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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 21.06.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12499
OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06 (https://dejure.org/2009,12499)
OLG München, Entscheidung vom 18.03.2009 - 20 U 2160/06 (https://dejure.org/2009,12499)
OLG München, Entscheidung vom 18. März 2009 - 20 U 2160/06 (https://dejure.org/2009,12499)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vermächtnisanspruch: Wert eines Landguts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2312
    Begriff des Landguts i.S. von § 2312 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 76/85

    Bewertung eines Landguts

    Auszug aus OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06
    Damit kann sogar eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle Landgut sein (BGHZ 98, 375, 378).

    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH FamRZ 1989, 1276f.).

    35 Für die Qualifikation als Landgut und die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes kommt es ausschließlich auf die Verhältnisse zur Zeit des Erbfalles an (s. BGH, Urteil vom 22.10.1986, IV a ZR 76/85, NJW 1987, 951), also auf den 28.05.2000.

  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06
    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH FamRZ 1989, 1276f.).

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür obliegt der Beklagten als Erbin, die auf das Vermächtnis in Anspruch genommen wird (BGH FamRZ 1989, 1276 f).

  • BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91

    Beanspruchung eines Vermächtnisses aus eigenem und abgetretenem Recht - …

    Auszug aus OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06
    Der Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, auch wenn der Inhaber zusätzlich auf andere Einkommensquellen zurückgreifen muss (s. BGH Urteil vom 11.03.1992, IV ZR 62/91, NJW-RR 1992, 770 m.w.N.).

    Zudem ist Siegfried H. in § 4 Ziff. 1 des Wirtschaftsüberlassungsvertrages ausdrücklich als Hoferbe und im Testament vom 26.03.2001 (NI 9) als Erbe der Beklagten vorgesehen (s. dazu BGH vom 11.03.1992, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06
    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH FamRZ 1989, 1276f.).
  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 259/90

    Ertragswertrechnung zur Pflichtteilsbemessung bei Landgutflächen mit genehmigtem …

    Auszug aus OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06
    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH FamRZ 1989, 1276f.).
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2026 - 8 U 48/24

    Wertermittlung bei lebzeitiger Übertragung eines Landguts

    Da der Beklagte das Weingut sowohl zum Zeitpunkt der Übertragung als auch noch zum Zeitpunkt des Erbfalls unzweifelhaft weiterbetreiben konnte und wollte (vgl. zu dieser Anforderung etwa BGH…, Urteil vom 22.10.1986 - IVa ZR 76/85, juris Rn. 9 = NJW 1987, 951, 952; OLG München, Urteil vom 18.03.2009 - 20 U 2160/06, juris Rn. 46 ff. = ZEV 2009, 301, 302 f.), sind die notwendigen Voraussetzungen zur Anwendung des § 2312 BGB insofern ebenfalls zwanglos gegeben.

    Eine derartige stillschweigende Anordnung ist ohne weiteres möglich und kann nach der Rechtsprechung in einer schenkungsweisen Übertragung des Landguts (vgl. BGH, Urteil vom 04.05.1964 - III ZR 159/63 unter III.3. = WM 1964, 854, 857) ebenso zu sehen wie aufgrund des erkennbaren Willens des Erblassers anzunehmen sein, den Fortbestand des Betriebes durch Übertragung auf eine Person zu sichern und deren Belastung möglichst gering zu halten (BGH…, Urteil vom 15.03.1965 - III ZR 108/63, juris Rn. 28 f.; OLG München, Beschluss vom 21.06.2006 - 20 U 2160/06, juris Rn. 32 = ZEV 2007, 276, 277).

  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs. …

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BGH FamRZ 2011, 630; OLG Hamm FamRZ 2009, 1439, Rn.9, OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152 Rn. 10;… OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710 Rn. 4;… OLG Köln FGPrax 2006, 117, Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22

    Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Die von der Beteiligten zu 2.) für diese Auffassung zitierte Entscheidung des OLG München, Urteil vom 18.03.2009, 20 U 2160/06 = ZEV 2009, 301 bezieht sich auf die Bewertung eines Vermächtnisanspruchs; hier mögen andere Grundsätze gelten.
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9572
OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06 (https://dejure.org/2006,9572)
OLG München, Entscheidung vom 21.06.2006 - 20 U 2160/06 (https://dejure.org/2006,9572)
OLG München, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 20 U 2160/06 (https://dejure.org/2006,9572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BGB § 2312
    Bewertung eines vermachten Landguts

