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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.2024 - 20 F 5.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8551
BVerwG, 22.03.2024 - 20 F 5.22 (https://dejure.org/2024,8551)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2024 - 20 F 5.22 (https://dejure.org/2024,8551)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 (https://dejure.org/2024,8551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag des bei einem Verlag tätigen Journalisten auf Nutzung von Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes zu dessen Zusammenarbeit mit einem Konkurrenzverlag

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Presse hat keinen Auskunftsanspruch gegen BND zur Zusammenarbeit mit Comic-Autor ("Fix und Foxi")

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 13.04.2021 - 30 GS 1.20

    Grenzen des postmortalen nachrichtendienstlichen Quellenschutzes aus Gründen der …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2024 - 20 F 5.22
    Denn die Herausgabe der persönlichen Daten auch von verstorbenen Informanten schwächt das generelle Vertrauen in die Wirksamkeit von Geheimhaltungszusagen, erschwert in der Regel die Anwerbung neuer Informanten und belastet die Zusammenarbeit mit vorhandenen Quellen (BVerwG, Beschluss vom 13. April 2021 - 30 GS 1.20 - BVerwGE 172, 159 Rn. 28).

    Ein besonderes Offenbarungsinteresse kann eine frühere Offenlegung rechtfertigen, ein besonderes Geheimhaltungsinteresse eine längere Geheimhaltung gebieten (…BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2023 - 20 F 5.21 - ZGI 2023, 126 Rn. 24 und vom 13. April 2021 - 30 GS 1.20 - BVerwGE 172, 159 Rn. 22).

    Ein besonderes Offenlegungsinteresse wird umso eher eine Verkürzung der Geheimhaltungsfrist von 30 Jahren rechtfertigen, je länger der nachrichtendienstliche Vorgang, an dem der Informant beteiligt war, zurück liegt und je weniger Anlass für die Annahme besteht, dass sich die Bekanntgabe persönlicher Daten des Informanten weniger als 30 Jahre nach dessen Tod auf die Anwerbung anderer Informanten und damit auf die Arbeitsfähigkeit der Geheimdienste auszuwirken vermag (BVerwG, Beschluss vom 13. April 2021 - 30 GS 1.20 - BVerwGE 172, 159 Rn. 31).

    Soweit der Tod von Informanten noch nicht dreißig Jahre zurückliegt, liegen auch keine Umstände vor, die - wie etwa bei NS-Tätern oder Schwerkriminellen - für ein besonderes Offenlegungsinteresse streiten und eine Verkürzung der Geheimhaltungsfrist von 30 Jahren gebieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. April 2021 - 30 GS 1.20 - Rn. 30).

  • BVerwG, 23.02.2023 - 20 F 5.21

    Teilweise rechtswidrige Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2024 - 20 F 5.22
    Zu solchen Rückschlüssen geeignet sind z. B. Vorgangsblätter, Aktenzeichen, Organisationskennzeichen und Arbeitstitel, Verfügungen und namentliche Hinweise auf Bearbeiter, Aktenvermerke, Arbeitshinweise, Randbemerkungen und Querverweise sowie Hervorhebungen und Unterstreichungen (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2023 - 20 F 5.21 - ZGI 2023, 126 Rn. 14 ff. m. w. N.).

    Ein besonderes Offenbarungsinteresse kann eine frühere Offenlegung rechtfertigen, ein besonderes Geheimhaltungsinteresse eine längere Geheimhaltung gebieten (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2023 - 20 F 5.21 - ZGI 2023, 126 Rn. 24 …und vom 13. April 2021 - 30 GS 1.20 - BVerwGE 172, 159 Rn. 22).

    Bei bereits verstobenen Personen, die einer Behörde Informationen zugeführt haben, können sich darüber hinaus aus dem Schutz der Grundrechte - insbesondere von Leib und Leben - ihrer Angehörigen Weigerungsgründe ergeben, wenn eine Gefährdung nicht nur theoretisch möglich ist und schematisch behauptet wird, sondern aufgrund konkreter Umstände nachvollziehbar dargelegt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2023 - 20 F 5.21 - ZGI 2023, 126 Rn. 18 ff. m. w. N.).

