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Rechtsprechung
   OLG München, 09.07.2008 - 20 U 5290/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37793
OLG München, 09.07.2008 - 20 U 5290/07 (https://dejure.org/2008,37793)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2008 - 20 U 5290/07 (https://dejure.org/2008,37793)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 20 U 5290/07 (https://dejure.org/2008,37793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anlagevermittlung: Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von …

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 20 U 5290/07
    Ein Vermögensschaden der Klägerin, die sich bei zutreffender Unterrichtung nicht an dem Anlagemodell beteiligt hätte, ist schon dann zu bejahen, wenn die Anlage - aus welchen Gründen auch immer - den gezahlten Preis nicht wert ist (BGH NJW-RR 2006, 685).

    Die Klägerin ist nach § 249 BGB so zu stellen, als hätte sie sich an der Fonds-Gesellschaft nicht beteiligt (BGH NJW-RR 2006, 685).

  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 20 U 5290/07
    Diese Haftung setzt zunächst voraus, dass der Beklagte zu 1) in dem Schreiben vom 10.10.2000 auf die Anfrage des Zeugen K. hin unter Inanspruchnahme besonderer Sachkunde bewusst oder mit bedingtem Vorsatz, zumindest ins Blaue hinein falsche Auskunft erteilt hat und gleichzeitig mit der Möglichkeit rechnete, diese Auskunft werde bei der Vermittlung der Film-Fonds der A.M. an potentielle Anleger Verwendung finden und diese zu möglicherweise nachteiligen Dispositionen veranlassen (vgl. hierzu die aufgestellten Grundsätze in BGH MDR 1987, 477; NJW 1991, 3282; NJW 2004, 3035).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 20 U 5290/07
    Für die Annahme, die Klägerin hätte sich darüber hinweggesetzt und sich bei korrekter Darstellung nicht anders verhalten, so dass der Schaden auch bei zutreffender Auskunft zu den Erlösausfallversicherungen eingetreten wäre, muss der Beklagte zu 1) die entgegenstehende Vermutung ausräumen (BGH NJW 1990, 2127, 2128, NJW 1993, 1320; WM 1997, 811).
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 20 U 5290/07
    Mit Rücksicht hierauf würde eine nähere Berechnung und Berücksichtigung von Steuervorteilen nur in Betracht kommen, wenn es Anhaltspunkte dafür gäbe, dass die Klägerin außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hätte (BGH MDR 2008, 624).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 20 U 5290/07
    Zwar bejaht auch der Senat auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2006, 611; NJW 2001, 360 m.w.N.) eine Prospektverantwortung des Beklagten zu 1), da er als Geschäftsführer der Komplementärin der Prospektherausgeberin zu dem Personenkreis gehört, der für den Inhalt des Prospekts verantwortlich war und der durch sein nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken an dem Prospekt einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.
  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft …

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 20 U 5290/07
    Zwar bejaht auch der Senat auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2006, 611; NJW 2001, 360 m.w.N.) eine Prospektverantwortung des Beklagten zu 1), da er als Geschäftsführer der Komplementärin der Prospektherausgeberin zu dem Personenkreis gehört, der für den Inhalt des Prospekts verantwortlich war und der durch sein nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken an dem Prospekt einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.
  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 293/90

    Haftung eines Sachverständigen gegenüber Dritten für ein fehlerhaftes Gutachten

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 20 U 5290/07
    Diese Haftung setzt zunächst voraus, dass der Beklagte zu 1) in dem Schreiben vom 10.10.2000 auf die Anfrage des Zeugen K. hin unter Inanspruchnahme besonderer Sachkunde bewusst oder mit bedingtem Vorsatz, zumindest ins Blaue hinein falsche Auskunft erteilt hat und gleichzeitig mit der Möglichkeit rechnete, diese Auskunft werde bei der Vermittlung der Film-Fonds der A.M. an potentielle Anleger Verwendung finden und diese zu möglicherweise nachteiligen Dispositionen veranlassen (vgl. hierzu die aufgestellten Grundsätze in BGH MDR 1987, 477; NJW 1991, 3282; NJW 2004, 3035).
  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 20 U 5290/07
    Für die Annahme, die Klägerin hätte sich darüber hinweggesetzt und sich bei korrekter Darstellung nicht anders verhalten, so dass der Schaden auch bei zutreffender Auskunft zu den Erlösausfallversicherungen eingetreten wäre, muss der Beklagte zu 1) die entgegenstehende Vermutung ausräumen (BGH NJW 1990, 2127, 2128, NJW 1993, 1320; WM 1997, 811).
  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85