  • Wolters Kluwer

    Ansetzen des Ertragswertes eines Hofes für die Vermächtnisberechnung aufgrund einer konkludenten Anordnung des Erblassers; Konkludente Anordnung einer Berücksichtigung des Hofes mit dem Ertragswert aufgrund der Absicht einer Begründung möglichst geringer Belastungen des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 507
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 76/85

    Bewertung eines Landguts

    Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
    Der Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt (BGHZ 98, 375 377f), auch wenn der Inhaber zusätzlich auf andere Einkommensquellen zurückgreifen muss (BGH, NJW-RR 1992, 770).

    Damit kann sogar eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle Landgut sein (BGHZ 98, 375, 378).

    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348 ) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB : BGH, FamRZ 1989, 1276f.).

    Für die Qualifikation als Landgut und die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes kommt es ausschließlich auf die Verhältnisse zur Zeit des Erbfalls an (BGHZ 98, 375, 381), also auf den 28.05.2000.

    Dies findet Bestätigung in den Vertragsgestaltungen der Folgejahre mit S. H., aus denen die Hoffnung erkennbar wird, nach der Beklagten werde dieser die Hofstelle als Erbe übernehmen und weiter betreiben können (vgl. hierzu BGH, NJW 1987, 951 - vorhergehend OLG Oldenburg).

  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348 ) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB : BGH, FamRZ 1989, 1276f.).

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür obliegt der Beklagten als Erbin, die auf das Vermächtnis in Anspruch genommen wird (BGH, FamRZ 1989, 1276 f.).

  • BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91

    Beanspruchung eines Vermächtnisses aus eigenem und abgetretenem Recht - …

    Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
    Diese Vorschrift, die unmittelbar nur den Pflichtteilsanspruch betrifft, ist entsprechend anwendbar, wenn ein Geldvermächtnis zum Ausgleich des gesetzlichen Pflichtteils ausgesprochen wird (BGH, NJW-RR 1992, 770; BGH, FamRZ 1983, 1220, 1221;… MünchKomm/Frank, § 2312 Rdn. 3 m.w.N.).

    Der Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt (BGHZ 98, 375 377f), auch wenn der Inhaber zusätzlich auf andere Einkommensquellen zurückgreifen muss (BGH, NJW-RR 1992, 770).

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348 ) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB : BGH, FamRZ 1989, 1276f.).
  • BGH, 15.03.1965 - III ZR 108/63
    Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
    Eine ausdrückliche Anordnung enthält der Ehe- und Erbvertrag zwar nicht, jedoch kann eine solche Anordnung auch stillschweigend erfolgen und durch ergänzende Testamentsauslegung festgestellt werden (BGH vom 15. März 1965 - III ZR 108/63, LM § 2325 BGB Nr. 5).
  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 57/82

    Ausübung der Vormund zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs - Schuldhafte …

    Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
    Diese Vorschrift, die unmittelbar nur den Pflichtteilsanspruch betrifft, ist entsprechend anwendbar, wenn ein Geldvermächtnis zum Ausgleich des gesetzlichen Pflichtteils ausgesprochen wird (BGH, NJW-RR 1992, 770; BGH, FamRZ 1983, 1220, 1221;… MünchKomm/Frank, § 2312 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 259/90

    Ertragswertrechnung zur Pflichtteilsbemessung bei Landgutflächen mit genehmigtem …

    Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348 ) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB : BGH, FamRZ 1989, 1276f.).
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2026 - 8 U 48/24

    Wertermittlung bei lebzeitiger Übertragung eines Landguts

    Eine derartige stillschweigende Anordnung ist ohne weiteres möglich und kann nach der Rechtsprechung in einer schenkungsweisen Übertragung des Landguts (vgl. BGH, Urteil vom 04.05.1964 - III ZR 159/63 unter III.3. = WM 1964, 854, 857) ebenso zu sehen wie aufgrund des erkennbaren Willens des Erblassers anzunehmen sein, den Fortbestand des Betriebes durch Übertragung auf eine Person zu sichern und deren Belastung möglichst gering zu halten (BGH…, Urteil vom 15.03.1965 - III ZR 108/63, juris Rn. 28 f.; OLG München, Beschluss vom 21.06.2006 - 20 U 2160/06, juris Rn. 32 = ZEV 2007, 276, 277).
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