    Steht auch unter Nutzung von allgemein zugänglichen Datenbanken und Suchmaschinen und ggfs. der durch die Amtshilfe eröffneten Erkenntnisse der Tod des Informanten nicht verlässlich fest, was bei Unterlagen, die sich auf weit zurückliegende Vorgänge beziehen und bei lange abgebrochenem Kontakt nicht selten der Fall ist, ist zu vermuten, dass derselbe nach 90 Jahren verstorben ist und dessen persönliche Daten deshalb nicht mehr schutzwürdig sind (…BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2016 - 20 F 10.15 - juris Rn. 13 und vom 23. Februar 2023 - 20 F 5.21 - ZGI 2023, 126 Rn. 24).

  • BVerwG, 19.04.2021 - 20 F 9.20

    Anforderungen an eine Sperrerklärung; unbegründete Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2024 - 20 F 5.22
    Rn. 12 a) Aus der durch § 99 VwGO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen dem Fachsenat und dem Hauptsachegericht folgt, dass zunächst das Hauptsachegericht förmlich darüber zu befinden hat, ob und gegebenenfalls welche Informationen aus den Akten für eine Sachentscheidung überhaupt erforderlich sind, bevor die oberste Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO über die Freigabe oder Verweigerung der Informationen zeitlich nachfolgend befindet (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 - juris Rn. 16).

    Die Sichtung der Signaturen hat bestätigt, dass eine Verflechtung dieser Art in großem Umfang vorliegt, so dass es angesichts des bei Geheimhaltungsgründen aus der Natur der Sache folgenden "Darlegungs- und Beweisnotstandes" der obersten Aufsichtsbehörde keiner weiteren Darlegungen bedurfte, um dem Senat den für ihn maßgeblichen Prüfungsmaßstab (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 20 F 6.19 - juris Rn. 15 …und vom 10. November 2023 - 20 F 11.22 - NVwZ 2024, 429 Rn. 15) plausibel zu vermitteln (BVerwG…, Urteil vom 23. Juni 2022 - 10 C 3.21 - BVerwGE 176, 1 Rn. 54 …und Beschlüsse vom 1. Februar 2024 - 20 F 20.22 - Rn. 15…, vom 20. Dezember 2016 - 20 F 10.15 - juris Rn. 10 m. w. N. und vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 - juris Rn. 27 f.).

    Prima facie mag dies zwar den Anschein erwecken, die oberste Aufsichtsbehörde habe den Charakter des § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO als im Verhältnis zu fachgesetzlich geregelten Auskunftsansprüchen prozessrechtliche Spezialnorm verkannt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 - juris Rn. 25) und übersehen, dass ihr ein Ermessen zur Informationsfreigabe jenseits fachgesetzlicher Verweigerungsgründe eröffnet ist (BVerwG…, Beschluss vom 6. Februar 2024 - 20 F 23.22 - Rn. 16 m. w. N.); jedoch folgt aus den Ausführungen auf Seite 12 deutlich, dass unabhängig davon eine eigenständige Ermessensausübung erfolgt ist.

  • BVerwG, 10.11.2023 - 20 F 11.22

    Anforderung an Sperrerklärung bei umfangreicheren Akten

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2024 - 20 F 5.22
    Rn. 11 2. Auch die für die sonstige Zulässigkeit des Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO erforderliche Feststellung der Entscheidungserheblichkeit der begehrten Unterlagen für das Hauptsacheverfahren liegt vor (BVerwG, Beschluss vom 10. November 2023 - 20 F 11.22 - NVwZ 2024, 429 Rn. 11).

