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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.07.2014 - 20 U 34/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29491
OLG Hamm, 23.07.2014 - 20 U 34/14 (https://dejure.org/2014,29491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.07.2014 - 20 U 34/14 (https://dejure.org/2014,29491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 20 U 34/14 (https://dejure.org/2014,29491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beginn der Verjährung von Freistellungsansprüchen

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 2 O 643/12
  • OLG Hamm, 23.07.2014 - 20 U 34/14
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2014 - 20 U 34/14
    Rn. 9 Soweit der Kläger seine Berufung darauf stützt, dass das Landgericht nicht beachtet habe, dass er einen Freistellungsanspruch i.S.v. § 257 BGB geltend mache und daher nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 05.05.2010, Az. III ZR 209/09) für den Beginn der Verjährungsfrist nicht auf den Schluss des Jahres abzustellen sei, in dem der Freistellungsanspruch fällig werde, sondern auf den Schluss des Jahres, in dem die Drittforderung fällig werde, von der zu befreien sei, verhilft ihm dies nicht zum Erfolg.
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2014 - 20 U 34/14
    Die von dem Kreditnehmer auf den Vertrag erbrachten Ratenzahlungen begründen also nicht erst seinen Schaden, sondern wandeln seinen bereits in voller Höhe bestehenden Schadensersatzanspruch nur inhaltlich von einem Freistellungs- in einen Rückzahlungsanspruch um (BGH, Urteil vom 10.11.2009, Az. XI ZR 252/08, NJW 2010, 596, Tz. 46).
  • KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen; …

    Rn. 128 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8.11.77 (VI ZR 117/15, VersR 1978, 14), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 16.2.15 - 20 U 34/14), sind unentgeltliche Pflegeleistungen durch Familienangehörige "marktgerecht" zu bewerten (Hervorhebungen durch den hier entscheidenden Senat):.

    Rn. 132 Der Senat geht unter Bezugnahme auf seine Entscheidung in einem gleichgelagerten Fall, in welchem die schwerstbehinderte Klägerin durch Familienangehörige 24 Stunden täglich gepflegt wurde (Urteil vom 16.2.15 - 20 U 34/14 -) und in welchem die sachverständige Beratung ebenfalls durch den Sachverständigen Krieger stattfand, von einem Stundensatz von 10, 00 EUR netto aus.

    des Multiplikatorsatzes für die Grundpflege (netto 5 EUR), vgl. Seite 6 unten des Urteils des Senats vom 16.2.15 - 20 U 34/14).

  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 4 U 1242/18

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der …

    Der Senat schätzt im Einklang mit seiner bisherigen Rechtsprechung und vergleichbarer obergerichtlicher Rechtsprechung den Nettostundenlohn für den geltend gemachten Zeitraum von Januar 2006 bis 31.12.2009 auf einheitlich 9, 50 EUR netto und von 2010 bis zum 16.01.2014 auf 10, 50 EUR netto (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 29.02.2008 - 4 U 149/07 - "zwischen 9, 00 und 10, 00 EUR ab 2005"; Kammergericht Berlin, Urteil vom 11.12.2017 - 20 U 19/14 - "Tagespflegezeiten 12, 00 EUR brutto bis 2010 und 16.00 EUR brutto ab 2010"; und 20 U 34/14 - von 2003 bis 2013 "durchschnittlich 10, 00 EUR netto").
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