    Provisionsanspruch des Maklers bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit seinem …

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 20 U 5290/07
    Diese Haftung setzt zunächst voraus, dass der Beklagte zu 1) in dem Schreiben vom 10.10.2000 auf die Anfrage des Zeugen K. hin unter Inanspruchnahme besonderer Sachkunde bewusst oder mit bedingtem Vorsatz, zumindest ins Blaue hinein falsche Auskunft erteilt hat und gleichzeitig mit der Möglichkeit rechnete, diese Auskunft werde bei der Vermittlung der Film-Fonds der A.M. an potentielle Anleger Verwendung finden und diese zu möglicherweise nachteiligen Dispositionen veranlassen (vgl. hierzu die aufgestellten Grundsätze in BGH MDR 1987, 477; NJW 1991, 3282; NJW 2004, 3035).
  • BGH, 29.03.1990 - IX ZR 24/88

    Kausalitätsnachweis bei Verletzung einer Aufklärungs-, Warn- oder …

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 20 U 5290/07
    Für die Annahme, die Klägerin hätte sich darüber hinweggesetzt und sich bei korrekter Darstellung nicht anders verhalten, so dass der Schaden auch bei zutreffender Auskunft zu den Erlösausfallversicherungen eingetreten wäre, muss der Beklagte zu 1) die entgegenstehende Vermutung ausräumen (BGH NJW 1990, 2127, 2128, NJW 1993, 1320; WM 1997, 811).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2008 - 15 U 85/07

    Pflichten eines Anlageberaters

    Dies ist der Fall, wenn der Schädiger besondere Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch nach einer Anrechnung der aus der Ersatzleistung resultierenden Steuerlast noch außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH…, Urteil vom 19. Juni 2008, VII ZR 215/06, juris Rn. 7 und 13; BGH…, Urteil vom 30. November 2007, V ZR 284/06, juris Rn. 11-13; BGH…, Urteil vom 17. November 2005, III ZR 350/04, juris Rn. 8; OLG München, Urteil vom 9. Juli 2008, 20 U 5290/07, juris Rn. 28).

    Schadensersatzleistungen im Zusammenhang mit der Zug um Zug vorzunehmenden Rückgabe der Rechte aus der Beteiligung an einem Medienfonds zählen zu den gewerblichen Einkünften i.S.d. §§ 15 ff. EStG, auch wenn die Beteiligung nur mittelbar über einen Treuhandkommanditisten gehalten wird (BGH…, Urteil vom 6. März 2008, III ZR 298/05, juris Rn. 28; OLG München, Urteil vom 9. Juli 2008, 20 U 5290/07, juris Rn. 28; OLG München…, Urteil vom 18. Januar 2008, 20 U 3657/07, juris Rn. 73).

  • OLG Saarbrücken, 21.06.2010 - 5 W 155/10

    Rechtsstreit: Verfahrensaussetzung bei Bedeutungslosigkeit der Straftat für die …

    Wer aber Geldbeträge von Anlageinteressenten entgegennimmt, die erkennbar jede Risikobereitschaft ausgeschlossen haben, und diese Beträge in von einer einzelnen Quelle empfohlene Fonds investiert, über deren Werthaltigkeit man sich nicht weiter erkundigt hat, mag die Schädigung der Anleger zumindest billigend in Kauf genommen und mit Blick auf die Verschleierung der echten Risiken sittenwidrig agiert haben (zur Vorsatzhaftung desjenigen, der bewusst anlegerwidrige Empfehlungen abgibt und die Schädigung der Anleger billigend in Kauf nimmt, OLG Hamm, Beschl. v. 25.2.2010 - 28 U 78/09 - siehe zu § 826 BGB in Bezug auf einen leichtfertig unrichtige Auskünfte erteilenden Anlagevermittler auch OLG München, Urt. v. 9.7.2008 - 20 U 5290/07 -).
  • OLG München, 29.08.2008 - 25 U 3935/07

    Kapitalanlegerverlust bei Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des …

    Der Senat sieht sich auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des 20. Senats des OLG München vom 09.07.2008 (20 U 5290/07), da dort auf die Beitrittserklärung vom 27.03.2001 und ein Schreiben vom 21.12.2000 des M. L., P.L.I. an den Beklagten zu 1) abgestellt worden ist, in dem L. betreffend den Film "Baby geniuses II" nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass die Versicherungsleistungen von der Erteilung bestimmter Informationen und der Vorlage bestimmter Dokumente abhängig sei.
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