    Eine differenzierende Aufbereitung der Unterlagen - unter Angabe von Blattzahlen, gegebenenfalls auch der Bezifferung von Absätzen oder der Gliederungspunkte eines Dokuments - erweist sich nur ausnahmsweise dann als entbehrlich, wenn der Umfang der Unterlagen überschaubar ist und sich bei Durchsicht der Akte die Zuordnung der Geheimhaltungsgründe ohne Weiteres erschließt (BVerwG, Beschluss vom 10. November 2023 - 20 F 11.22 - NVwZ 2024, 429 Rn. 15 f. m. w. N.).

    Die Sichtung der Signaturen hat bestätigt, dass eine Verflechtung dieser Art in großem Umfang vorliegt, so dass es angesichts des bei Geheimhaltungsgründen aus der Natur der Sache folgenden "Darlegungs- und Beweisnotstandes" der obersten Aufsichtsbehörde keiner weiteren Darlegungen bedurfte, um dem Senat den für ihn maßgeblichen Prüfungsmaßstab (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 20 F 6.19 - juris Rn. 15 und vom 10. November 2023 - 20 F 11.22 - NVwZ 2024, 429 Rn. 15) plausibel zu vermitteln (BVerwG…, Urteil vom 23. Juni 2022 - 10 C 3.21 - BVerwGE 176, 1 Rn. 54 …und Beschlüsse vom 1. Februar 2024 - 20 F 20.22 - Rn. 15…, vom 20. Dezember 2016 - 20 F 10.15 - juris Rn. 10 m. w. N. …und vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 - juris Rn. 27 f.).

  • BVerwG, 20.12.2016 - 20 F 10.15

    Vermutungsregel hinsichtlich der Dauer des Informantenschutzes

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2024 - 20 F 5.22
    Die Sichtung der Signaturen hat bestätigt, dass eine Verflechtung dieser Art in großem Umfang vorliegt, so dass es angesichts des bei Geheimhaltungsgründen aus der Natur der Sache folgenden "Darlegungs- und Beweisnotstandes" der obersten Aufsichtsbehörde keiner weiteren Darlegungen bedurfte, um dem Senat den für ihn maßgeblichen Prüfungsmaßstab (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 20 F 6.19 - juris Rn. 15 …und vom 10. November 2023 - 20 F 11.22 - NVwZ 2024, 429 Rn. 15) plausibel zu vermitteln (BVerwG…, Urteil vom 23. Juni 2022 - 10 C 3.21 - BVerwGE 176, 1 Rn. 54 …und Beschlüsse vom 1. Februar 2024 - 20 F 20.22 - Rn. 15, vom 20. Dezember 2016 - 20 F 10.15 - juris Rn. 10 m. w. N. …und vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 - juris Rn. 27 f.).

    Steht auch unter Nutzung von allgemein zugänglichen Datenbanken und Suchmaschinen und ggfs. der durch die Amtshilfe eröffneten Erkenntnisse der Tod des Informanten nicht verlässlich fest, was bei Unterlagen, die sich auf weit zurückliegende Vorgänge beziehen und bei lange abgebrochenem Kontakt nicht selten der Fall ist, ist zu vermuten, dass derselbe nach 90 Jahren verstorben ist und dessen persönliche Daten deshalb nicht mehr schutzwürdig sind (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2016 - 20 F 10.15 - juris Rn. 13 …und vom 23. Februar 2023 - 20 F 5.21 - ZGI 2023, 126 Rn. 24).

  • BVerwG, 24.03.2023 - 20 F 21.22

    Auskunft über die zu einer Person bei der Landesverfassungsschutzbehörde …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2024 - 20 F 5.22
    Dabei war der obersten Aufsichtsbehörde als Beklagte im Hauptsacheverfahren auch der Umstand bekannt, dass der Kläger die Informationen in Ausübung seiner journalistischen Tätigkeit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) sowie unter Inanspruchnahme des Rechts auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GG) begehrt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2024 - 20 F 9.23 - Rn. 33 und vom 24. März 2023 - 20 F 21.22 - juris Rn. 15).

