Rechtsprechung
| KG, 06.09.2010 - 20 U 221/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 249 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Arzthaftung: Haftung für ohne Schuld des Geschädigten verursachte Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 S. 2; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
Haftung des Kieferchirurgen wegen Behandlungsfehlern bei der Implantatversorgung; Vergütung für im Mund des Patienten verbleibende Implantatpfosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- auw.de (Kurzinformation)
Ärzte haften auch für Überflüssiges
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung eines Kieferchirurgen wegen Behandlungsfehlern bei der Implantatversorgung; Vergütung für im Mund des Patienten verbleibende Implantatpfosten
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.11.2008 - 6 O 379/05
- KG, 06.09.2010 - 20 U 221/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Haftung des Schädigers für ohne Schuld des Geschädigten entstandenen höheren …
Auszug aus KG, 06.09.2010 - 20 U 221/08
Die dem Geschädigten durch § 249 Satz 2 BGB gewährte Ersetzungsbefugnis ist kein Korrelat für eine Überbürdung dieses Risikos auf ihn (so bereits BGH 29.10.1974 - VI ZR 42/73 - NJW 1975, 1609). - RG, 31.05.1894 - 1406/94
Ärztlicher operativer Eingriff ohne Einwilligung des Patienten ist rechtswidrige …
Auszug aus KG, 06.09.2010 - 20 U 221/08
Entgegen der Ansicht des Beklagten stellt eine fehlerhafte prothetische Versorgung mit Implantatsetzung zweifelsfrei eine Körperverletzung dar, die schmerzensgeldpflichtig ist; dass der Heileingriff tatbestandlich eine Körperverletzung darstellt, ist st. Rspr. seit RGSt 25, 375, 378f., RGZ 68, 431, 433f. - RG, 27.05.1908 - VI 484/07
Schadensersatzpflicht des Arztes wegen eigenmächtiger Operation
Auszug aus KG, 06.09.2010 - 20 U 221/08
Entgegen der Ansicht des Beklagten stellt eine fehlerhafte prothetische Versorgung mit Implantatsetzung zweifelsfrei eine Körperverletzung dar, die schmerzensgeldpflichtig ist; dass der Heileingriff tatbestandlich eine Körperverletzung darstellt, ist st. Rspr. seit RGSt 25, 375, 378f., RGZ 68, 431, 433f. - LG München II, 18.06.1975 - 6 T 639/75
Anerkennung der Entscheidung eines ausländischen Gerichts; Gewährung des …
Auszug aus KG, 06.09.2010 - 20 U 221/08
Die dem Geschädigten durch § 249 Satz 2 BGB gewährte Ersetzungsbefugnis ist kein Korrelat für eine Überbürdung dieses Risikos auf ihn (so bereits BGH 29.10.1974 - VI ZR 42/73 - NJW 1975, 1609).
- OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13
hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und …
Denn nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen, die auch für den Arzthaftungsprozess gelten, trägt der Schädiger das Prognoserisiko (vgl. BGH, NJW 1985, 793 ff., juris Tz. 10; KG, Urteil vom 06.09.2010 - 20 U 221/08, juris Tz. 10; OLG Hamm, Urteil vom 07.10.2009 - 3 U 275/07, juris Tz. 36;… Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 249 Rn. 13 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| SG Freiburg, 09.04.2010 - S 20 U 221/08 |
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 09.04.2010 - S 20 U 221/08
- LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 1 U 2971/10
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