 20 F 11.17 - juris Rn. 13 …und Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 - juris Rn. 13). - OVG Saarland, 09.01.2020 - 8 F 144/19
Antrag auf Informationszugang nach § 99 Abs. 2 VwGO
Zu den nach Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zählen alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig sind.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.3.2006 -1 BvR 2087/03 - BVerwG, Beschlüsse vom 27.4.2016 - 20 F 13.15 - und zuletzt vom 11.10.2019 - 20 F 11.17 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.4.2019 - 14 PS 4/19 -, zitiert nach juris;… Blatt in Brink/Polenz/Blatt, IFG, Kommentar, 2017, § 6 Rdnr. 39 ff.; vgl. auch § 17 UWG sowie die europäischen Parallelnormen VO (EG) Nr. 10949/2001und RL (EU) 2016/943) Neben dem Mangel an Offenkundigkeit der zugrunde liegenden Informationen setzt ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis ein berechtigtes Interesse des Unternehmens an deren Nichtverbreitung voraus. - BVerwG, 01.02.2024 - 20 F 20.22
Entbehrlichkeit der Beiladungsnachholung der obersten Aufsichtsbehörde
Diese umfassen alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - BVerfGE 115, 205 …und Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 - BVerfGE 137, 185 Rn. 181; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 20 F 11.17 - juris Rn. 13 …und Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 - NWVBl. 2020, 500 Rn. 13). - OVG Saarland, 26.06.2024 - 8 F 137/23
In-Camera-Verfahren bei Sperrerklärung bezüglich Jugendamtsakten
Sie kann ihren Geheimhaltungszweck dann nicht mehr erreichen, wenn die Information dem Interessenten bereits bekannt und damit kein Geheimnis mehr ist.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.10.2019 - 20 F 11/17 -, juris, Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2.4.2020 - 12 F 11033/19 -, juris, Rn. 28 m. w. N.; BeckOK VwGO/Posser/Wolff/Decker, 69. Ed. (Stand: 1.4.2024), § 99 Rn. 23][vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.10.2019 - 20 F 11/17 -, juris, Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2.4.2020 - 12 F 11033/19 -, juris, Rn. 28 m. w. N.; BeckOK VwGO/Posser/Wolff/Decker, 69. Ed. (Stand: 1.4.2024), § 99 Rn. 23] Dabei spielt es keine Rolle, ob ihm diese gezielt übermittelt worden oder in allgemein zugänglichen Quellen enthalten sind. - OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 12 F 11033/19
- BVerwG, 22.11.2019 - 20 F 14.17
Einsicht in Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes zur argentinischen …
Zudem findet in dem Zwischenverfahren nach § 99 VwGO eine Beweiserhebung in der Regel nicht statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 20 F 11.17 - juris Rn. 13 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2026 - 20 D 10/23
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