    Angesichts der Fülle von Einzeldokumenten, in denen sowohl personen- als auch nachrichtenbezogene Informationen textlich eng miteinander verflochten sind, hätte es derart engmaschiger Textschwärzungen bedurft, dass es zu inhaltsleeren und nichtssagenden Restbeständen gekommen wäre (…BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2022 - 20 F 10.21 - juris Rn. 11 und vom 24. März 2023 - 20 F 21.22 - juris Rn. 14).

  • BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvE 8/21

    Unterlassene Auskunft der Bundesregierung zur Zahl der im Ausland tätigen …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2024 - 20 F 5.22
    Rn. 8 6. Nach Abgabe der Sache an den Fachsenat am 3. März 2022 hat der Kläger unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2022 - 2 BvE 8/21 - Stellung bezogen.

    Rn. 17 b) Trotz der umfangreichen Aktenbestandteile und der zusammenfassenden Darstellung der Geheimhaltungsgründe wird die Sperrerklärung diesen Anforderungen angesichts der Eigenart der Dokumente noch gerecht (BVerwG…, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 20 F 15.12 - Rn. 12 m. w. N.); deshalb erübrigen sich auch Erwägungen dazu, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2022 (2 BvE 8/21 - BVerfGE 165, 167 Rn. 111) Anlass gibt, die Senatsrechtsprechung zur Ergänzung von Weigerungsgründen (zuletzt einschränkend BVerwG…, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 20 F 1.21 - NVwZ 2022, 90 Rn. 9 f.) zu korrigieren.

  • BVerwG, 24.01.2024 - 20 F 9.23

    Beratungen und Beschlussfassungen des Bundessicherheitsrats als Kernbereich …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2024 - 20 F 5.22
    Denn ein Verweigerungsgrund - wie etwa vorliegend zuvörderst die Staatswohlgefährdung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 1 VwGO - kann durch unterschiedliche Umstände - wie etwa Informantenschutz, Schutz von Mitarbeitern einer Sicherheitsbehörde oder Schutz des exekutiven Kernbereichs (zu Letzterem: BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2024 - 20 F 9.23 - Rn. 16) - begründet werden und es obliegt der Beurteilung der obersten Aufsichtsbehörde, innerhalb des breiten Spektrums eines Verweigerungsgrundes eine Zuordnung von verweigerungsbegründenden Umständen vorzunehmen und auf sie bezogen darzulegen, dass der Nachteil von erheblichem Gewicht ist und nicht die bloße Möglichkeit eines Nachteils besteht, sondern eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht.

    Dabei war der obersten Aufsichtsbehörde als Beklagte im Hauptsacheverfahren auch der Umstand bekannt, dass der Kläger die Informationen in Ausübung seiner journalistischen Tätigkeit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) sowie unter Inanspruchnahme des Rechts auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GG) begehrt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2024 - 20 F 9.23 - Rn. 33 …und vom 24. März 2023 - 20 F 21.22 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 01.02.2024 - 20 F 20.22

    Entbehrlichkeit der Beiladungsnachholung der obersten Aufsichtsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2024 - 20 F 5.22
    Deren Erklärung vom 18. Februar 2022 gab deshalb kein Anlass zu erneuter Überprüfung der Entscheidungserheblichkeit (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 2024 - 20 F 20.22 - Rn. 14 m. w. N. …sowie vom 9. Januar 2024 - 20 F 2.21 - Rn. 13), weil die Sperrerklärung vom 28. September 2021 materiell unverändert blieb und auf deren Grundlage das Hauptsachegericht die Entscheidungserheblichkeit bereits geprüft hatte.

