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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 17.08.2010 | AG Merzig, 20.07.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2011 - 20 F 17.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13735
BVerwG, 01.02.2011 - 20 F 17.10 (https://dejure.org/2011,13735)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2011 - 20 F 17.10 (https://dejure.org/2011,13735)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 20 F 17.10 (https://dejure.org/2011,13735)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Offenlegung von Akten der …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 20 F 17.10
    An der gegenteiligen Ansicht (Beschlüsse vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 3.03 - juris Rn. 19 , vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 - NVwZ 2004, 745 und vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - ) hält der Senat nicht fest.
  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen; …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 20 F 17.10
    An der gegenteiligen Ansicht (…Beschlüsse vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 3.03 - juris Rn. 19 , vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 - NVwZ 2004, 745 und vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - ) hält der Senat nicht fest.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 3.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 20 F 17.10
    An der gegenteiligen Ansicht (Beschlüsse vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 3.03 - juris Rn. 19 , vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 - NVwZ 2004, 745 und vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - ) hält der Senat nicht fest.
  • BVerwG, 08.05.2009 - 20 KSt 1.09

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 20 F 17.10
    Kostenrechtlich bildet das Verfahren vor dem Fachsenat - anders als ein Beschwerdeverfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 12 VwGO - mit dem Hauptsacheverfahren deshalb einen Rechtszug im Sinne des § 35 GKG und § 19 Abs. 1 RVG; die dortige Kostenentscheidung umfasst auch etwaige Kosten des Zwischenverfahrens (vgl. zur Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf das Zwischenverfahren bereits Beschluss vom 8. Mai 2009 - BVerwG 20 KSt 1.09 / BVerwG 20 F 26.08 ).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14

    Anspruch eines Terrorverdächtigen auf Einsicht in die vollständigen und …

    Rn. 21 3. Einer eigenständigen Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht, da es sich bei diesem im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit handelt (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2011 - 20 F 17.10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.2015 - 20 F 3.15

    Erforderlichkeit eines Beweisbeschlusses zur Klärung der …

    Rn. 21 3. Einer eigenständigen Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht, da es sich bei diesem im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit handelt (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2011 - 20 F 17.10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14

    Schwärzung nicht geheimhaltungsbedürftiger Teile eines Dokuments

    So ist es nicht zu beanstanden, wenn sich - in Einzelfällen - Schwärzungen etwa von Unterstreichungen oder Randzeichen nicht auf eine Unkenntlichmachung an der konkreten Stelle beschränken, sondern auch darüber hinausgreifen, weil andernfalls Rückschlüsse im Hinblick auf das konkrete Erkenntnisinteresse sowie die Arbeitsmethode einer nachrichtendienstlichen Behörde möglich wären (Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 20 F 17.10 - juris Rn. 5).
  • VG Köln, 12.05.2011 - 20 K 2410/07
    Die dagegen gerichteten Anträge des Klägers gemäß § 99 Abs. 2 VwGO hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 14.09.2010 - 20 F 15.09 - und vom 01.02.2011 - 20 F 17.10 - abgelehnt.

    Rn. 28 so auch der Fachsenat des BVerwG in seinen Beschlüssen vom 14.9.2010 -20 F 15.09- und vom 1.2.2011 -20 F 17.10-.

  • BVerwG, 27.12.2016 - 20 KSt 1.16

    Erinnerung gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung der Geschäftsstelle des …

    Rn. 6 Während das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 1 bis 3 VwGO als unselbständiges Zwischenverfahren kostenrechtlich mit dem Hauptsacheverfahren einen Rechtszug i.S.d. § 35 GKG und § 19 Abs. 1 RVG bildet mit der Folge, dass die in diesem zu treffende Kostenentscheidung auch etwaige Kosten des Zwischenverfahrens erfasst, ist die Beschwerde gemäß § 99 Abs. 2 Satz 12 VwGO ein selbständiges Verfahren, das Kosten auslöst (…BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2010 - 20 F 15.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 62 Rn. 11 und vom 1. Februar 2011 - 20 F 17.10 - juris Rn. 6;… ferner Geiger, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Aufl. 2014, § 99 Rn. 21;… Porz, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 99 VwGO Rn. 22;… Bamberger, in: Wysk, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. 2016, § 99 Rn. 33).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 20 F 1.15

