Rechtsprechung
| BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05 (20 PKH 3.05) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verweigerung der Vorlage einer Akte im Verwaltungsrechtsstreit auf Grund ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit
- Wolters Kluwer
Verweigerung der Vorlage einer Akte im Verwaltungsrechtsstreit auf Grund ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Brandenburg, 20.06.2005 - 95 A 6.05
- BVerwG, 19.01.2006 - 20 F 2.05
- BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05 (20 PKH 3.05)
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05
Eine erschöpfende Sachverhaltsermittlung mit der Folge, dass das verwaltungsgerichtliche Urteil auf einer abschließend geklärten Tatsachengrundlage basiert, ist vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gefordert und liegt gleichzeitig im individuellen, durch Art. 19 Abs. 4 GG geschützten Interesse der Prozessparteien (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 und vom selben Tage - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 - BVerfGE 84, 59 jeweils m.w.N.). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
Mulitple-Choice-Verfahren
Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05
Eine erschöpfende Sachverhaltsermittlung mit der Folge, dass das verwaltungsgerichtliche Urteil auf einer abschließend geklärten Tatsachengrundlage basiert, ist vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gefordert und liegt gleichzeitig im individuellen, durch Art. 19 Abs. 4 GG geschützten Interesse der Prozessparteien (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 und vom selben Tage - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 - BVerfGE 84, 59 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03
In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05
Ein Beweisbeschluss des Hauptsachegerichts oder eine sonstige formalisierte Äußerung, die diese Klarheit schafft, ist jedoch ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschluss vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229).
- BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; …
Das ist immer dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 10.03 -, vom 26. August 2004 - BVerwG 20 F 19.03 - juris, vom 29. März 2006 - BVerwG 20 F 4.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 2.05 <20 PKH 3.05 > - juris, vom 15. Februar 2008 - BVerwG 20 F 13.07 - juris, vom 24. August 2009 - BVerwG 20 F 2.09 - juris). - BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06
Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten …
Diese Aktion ist aus Gründen der persönlichen Sicherheit dieser Personen (vgl. dazu Beschluss vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 2.05 - juris Rn. 4) oder deshalb erforderlich, um ihre beruflich gebotene Anonymität zu schützen. - BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08
Anspruch auf Einsichtnahme in Akten nach den Vorschriften des …
Das ist immer dann der Fall, wenn - wie hier - die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die Entscheidung des Verfahrens zur Hauptsache von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten bzw. Aktenteile, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (Beschluss vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 2.05 - juris).
- BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als …
Rn. 3 Ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 10.03 -, vom 26. August 2004 - BVerwG 20 F 19.03 - juris, vom 29. März 2006 - BVerwG 20 F 4.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 2.05 <20 PKH 3.05 > - juris und vom 15. Februar 2008 - BVerwG 20 F 13.07 - juris). - BVerwG, 28.06.2023 - 20 F 2.23
Weitgehend ermessensfehlerhafte Sperrerklärung
Allerdings setzt eine Ergänzung von Ermessenserwägungen in einem gerichtlichen Verfahren gemäß § 99 Abs. 2 VwGO nach dem dort entsprechend anwendbaren § 114 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 20 F 2.05 u. a. - juris Rn. 5 …und vom 25. Februar 2008 - 20 F 43.07 - juris Rn. 12) voraus, dass bei der behördlichen Entscheidung, schon "Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes" angestellt worden sind, das Ermessen also in irgendeiner Weise betätigt worden ist. - BVerwG, 15.10.2008 - 20 F 1.08
Rechtmäßigkeit einer auf Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes gestützten …
Das ist immer dann der Fall, wenn - wie hier - die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die Entscheidung des Verfahrens zur Hauptsache von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten bzw. Aktenteile, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (Beschluss vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 2.05 - juris). - BVerwG, 17.03.2008 - 20 F 42.07
Entscheidung eines Hauptsachegerichts über die Vorlagepflicht von Akten und …
Rn. 4 Ein Beweisbeschluss oder eine förmliche Äußerung des Gerichts der Hauptsache zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 10.03 - vom 26. August 2004 - BVerwG 20 F 19.03 - vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 2.05, 20 PKH 3.05 - vom 29. März 2006 - BVerwG 20 F 4.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41; vom 15. Februar 2008 - BVerwG 20 F 13.07 - und vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen). - BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 7.08
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage von bei der Verfassungsschutzbehörde …
Rn. 3 Ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 10.03 -, vom 26. August 2004 - BVerwG 20 F 19.03 - juris, vom 29. März 2006 - BVerwG 20 F 4.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 2.05 <20 PKH 3.05 > - und vom 15. Februar 2008 - BVerwG 20 F 13.07 - juris). - OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14
Auskunft; Beobachtung; Bindungswirkung; Feststellungsklage; Funktionsfähigkeit …
- BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 26.08
Verweigerung der Aktenvorlage bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung; …
Rn. 3 Ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 10.03 -, vom 26. August 2004 - BVerwG 20 F 19.03 - juris, vom 29. März 2006 - BVerwG 20 F 4.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 2.05 <20 PKH 3.05 > - juris und vom 15. Februar 2008 - BVerwG 20 F 13.07 - juris). - BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
Anforderungen an die Ergänzung von Ermessenserwägungen
- BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 6.08
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage der Akten der …
- BVerwG, 15.02.2008 - 20 F 13.07
Voraussetzungen des Unterfallens von Urkunden oder Akten unter die Vorlagepflicht …
- BVerwG, 15.10.2008 - 20 F 2.08
Voraussetzungen und Statthaftigkeit eines Antrags eines Beteiligten auf Vorlage …
- OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12
Recht auf Auskunft eines freien Journalisten gegenüber der niedersächsischen …
- BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 25.08
Verweigerung einer Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als …
- BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 1.23
Zur nachträgliche Ergänzung von Ermessenserwägungen bei Sperrerklärung
- BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 27.22
Auskunftsbegehren über die zur Person bei einer Landesverfassungsschutzbehörde …
- VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.2
Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; beabsichtigte Aktenvorlage; kein …
- VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.1
Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; (kein) förmlicher Beweisbeschluss über …
- BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 8.08
Rechtmäßigkeit der Errichtung gemeinsamer Gerichte mehrerer Länder; Verweigerung …
- BVerwG, 22.08.2023 - 20 F 24.22
Ermessensentscheidung im Rahmen der Sperrerklärung; nachträgliche Ergänzung von …
- BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 4.08
Voraussetzungen eines Anspruchs des Betroffenen auf Auskunft über sämtliche zu …
- VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.3
Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; beabsichtigte Aktenvorlage; (kein) …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 19.01.2006 - 20 F 2.05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Vorlage von Akten gegen eine Behörde
Verfahrensgang
- OVG Brandenburg, 20.06.2005 - 95 A 6.05
- BVerwG, 19.01.2006 - 20 F 2.05
- BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05
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