    Die Sichtung der Signaturen hat bestätigt, dass eine Verflechtung dieser Art in großem Umfang vorliegt, so dass es angesichts des bei Geheimhaltungsgründen aus der Natur der Sache folgenden "Darlegungs- und Beweisnotstandes" der obersten Aufsichtsbehörde keiner weiteren Darlegungen bedurfte, um dem Senat den für ihn maßgeblichen Prüfungsmaßstab (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 20 F 6.19 - juris Rn. 15 …und vom 10. November 2023 - 20 F 11.22 - NVwZ 2024, 429 Rn. 15) plausibel zu vermitteln (BVerwG…, Urteil vom 23. Juni 2022 - 10 C 3.21 - BVerwGE 176, 1 Rn. 54 und Beschlüsse vom 1. Februar 2024 - 20 F 20.22 - Rn. 15…, vom 20. Dezember 2016 - 20 F 10.15 - juris Rn. 10 m. w. N. …und vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 - juris Rn. 27 f.).

  • BVerwG, 23.06.2022 - 10 C 3.21

    Über den Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates muss teilweise neu …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2024 - 20 F 5.22
    Die Sichtung der Signaturen hat bestätigt, dass eine Verflechtung dieser Art in großem Umfang vorliegt, so dass es angesichts des bei Geheimhaltungsgründen aus der Natur der Sache folgenden "Darlegungs- und Beweisnotstandes" der obersten Aufsichtsbehörde keiner weiteren Darlegungen bedurfte, um dem Senat den für ihn maßgeblichen Prüfungsmaßstab (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 20 F 6.19 - juris Rn. 15 …und vom 10. November 2023 - 20 F 11.22 - NVwZ 2024, 429 Rn. 15) plausibel zu vermitteln (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2022 - 10 C 3.21 - BVerwGE 176, 1 Rn. 54 …und Beschlüsse vom 1. Februar 2024 - 20 F 20.22 - Rn. 15…, vom 20. Dezember 2016 - 20 F 10.15 - juris Rn. 10 m. w. N. …und vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 - juris Rn. 27 f.).
  • BVerwG, 26.08.2020 - 20 F 6.19

    Sperrerklärung mit Ermessensfehlern

  • BVerwG, 03.08.2011 - 20 F 23.10

    Anforderungen an die öffentliche Aufgabe für die Gewährung von Informantenschutz

  • BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12

    Zum personellen Anwendungsbereich des § 99 Abs. 2 Satz 9 VwGO

  • BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21

    Sperrerklärung; Verwaltungsaktwiederholungsverbot; materielle Rechtskraft; …

  • BVerwG, 21.01.2019 - 20 F 9.17

    Auskunftbegehren über die beim Landesamt für Verfassungsschutz zur Person …

  • BVerwG, 28.11.2022 - 20 F 10.21

    Auskunft über die beim Landesamt für Verfassungsschutz zur Person gespeicherten …

  • BVerwG, 06.02.2024 - 20 F 23.22

    Auskunft über die zur Person bei einer Landesverfassungsschutzbehörde …

  • BVerwG, 20.09.2019 - 20 F 12.17

    Rechtsstreit um die Nutzung von Archivgut des Bundesnachrichtendienstes zur …

  • BVerwG, 09.01.2024 - 20 F 2.21

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Freigabeerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO

  • BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11

    Gestaltungsspielraum der Bundesregierung für die Regelung der auswärtigen …

  • BVerwG, 13.01.2022 - 6 A 10.21

    Archivrechtliches Aktennutzungsbegehren; Bundesnachrichtendienst; Methodenschutz

  • BVerwG, 31.01.2024 - 20 F 5.23

    Auskunft über die zur Person bei einer Landesverfassungsschutzbehörde …

  • BVerwG, 25.06.2026 - 20 F 10.25
    Die für die Zulässigkeit des Antrags erforderliche Feststellung der Entscheidungserheblichkeit der begehrten Unterlagen für das Hauptsacheverfahren liegt vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 - juris Rn. 11 f.), nachdem das Hauptsachegericht im Beweisbeschluss vom 3. Juni 2025 plausibel dargelegt hat, warum es nach seiner Rechtsauffassung die Kenntnis vom Inhalt der Dokumente benötigt.