    Rechtmäßigkeit der Schwärzung einer Behördenerklärung im Rahmen des Verdachts der …

    Rn. 11 3. Einer eigenständigen Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht; denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2011 - 20 F 17.10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2012 - 1 K 85.10

    Rechtsanwaltsgebühr für das gerichtliche Fristsetzungsverfahren nach § 62 BDG

    Auch hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 3 BDG ausdrücklich vorgesehen, dass das Gericht in den Fällen des § 62 BDG zugleich mit der Entscheidung über den Fristsetzungsantrag über die Kosten des Verfahrens zu befinden hat; eine solche (eigenständige) Kostenentscheidung wäre kaum erklärbar, wenn es sich bei dem Fristsetzungsverfahren lediglich um einen (unselbständigen) Zwischenstreit handelte, die Kosten des Zwischenverfahrens also in der im behördlichen Disziplinarverfahren zu treffenden Kostenentscheidung mit zu regeln wären (vgl. zum Zusammenhang von selbständiger Kostenentscheidung und Zwischenstreit: BVerwG, Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 20 F 17/10 -, Juris, Rdn. 6, …und vom 16. Dezember 2010 - 20 F 15/10 -, Juris, Rdn. 11 sowie Leitsatz, dazu auch Anmerkung Kugele vom 28. Februar 2011, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2015 - 16 A 1518/11

    Präjudizielle Wirkung einer Entscheidung im In-Camera-Verfahren für die …

    Des Weiteren sei zu berücksichtigen, dass die in § 15 Abs. 2 BVerfSchG genannten Kriterien der Sache nach von der Beklagten in den beiden den Zeitraum vor und nach Juni 1992 betreffenden In-Camera-Verfahren (Beschlüsse vom 14. September 2010 und vom 1. Februar 2011 in den Verfahren20 F 15.09 und 20 F 17.10) geltend gemacht und vom Bundesverwaltungsgericht für durchgreifend erachtet worden seien.
  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.1

    Bevor das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO eingeleitet wird, hat das …

    Es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit; kostenrechtlich bildet das Verfahren vor dem Fachsenat mit dem Hauptsacheverfahren einen Rechtszug im Sinn des § 35 GKG und § 19 Abs. 1 RVG (BVerwG, B.v. 1.2.2011 - 20 F 17.10 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 08.01.2013 - G 12.1

    In-camera-Verfahren; verfassungsschutzrechtlicher Auskunftsanspruch; …

    Es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit; kostenrechtlich bildet das Verfahren vor dem Fachsenat mit dem Hauptsacheverfahren einen Rechtszug im Sinn des § 35 GKG und § 19 Abs. 1 RVG (BVerwG, B.v. 1.2.2011 - 20 F 17.10 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.2

    In-camera-Verfahren; Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz; …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.2010 - 20 F 17.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,73526
BVerwG, 17.08.2010 - 20 F 17.10 (https://dejure.org/2010,73526)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2010 - 20 F 17.10 (https://dejure.org/2010,73526)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2010 - 20 F 17.10 (https://dejure.org/2010,73526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   AG Merzig, 20.07.2010 - 20 F 17/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,80881
AG Merzig, 20.07.2010 - 20 F 17/10 (https://dejure.org/2010,80881)
AG Merzig, Entscheidung vom 20.07.2010 - 20 F 17/10 (https://dejure.org/2010,80881)
AG Merzig, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 20 F 17/10 (https://dejure.org/2010,80881)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 19.04.2011 - 9 UF 106/10

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden bei …

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Merzig vom 20. Juli 2010 - 20 F 17/10 UE - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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