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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - I-20 U 56/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2111
OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - I-20 U 56/23 (https://dejure.org/2024,2111)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2024 - I-20 U 56/23 (https://dejure.org/2024,2111)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2024 - I-20 U 56/23 (https://dejure.org/2024,2111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fototapete auf Werbebild für Hotelzimmer keine Urheberrechtsverletzung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fotograf hat keine Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung wenn Hotelbetreiber Fotos vom Hotelzimmer mit einer Fototapete im Internet veröffentlicht

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Foto einer Fototapete

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verletzt ein Hotel bei Internetbildern mit Fototapete das Urheberrecht?

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    "Im Digitalzeitalter üblich": Keine Haftung für Fotos von der Fototapete

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Fotos einer Fototapete stellen keine Urheberrechtsverletzung dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Foto von Fototapete ist keine Urheberrechtsverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Foto mit Fototapete auf Hotel-Website ist keine Urheberrechtsverletzung

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Foto mit Foto-Tapete auf Hotel-Website stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung bei Fototapete

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Fotos von einer Fototapete sind keine Urheberrechtsverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Foto von Fototapete ist keine Urheberrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veröffentlichung der Fotografien zur Bewerbung des betriebenen Hotels hinsichtlich Verletzung von Urheberrechten durch Darstellen der Fototapete

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 653
  • GRUR 2024, 626
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 39/15

    PC mit Festplatte I - Gerätevergütung: Technische Eignung und erkennbare …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Rn. 63 Ein widersprüchliches Verhalten (venire contra factum proprium) ist rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. Urteil vom 16. März 2017, Az.: I ZR 39/15, GRUR 2017, 702).

    Eine Rechtsausübung ist unzulässig, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenseite deshalb vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom Urteil vom 16. März 2017, Az.: I ZR 39/15, GRUR 2017, 702 Rn. 96 - PC mit Festplatte I mit Hinweis auf BGH…, Beschluss vom 28. Juli 2015, Az.: XII ZB 508/14, MDR 2015, 1101 Rn. 12;… Urteil vom 12. Juli 2016, Az.: XI ZR 501/15, WM 2016, 138 Rn. 20).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Eine Rechtsausübung ist unzulässig, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenseite deshalb vorrangig schutzwürdig erscheinen (…vgl. BGH, Urteil vom Urteil vom 16. März 2017, Az.: I ZR 39/15, GRUR 2017, 702 Rn. 96 - PC mit Festplatte I mit Hinweis auf BGH…, Beschluss vom 28. Juli 2015, Az.: XII ZB 508/14, MDR 2015, 1101 Rn. 12; Urteil vom 12. Juli 2016, Az.: XI ZR 501/15, WM 2016, 138 Rn. 20).
  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 177/13

    Möbelkatalog - Grenzen des Urheberrechtsschutzes: Öffentliche Zugänglichmachung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Rn. 51 Es kann offen bleiben, ob die Fototapeten als unwesentliches Beiwerk der auf den angegriffenen, von der Beklagten für die Bewerbung ihres Hotels verwendeten Aufnahmen eines Gastzimmers und eines Raums im Spa-Bereich im Sinne des § 57 UrhG anzusehen sind, weil sie weggelassen oder ausgetauscht werden könnte, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffiele und ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstandes in irgendeiner Weise beeinflusst würde (siehe dazu BGH, Urteil vom 17. November 2014, Az.: I ZR 177/13, NJW 2015, 2119 Rn. 27 - Möbelkatalog; zur Frage der Auslegung des § 57 UrhG in diesem Zusammenhang: Wyphol, ZUM 2023, 688, 692).
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Für diese Rechtsauffassung spreche auch der in § 17 Abs. 2 UrhG zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke, dass das Urheberrecht ebenso wie andere Schutzrechte gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung der Berechtigten in Verkehr gesetzten Ware zurücktreten müsse (vgl. BGH GRUR 2001, 51 - Parfumflakon).
  • BGH, 15.06.2023 - I ZR 179/22

    Microstock-Portal - Wirksamkeit des Verzichts eines Urhebers auf Benennung als …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Auch ist das Recht des Urhebers auf Anbringung der Urheberbezeichnung in seinem Kern unverzichtbar (BGH GRUR 2023, 1619 - Microstock-Portal;… Schulze, in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 7. Auflage, § 13 Rn. 24).
  • LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22

    Hotel begeht keine Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. April 2023 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az. 12 O 129/22 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 508/14

    Vergütungsanspruch des Kontrollbetreuers: Beendigungszeitpunkt der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Eine Rechtsausübung ist unzulässig, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenseite deshalb vorrangig schutzwürdig erscheinen (…vgl. BGH, Urteil vom Urteil vom 16. März 2017, Az.: I ZR 39/15, GRUR 2017, 702 Rn. 96 - PC mit Festplatte I mit Hinweis auf BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015, Az.: XII ZB 508/14, MDR 2015, 1101 Rn. 12;… Urteil vom 12. Juli 2016, Az.: XI ZR 501/15, WM 2016, 138 Rn. 20).
  • LG Stuttgart, 25.10.2022 - 17 O 39/22