    Zum anderen greift der Schutz persönlicher Daten nur soweit, als diese Daten noch schutzwürdig sind (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 07.08.2026 - 20 F 1.25
    Rn. 7 Insbesondere liegt die für die Zulässigkeit des Antrags erforderliche Feststellung der Entscheidungserheblichkeit der begehrten Unterlagen für das Hauptsacheverfahren (…vgl. zu diesem Erfordernis etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 2012 - 20 F 12.11 - juris Rn. 7 ff. und vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 - juris Rn. 11 f.) vor, nachdem das Hauptsachegericht im Beweisbeschluss vom 1. Oktober 2024 plausibel dargelegt hat, warum es nach seiner Rechtsauffassung die Kenntnis vom Inhalt der Dokumente benötigt.

    Zum anderen greift der Schutz persönlicher Daten nur soweit, als diese Daten noch schutzwürdig sind (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 12.08.2026 - 20 F 5.25
    Er bezieht sich allein auf das Sicherheitsvotum zum Verfahren ... Die für seine Zulässigkeit erforderliche Feststellung der Entscheidungserheblichkeit des Dokuments für das Hauptsacheverfahren liegt vor (…vgl. zu diesem Erfordernis etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 2012 - 20 F 12.11 - juris Rn. 7 ff. und vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 - juris Rn. 11 f.), nachdem das Hauptsachegericht im Beweisbeschluss vom 13. Februar 2025 jedenfalls insoweit plausibel dargelegt hat, warum es nach seiner Rechtsauffassung die Kenntnis von dessen Inhalt benötigt.
  • BVerwG, 06.08.2025 - 20 F 8.22

    Verfahrensgang

    In dem auf das Bundesarchivgesetz gestützten Parallelverfahren hat der Fachsenat mit Beschlüssen von 22. März 2024 - 20 F 5.22 - sowie 11. September 2024 - 20 F 3.24 - (20 F 5.22 ) ablehnend befunden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. April 2025 - 10 A 1.24 -).

    Rn. 15 2. Auch die für die sonstige Zulässigkeit des Antrags erforderliche Feststellung der Entscheidungserheblichkeit der begehrten Unterlagen für das Hauptsacheverfahren liegt vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 - juris Rn. 11 f.).

    Angesichts der Fülle von Einzeldokumenten, in denen sowohl personen- als auch nachrichtenbezogene Informationen textlich und thematisch eng miteinander verflochten sind, hätte es derart engmaschiger Textschwärzungen bedurft, dass es zu inhaltsleeren und nichtssagenden Restbeständen gekommen wäre (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 - juris Rn. 28 m. w. N.).

  • OVG Saarland, 26.06.2024 - 8 F 137/23

    In-Camera-Verfahren bei Sperrerklärung bezüglich Jugendamtsakten

    Eine differenzierende Aufbereitung der Unterlagen - unter Angabe von Seitenzahlen, gegebenenfalls auch der Bezifferung von Absätzen oder der Gliederungspunkte eines Dokuments - erweist sich nur dann ausnahmsweise als entbehrlich, wenn der Umfang der Unterlagen überschaubar ist und sich bei Durchsicht der Akte die Zuordnung der Geheimhaltungsgründe ohne Weiteres erschließt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.3.2024 - 20 F 14/23 -, juris, Rn. 17, und vom 22.3.2024 - 20 F 5/22 -, BeckRS 2024, 8438, Rn. 16, jeweils m. w. N.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.3.2024 - 20 F 14/23 -, juris, Rn. 17, und vom 22.3.2024 - 20 F 5/22 -, BeckRS 2024, 8438, Rn. 16, jeweils m. w. N.].

