Rechtsprechung
| BVerwG, 03.03.2014 - 20 F 12.13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erzwingung der Akteneinsicht zur Überprüfung der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 VwGO, § 65 SGB 8
Erzwingung der Akteneinsicht zur Überprüfung der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren - Wolters Kluwer
Einsichtsanspruch eines Vaters in die seinen Sohn betreffenden Akten des Kreisjugendamtes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einsichtsanspruch eines Vaters in die seinen Sohn betreffenden Akten des Kreisjugendamtes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz - 5 K 1042/12
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 12 F 10369/13
- BVerwG, 03.03.2014 - 20 F 12.13
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2014 - 20 F 12.13
Einer förmlichen Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit bedarf es zwar dann nicht, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (…Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - BVerwG 20 F 1.13 - juris Rn. 14, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 4 …und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2, jeweils m.w.N.). - VG Karlsruhe, 10.10.2012 - 4 K 2344/12
Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Akteneinsicht in Akten des …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2014 - 20 F 12.13
Mit dieser Rechtsauffassung, zu deren Stützung der Widerspruchsbescheid auf mehrere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen verweist (VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 - juris Rn. 20 und VGH München…, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 12 ZB 11.13 86 - juris Rn. 10), setzt das Verwaltungsgericht sich nicht auseinander. - BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2014 - 20 F 12.13
Eine solche vorgreifliche Ermessensentscheidung genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht (Beschluss vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 5). - BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13
Anspruch gegen den Verfassungsschutz auf ungeschwärzter Vorlage der Akte
Auszug aus BVerwG, 03.03.2014 - 20 F 12.13
Einer förmlichen Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit bedarf es zwar dann nicht, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - BVerwG 20 F 1.13 - juris Rn. 14…, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 4 …und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08
Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2014 - 20 F 12.13
Einer förmlichen Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit bedarf es zwar dann nicht, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (…Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - BVerwG 20 F 1.13 - juris Rn. 14…, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 4 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2, jeweils m.w.N.).
- VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17
Einsicht in eine Jugendamtsakte
Rn. 26 Dabei kann dahinstehen, ob § 13 FamFG andere Akteneinsichtsansprüche verdrängt, soweit Jugendamtsakten betroffen sind, die das Jugendamt zum Zwecke der Unterstützung und Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII angelegt hat, ob also die Klägerin ein Einsichtsrecht insoweit überhaupt vor dem Verwaltungsgericht erstreiten könnte oder ob sie sich nicht vielmehr - auch nach Abschluss des familiengerichtlichen Verfahrens - an das Familiengericht wenden müsste (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 3. März 2014 - 20 F 12/13 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 10; VG Köln…, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 26 K 134/17 -, juris Rn. 61 ff.; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 20). - VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970
Akteneinsicht der nicht sorgeberechtigten Mutter in Jugendhilfeakten
Rn. 28 Das Gericht geht dabei - zumindest im vorliegenden Eilverfahren - davon aus, dass der Verwaltungsrechtsweg auch insoweit eröffnet ist, als der Antrag auf Einsicht in die im Bereich Trennung und Scheidung im Rahmen der Familiengerichtshilfe gemäß § 50 SGB VIII geführte Akte gerichtet ist (so konkludent OVG Koblenz, B.v. 2.4.2020 - 12 F 11033/19 - juris; VG Würzburg, U.v. 26.1.2017 - W 3 K 16.885 - juris; offen gelassen: BVerwG, B.v. 3.3.2014 - 20 F 12/13 - juris Rn. 7;… ablehnend BayVGH, B.v. 2.12.2011 - 12 ZB 11.1386 - juris Rn. 10; siehe hierzu auch Hoffmann, FamRZ 2020, 1155, 1157). - VG Köln, 31.10.2016 - 26 K 5681/15
Voraussetzungen für die Gewährung von Akteneinsicht in die vollständige und …
Rn. 60 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 10; VG Ansbach, Beschluss vom 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205 -, juris Rn. 23; ebenfalls offenlassend BVerwG, Beschluss vom 03.03.2014, - 20 F 12/13 -, juris.
- OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15
Zugänglichkeit eines im Auftrag der Behörde erstellten Gutachtens einer …
Abgesehen davon, dass die Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Unterlagen auch ohne weitere Begründung angenommen werden kann, wenn die Pflicht zur Vorlage der zurückgehaltenen Unterlagen - wie hier - bereits Streitgegenstand des Verfahrens vor dem Gericht zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten geheimhaltungsbedürftig sind (…BVerwG, Beschl. v. 9.2.2016, 20 F 11.15, ZD 2016, 239, juris Rn. 10; Beschl. v. 3.3.2014, 20 F 12.13, JAmt 2014, 270, juris Rn. 6), war an der Begründung des Beweisbeschlusses vom 3. Mai 2018 festzuhalten. - VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 C 16.1554
Genehmigung von Windkraftanlagen - Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des …
In Einklang damit steht, dass der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO jedenfalls in jüngerer Zeit auch Beschlüsse, durch die Beschwerden nach § 99 Abs. 2 Satz 12 VwGO für (teilweise) begründet erklärt werden, mit einem Kostenlastausspruch verbindet (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2014 - 20 F 12.13 - juris Rn. 9;… B.v. 2.11.2015 - 20 F 9.14 - juris Rn. 22;… B.v. 24.11.2015 - 20 F 4.14 - juris Rn. 36;… B.v. 1.12.2015 - 20 F 9.15 - juris Rn. 15;… B.v. 27.4.2016 - 20 F 13.15 - juris Rn. 53). - BVerwG, 09.02.2016 - 20 F 11.15
Entbehrlichkeit der förmlichen Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit
Rn. 7 An einem hiernach in aller Regel erforderlichen Beweisbeschluss oder einer vergleichbaren förmlichen Äußerung des Verwaltungsgerichts (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 15) fehlt es in der Regel, wenn dieses die Akten gleichsam formularmäßig ohne jegliche dokumentierte rechtliche Erwägungen oder allein mit dem bloßen Hinweis auf deren Entscheidungserheblichkeit anfordert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 S. 73 und vom 3. März 2014 - 20 F 12.13 - juris Rn. 6).Zwar ist eine förmliche Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit entbehrlich, wenn die Pflicht zur Vorlage der zurückgehaltenen Unterlagen bereits Streitgegenstand des Verfahrens vor dem Gericht zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten geheimhaltungsbedürftig sind (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2014 - 20 F 12.13 - juris Rn. 6 m.w.N.).
- VG Köln, 13.12.2017 - 26 K 134/17 Rn. 64 vgl. BayVGH, Beschluss vom 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 10; VG Ansbach, Beschluss vom 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205 -, juris Rn. 23; ebenfalls offenlassend BVerwG, Beschluss vom 03.03.2014, - 20 F 12/13 -, juris.
- BVerwG, 15.08.2023 - 20 F 8.23
Quellenschutz bei allgemein oder jedenfalls einem größeren Kreis zugänglichen …
Denn jedenfalls geht die Vorinstanz zu Recht davon aus, dass eine förmliche Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit durch den Spruchkörper dann entbehrlich ist, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind, weil die Entscheidung des Verfahrens zur Hauptsache - wie hier - von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten bzw. Aktenteile geheimhaltungsbedürftig sind (…BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4 und vom 3. März 2014 - 20 F 12.13 - juris Rn. 6). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 12 F 11033/19 Hierfür ist in aller Regel ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung mit diesem Inhalt erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2014 - 20 F 12.13 -, juris, Rn. 6).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2022 - 13 P 856/19
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung im Auskunftsverfahren über …
Zudem bedarf es einer förmlichen Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit dann nicht, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (BVerwG, Beschl. v. 03.03.2014 - 20 F 12/13 -, juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - 13 P 836/19
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung im Auskunftsverfahren über …
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