    Urheberrechtsschutz: Zustimmungspflicht des Urhebers und Verkäufers einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Rn. 65 Durch das Inverkehrbringen der Fototapeten hat der vermeintliche Urheber der hierfür genutzten Fotos einen Vertrauenstatbestand geschaffen, weil die Beklagte vernünftigerweise davon ausgehen durfte, dass die nunmehr angegriffene Nutzung der Fototapete von der Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers gedeckt sei und sich dieser auch nicht in seinen Interessen beeinträchtigt fühlen würde (vgl. Urteil des LG Stuttgart vom 25. Oktober 2022, Az. 17 O 39/22, GRUR-RS 2022, 48323).
  • LG Köln, 11.04.2024 - 14 O 70/23

    Abbild von Fototapete kann Urheberrechtsverletzung sein

    An dieser Ansicht der Kammer, die sie bereits im Kammerurteil vom 18.08.2022 - 14 O 350/21 (MMR 2023, 462) ausführlich begründet hat, hält die Kammer insbesondere auch im Lichte der im Nachgang ergangenen Rechtsprechung des LG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2023 - 12 O 129/22, ZUM 2023, 539 (im Weiteren "Urteil des LG Düsseldorf") sowie des OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024 - 20 U 56/23, GRUR-RS 2024, 1629 (im Weiteren "Urteil des OLG Düsseldorf" und des LG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2022 - 17 O 39/22, GRUR-RS 2022, 48323 ("Urteil des LG Stuttgart") fest.

    aa) Vorab stellt die Kammer klar, dass eine Anwendung der Schranke des § 57 UrhG nach der maßgeblichen höchstrichterlichen deutschen Rechtsprechung vorliegend nicht in Betracht kommt (im Urteil des OLG Düsseldorf wurde dies ausdrücklich offengelassen).

    Das Urteil des OLG Düsseldorf stellt dazu fest:.

    Nach diesen Erwägungen überzeugt die Kammer auch nicht das Urteil des OLG Düsseldorf, insbesondere nicht die Auslegung, wonach die Fototapeten ohne Einräumung von Nutzungsrechten schlicht unverkäuflich wären und der Fotograf Q. an einem solchen Zustand kein Interesse gehabt haben könne, mithin er mit der vom LG Düsseldorf hergeleiteten Rechteeinräumung an die Kunden einverstanden gewesen sein müsse.

    Daran ändern auch die an dieser Stelle anderslautenden Urteile des LG Düsseldorf und des OLG Düsseldorf nichts.

    Die Kammer kann auch nicht das im Urteil des OLG Düsseldorf herausgearbeitete widersprüchliche Verhalten auf Klägerseite erkennen.

    Wiederum kommt es auch hier nicht darauf an, dass der Urheber bzw. Fototapetenverkäufer dem Tapetenkäufer keinen Hinweis auf nicht enthaltene Nutzungsrechte erteilt hat (so aber ausdrücklich das Urteil des OLG Düsseldorf).

  • LG Köln, 18.04.2024 - 14 O 60/23

    Haftung für Veröffentlichung eines Bildes einer Fototapete

    An dieser Ansicht der Kammer, die sie bereits im Kammerurteil vom 18.08.2022 - 14 O 350/21 (MMR 2023, 462) ausführlich begründet hat, hält die Kammer insbesondere auch im Lichte der im Nachgang ergangenen Rechtsprechung des LG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2023 - 12 O 129/22, ZUM 2023, 539 (im Weiteren "Urteil des LG Düsseldorf") sowie des OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024 - 20 U 56/23, GRUR-RS 2024, 1629 (im Weiteren "Urteil des OLG Düsseldorf" und des LG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2022 - 17 O 39/22, GRUR-RS 2022, 48323 ("Urteil des LG Stuttgart") fest.
  • LG Köln, 11.04.2024 - 14 O 75/23

    LG Köln bleibt bei seiner Rechtsprechung - Kauf von Fototapete umfasst keine …

    An dieser Ansicht der Kammer, die sie bereits im Kammerurteil vom 18.08.2022 - 14 O 350/21 (MMR 2023, 462) ausführlich begründet hat, hält die Kammer insbesondere auch im Lichte der im Nachgang ergangenen Rechtsprechung des LG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2023 - 12 O 129/22, ZUM 2023, 539 (im Weiteren "Urteil des LG Düsseldorf") sowie des OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024 - 20 U 56/23, GRUR-RS 2024, 1629 (im Weiteren "Urteil des OLG Düsseldorf" und des LG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2022 - 17 O 39/22, GRUR-RS 2022, 48323 ("Urteil des LG Stuttgart") fest.
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