    Geheimhaltungsbedürftig sind etwa Vorgänge, welche die Persönlichkeits- und Intimsphäre betreffen.[vgl. Eyermann/Schübel-Pfister, 16. Aufl. 2022, VwGO, § 99 Rn. 17a, und BVerwG, Beschlüsse vom 16.8.2023 - 20 F 7/23 -, juris, Rn. 18, und vom 22.3.2024 - 20 F 5/22 -, BeckRS 2024, 8438, Rn. 23][vgl. Eyermann/Schübel-Pfister, 16. Aufl. 2022, VwGO, § 99 Rn. 17a, und BVerwG, Beschlüsse vom 16.8.2023 - 20 F 7/23 -, juris, Rn. 18, und vom 22.3.2024 - 20 F 5/22 -, BeckRS 2024, 8438, Rn. 23] Weshalb die in den gesperrten Aktenbestandteilen enthaltenen Informationen in diesem Maße schutzbedürftig sein sollen, erschließt sich nicht und ist durch den Beigeladenen oder den Beklagten auch nicht vorgetragen, zumal der Klägerin diese - wie dargelegt - ohnehin bereits überwiegend bekannt sind.

    Rn. 35 bb) Schließlich erweist sich die Sperrerklärung des Beigeladenen auch als unverhältnismäßig und deshalb fehlerhaft, weil er - in Anbetracht des bereits mehrfach ausgeführten Umstands, dass der Klägerin die in den gesperrten Aktenbestandteilen enthaltenen Informationen bereits überwiegend bekannt waren - keine Teilschwärzungen erwogen hat.[vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.3.2024 - 20 F 5/22 -, BeckRS 2024, 8438, Rn. 28][vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.3.2024 - 20 F 5/22 -, BeckRS 2024, 8438, Rn. 28].

  • BVerwG, 30.04.2025 - 10 A 1.24

    Kein Zugang zu Unterlagen des BND zur Zusammenarbeit mit einem Comic-Verleger

    Das diesbezügliche Nichtbestehen einer Anbietungspflicht steht auf der Grundlage des im Zwischenverfahren ergangenen Beschlusses des Fachsenats vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 - für den erkennenden Senat fest.
  • BVerwG, 06.02.2025 - 20 F 11.23

    Geheimhaltung im Interesse des Bundes

    Rn. 22 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Januar 2020 - 20 F 13.17 - juris Rn. 42 f. und vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 - juris Rn. 21, jeweils m. w. N.) kann die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden erschwert und damit dem Wohl des Bundes ein Nachteil bereitet werden, wenn sich aus einer vollständigen Offenlegung von Unterlagen - vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau - Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen.
  • BVerwG, 16.12.2025 - 20 F 4.25
    Rn. 18 1. Die für die Zulässigkeit des Antrags erforderliche Feststellung der Entscheidungserheblichkeit der begehrten Unterlagen für das Hauptsacheverfahren liegt vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 - juris Rn. 11 f.), nachdem das Hauptsachegericht im Beweisbeschluss vom 18. September 2024 plausibel dargelegt hat, warum es nach seiner Rechtsauffassung die Kenntnis vom Inhalt der Dokumente benötigt.

    Zum anderen greift der Schutz persönlicher Daten nur soweit, als diese Daten noch schutzwürdig sind (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 11.09.2024 - 20 F 3.24

    Gesetzlicher Ausschluss eines Closed Circuit-Verfahrens

    Rn. 2 1. Der Kläger wendet sich mit seiner am 2. Mai 2024 eingegangenen Anhörungsrüge gegen den ihm am 19. April 2024 zugestellten Beschluss des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 -.
  • BVerwG, 08.08.2025 - 20 F 6.24
    Rn. 8 1. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrages nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist die ordnungsgemäße Bejahung der Entscheidungserheblichkeit der gesperrten Unterlagen für das Ausgangsverfahren (…BVerwG, Beschlüsse vom 2. Januar 2020 - 20 F 5.19 - juris Rn. 6 m. w. N. und vom 22. März 2024 - 20 F 5.22 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 06.08.2025 - 20 F 8.25
  • BVerwG, 05.08.2025 - 20 F 7.25

    Verfahrensgang

  • VGH Bayern, 17.10.2024 - G 24.1

    Antragstellung, Entscheidungserheblichkeit, Herausgabe, Kenntnis, Verfahren, …

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