Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 20 U 149/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der Auslobung einer Haushaltswaschmaschine als Gewinn eines Preisausschreibens ohne Angabe des Spektrums der verfügbaren Energieeffizienzklassen
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 29.01.2020 - 22 O 53/19
- OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 20 U 149/20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17
Energieeffizienzklasse III
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 20 U 149/20
Ein Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten ist zwar nicht ohne weiteres, sondern nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn der Verbraucher die ihm vorenthaltene Information benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und die Vorenthaltung der Information geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte (BGH, GRUR 2019, 746 - Energieeffizienzklasse III, Rn. 26). - BGH, 06.04.2017 - I ZR 159/16
Wettbewerbsverstoß: Angabe der Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 20 U 149/20
Zweifelhaft ist bereits, ob der erst am Tag des möglichen Gewinns zur Verfügung gestellte Link zu weiteren Informationen überhaupt geeignet gewesen wäre, einen Kennzeichnungsverstoß in der bereits vorher sichtbaren Werbung zu heilen (verneinend in einem insoweit vergleichbaren Fall BGH, GRUR 2017, 928 - Energieeffizienzklasse II, Rn. 25). - LG Duisburg, 29.01.2020 - 22 O 53/19
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 20 U 149/20
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 29. Januar 2020 - 22 O 53/19 - wird zurückgewiesen.
- OLG Hamm, 03.02.2022 - 4 U 89/20
Unterlassungsanspruch in Bezug auf eine Präsentation einer Haushaltswaschmaschine …
Rn. 51 dd) Aus Erwägungsgrund (38) Satz 2 zur VO (EU) 2017/1369 ergibt sich nichts anderes: Zwar lässt sich diesem Erwägungsgrund durchaus entnehmen, dass die VO (EU) 2017/1369 auch unmittelbare Verpflichtungen für die Rechtsunterworfenen enthalten kann; speziell für die Auslegung von Art. 6 Unterabsatz 1 lit. a) VO (EU) 2017/1369 lässt sich diesem Erwägungsgrund indes nichts entnehmen (anders insoweit das OLG Düsseldorf in seinem - soweit ersichtlich - bislang unveröffentlichten Urteil vom 18.02.2021 - 20 U 149/20 - [Anlage K20 = Blatt 386-389 der Gerichtsakte]). - OLG Hamm, 24.11.2022 - 4 U 170/21 Rn. 64 Aus Erwägungsgrund (38) Satz 2 zur VO (EU) 2017/1369 ergibt sich nichts anderes: Zwar lässt sich diesem Erwägungsgrund durchaus entnehmen, dass die VO (EU) 2017/1369 auch unmittelbare Verpflichtungen für die Rechtsunterworfenen enthalten kann; speziell für die Auslegung von Art. 6 Unterabsatz 1 lit. a) VO (EU) 2017/1369 lässt sich diesem Erwägungsgrund indes nichts entnehmen (anders insoweit das OLG Düsseldorf in seinem - soweit ersichtlich - bislang unveröffentlichten Urteil vom 18.02.2021 - 20 U 149/20 - […]).
- LG Bochum, 05.05.2023 - 15 O 30/22 Rn. 4 Der Kläger führt in diesem Zusammenhang im Schriftsatz vom 06.04.2023, auf den wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird, im Hinblick auf weitere obergerichtliche Verfahren unter seiner Beteiligung aus, dass die im Vorlagebeschluss dargestellten unterschiedlichen Auffassungen des OLG Düsseldorf (Urteil vom 18.02.2021, Az.: 20 U 149/20) sowie des OLG Braunschweig (Beschluss vom 20.7.2022, Az.: 2 U 9/22) im Gegensatz zu der Auslegung des OLG Hamm (Urteil vom 03.02.2022, Az. I-4 U 71/21), welches die in Rede stehenden Vorschriften dahingehend auslegt, dass das Spektrum erst dann anzugeben sei, wenn die entsprechende Delegierte Verordnung dies vorsehe, wie es beispielsweise bei den neuen Verordnungen VO (EU 2019/2017 (Geschirrspüler), VO (EU) 2019/2016 (Kühlgeräte), VO (EU) 2019/2014 (Waschmaschinen) und VO (EU) 2019/2013 (Fernseher) der Fall sei, weiter fortbestehen würden.
