Rechtsprechung
| OLG Celle, 09.05.2016 - 20 U 43/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 833 S 1 BGB; § 286 Abs 1 S 1 BGB; § 288 Abs 1 BGB
Schadensersatz; Tiergefahr; Verkehrsunfall; Tierhalterhaftung - verkehrsrechtsiegen.de
Unfall zwischen einem Fahrzeug und einem auf der Straße befindlichen Pferd
- verkehrsunfallsiegen.de
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung zwischen Fahrzeug und einem auf der Straße befindlichen Pferd
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 14.10.2015 - 2 O 399/14
- OLG Celle, 09.05.2016 - 20 U 43/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 615/04
Tierhalterhaftung: Gesamtschuldnerische Haftung bei Blockade der Fahrbahn durch …
Auszug aus OLG Celle, 09.05.2016 - 20 U 43/15
Die Realisierung der Tiergefahr liegt gerade darin begründet, dass das Tier ausgerissen ist und sich eigenmächtig ohne Rücksicht auf den Verkehr auf die Fahrbahn begeben hat (vergleiche OLG Saarbrücken, Urteil vom 17. Januar 2006, 4 U 615/04, Rn. 31 zitiert nach juris).
- AG Köln, 02.11.2022 - 261 C 118/22 Denn im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge tritt die einfache Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs bei einer Kollision mit einem Großtier im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich vollständig hinter die Tiergefahr zurück (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 17.2.2005, Az: 7 U 168/03; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 9.5.2016, Az: 20 U 43/15).
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