- OLG Hamm, 05.09.2022 - 4 U 71/21
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung energieverbrauchskennzeichnungsrelevanter …
Rn. 11 (…) Aus Erwägungsgrund (38) Satz 2 zur VO (EU) 2017/1369 ergibt sich nichts anderes: Zwar lässt sich diesem Erwägungsgrund durchaus entnehmen, dass die VO (EU) 2017/1369 auch unmittelbare Verpflichtungen für die Rechtsunterworfenen enthalten kann; speziell für die Auslegung von Art. 6 Unterabsatz 1 lit. a) VO (EU) 2017/1369 lässt sich diesem Erwägungsgrund indes nichts entnehmen (anders insoweit das OLG Düsseldorf in seinem - soweit ersichtlich - bislang unveröffentlichten Urteil vom 18.02.2021 - 20 U 149/20 - […]).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.02.2021 - 20 U 149/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung Anwendung des Policenmodells Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
- rechtsportal.de
Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung; Anwendung des Policenmodells; Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 6 O 327/19
- OLG Hamm, 22.02.2021 - 20 U 149/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.06.2016 - IV ZR 24/14
Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. …
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2021 - 20 U 149/20
Rn. 30 Dies gilt zunächst bezogen auf die äußere Form, welche darauf angelegt sein muss, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und ihm das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 24/14, r+s 2016, 556 Rn. 14).Rn. 36 Um ihren gesetzlichen Zweck erreichen zu können, muss die Belehrung nach § 8 Abs. 5 VVG a.F. inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus Sicht der Verbraucher eindeutig sein (BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 24/14, r+s 2016, 556 Rn. 14).
- EuGH, 19.12.2019 - C-355/18
Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2021 - 20 U 149/20
Vielmehr gilt: "Wird dem Versicherungsnehmer durch die Belehrung, auch wenn diese fehlerhaft ist, nicht die Möglichkeit genommen, sein Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben, wäre es unverhältnismäßig, es ihm zu ermöglichen, sich von den Verpflichtungen aus einem in gutem Glauben geschlossenen Vertrag zu lösen." (EuGH, Urteil vom 19.12.2019 - C-355/18, C-356/18, C-357/18, C-479/18, NJW 2020, 667 Rn. 79). - BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03
Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2021 - 20 U 149/20
Für die hiernach gebotene Hervorhebung stehen dem Versicherer vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung; so kann die Hervorhebung durch Farbe, Schriftsatz und -größe, Einrückung, Einrahmung oder in sonstiger Weise geschehen (BGH, Urteil vom 28. Januar 2004 - IV ZR 58/03, r+s 2004, 271).
- BGH, 18.07.2018 - IV ZR 68/17
Rückabwicklung eines Versicherungsverhältnisses bei unvollständigen …
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2021 - 20 U 149/20
Denn sonst hätte es der Versicherer in der Hand, bestimmte Informationen zunächst nicht zu übergeben, mit der Belehrung über das Rücktrittsrecht die Rücktrittsfrist auszulösen und nach deren Ablauf eine Bindung an den Vertrag zu schaffen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - IV ZR 68/17, r+s 2018, 472 Rn. 15 mwN). - EuGH, 19.12.2019 - C-357/18
Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Prämienrückzahlung
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2021 - 20 U 149/20
Vielmehr gilt: "Wird dem Versicherungsnehmer durch die Belehrung, auch wenn diese fehlerhaft ist, nicht die Möglichkeit genommen, sein Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben, wäre es unverhältnismäßig, es ihm zu ermöglichen, sich von den Verpflichtungen aus einem in gutem Glauben geschlossenen Vertrag zu lösen." (EuGH, Urteil vom 19.12.2019 - C-355/18, C-356/18, C-357/18, C-479/18, NJW 2020, 667 Rn. 79). - OLG Hamm, 29.10.2020 - 20 U 142/20
Lebensversicherung: § 5a VVG a.F., "ewiges Widerrufsrecht", Europarecht
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2021 - 20 U 149/20
Rn. 38 Ohnehin ist insoweit die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu berücksichtigen, welcher der Senat folgt (s. bereits Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2020 - 20 U 142/20, VersR 2021, 166). - OLG Hamm, 18.10.2019 - 20 U 165/19
Rückzahlung von geleisteten Versicherungsprämien nebst gezogener Nutzungen
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2021 - 20 U 149/20
Ebenso wenig kann sich der Kläger darauf berufen, das auf dem Antragsformular befindliche und gesondert unterzeichnete Empfangsbekenntnis (zu dessen Bedeutung s. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2019 - 20 U 165/19, VersR 2020, 676 mwN; OLG Jena, Urteil vom 7. August 2020 - 4 U 1075/19, juris) verweise nur auf die "maßgebenden Versicherungsbedingungen", nicht aber auf die Verbraucherinformation. - OLG Jena, 07.08.2020 - 4 U 1075/19
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2021 - 20 U 149/20
Ebenso wenig kann sich der Kläger darauf berufen, das auf dem Antragsformular befindliche und gesondert unterzeichnete Empfangsbekenntnis (zu dessen Bedeutung s. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2019 - 20 U 165/19, VersR 2020, 676 mwN; OLG Jena, Urteil vom 7. August 2020 - 4 U 1075/19, juris) verweise nur auf die "maßgebenden Versicherungsbedingungen", nicht aber auf die Verbraucherinformation.
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