Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 23 GVGEG, § 24 Abs 1 GVGEG, § 56 InsO, Art 3 GG, Art 12 Abs 1 GG
Vorauswahlverfahren im Hinblick auf zu bestellende Insolvenzverwalter: Nichtaufnahme in einer Bewerberliste wegen Fehlverhaltens des Antragstellers in einem früheren Insolvenzverfahren - Judicialis
- zvi-online.de
InsO § 56; EGGVG §§ 23 ff.
Ablehnung der Aufnahme eines Insolvenzverwalters in die Vorauswahlliste wegen früheren Fehlverhaltens nur bei konkret belegbaren Tatsachen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGGVG § 23; InsO § 56
Rechtsweg für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potenzieller Insolvenzverwalter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf gerichtliche Entscheidung als Rechtsbehelf gegen Entscheidungen i.R.d. Vorauswahl für ein Insolvenzverfahren; Geltung des Gleichheitsgrundsatzes i.R.d. Insolvenzverwalterbestellung; Verpflichtung zum Führen einer typisierenden Bewerberliste für die Bestellung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gießen, 28.04.2006 - 6 AR 6/06
- OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 1835
- NZI 2008, 496
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- OLG Schleswig, 28.11.2006 - 12 VA 3/06
Justiziabilität eines Vorauswahlverfahrens zur Bestellung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06
Es entspricht nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu die Nachweise im den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 29.03.3007, Az. 20 VA 6/06, Seiten 11 ff; vgl. weiter BGH ZIP 2007, 1379; OLG Schleswig ZIP 2007, 831; OLG Hamm ZIP 2007, 1722; OLG Dresden ZIP 2007, 2182; OLG Bamberg ZIP 2008, 82, je m. w. N.).Bei der in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilten und auch hier bedeutsamen Frage, inwieweit derartige Entscheidungen im Vorauswahlverfahren gerichtlich zu überprüfen sind, wenn darin auf ein "Fehlverhalten" des Bewerbers in früheren Insolvenzverfahren abgestellt wird, hat der Bundesgerichtshof in dem nun bekannt gewordenen Beschluss vom 19.12.2007 auf Vorlage des OLG Dresden vom 26.07.2007 (= ZIP 2007, 2182; im Hinblick auf OLG Schleswig ZIP 2007, 831) in einem obiter dictum (Ziffer IV. 3. und 4. der Entscheidung) ausgeführt, dass ein Bewerber, der als generell geeignet angesehen wird, zum Insolvenzverwalter bestellt zu werden, in die Liste einzutragen ist.
Den Amtsrichtern war es mithin nicht verwehrt, für ihre Entscheidungsfindung darüber, ob sie den Antragsteller in ihre Vorauswahl einbeziehen, eine eigene Bewertung der vom Antragsteller bereits zuvor erbrachten Tätigkeit in Insolvenzverfahren des Insolvenzgerichts vorzunehmen (vgl. dazu etwa OLG Hamburg ZIP 2005, 2165; OLG Schleswig ZIP 2007, 831; vgl. auch Pape NZI 2006, 665, 667; Messner DRiZ 2006, 326, 329; Gaier ZInsO 2006, 1177, 1182).
Ausgehend von der Überlegung, dass jedem Bewerber, der nicht generell für das Amt eines Insolvenzverwalters ungeeignet erscheint, in Ansehung der in Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufsfreiheit die Chance eröffnet werden müsse, in das Auswahlverfahren für die Bestellung eines Insolvenzverwalters gemäß § 56 Abs. 1 InsO einbezogen zu werden, wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (so OLG Schleswig ZIP 2007, 831; vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 19.12.2007, a.a.O., unter Ziffer IV. 4.) die Auffassung vertreten, dass ein Fehlverhalten in einem früheren Insolvenzverfahren die Nichtaufnahme in Bewerberlisten nur dann rechtfertigen kann, wenn sich daraus generell die Befürchtung begründet, der Bewerber werde in Zukunft für jede denkbare Art von Insolvenzverwaltungen nie die Voraussetzungen für eine Auswahlentscheidung nach § 56 Abs. 1 InsO erfüllen können.
- OLG Dresden, 26.07.2007 - 13 VA 1/07
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06
Es entspricht nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu die Nachweise im den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 29.03.3007, Az. 20 VA 6/06, Seiten 11 ff; vgl. weiter BGH ZIP 2007, 1379; OLG Schleswig ZIP 2007, 831; OLG Hamm ZIP 2007, 1722; OLG Dresden ZIP 2007, 2182; OLG Bamberg ZIP 2008, 82, je m. w. N.).Bei der in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilten und auch hier bedeutsamen Frage, inwieweit derartige Entscheidungen im Vorauswahlverfahren gerichtlich zu überprüfen sind, wenn darin auf ein "Fehlverhalten" des Bewerbers in früheren Insolvenzverfahren abgestellt wird, hat der Bundesgerichtshof in dem nun bekannt gewordenen Beschluss vom 19.12.2007 auf Vorlage des OLG Dresden vom 26.07.2007 (= ZIP 2007, 2182; im Hinblick auf OLG Schleswig ZIP 2007, 831) in einem obiter dictum (Ziffer IV. 3. und 4. der Entscheidung) ausgeführt, dass ein Bewerber, der als generell geeignet angesehen wird, zum Insolvenzverwalter bestellt zu werden, in die Liste einzutragen ist.
Ausgehend von der Überlegung, dass jedem Bewerber, der nicht generell für das Amt eines Insolvenzverwalters ungeeignet erscheint, in Ansehung der in Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufsfreiheit die Chance eröffnet werden müsse, in das Auswahlverfahren für die Bestellung eines Insolvenzverwalters gemäß § 56 Abs. 1 InsO einbezogen zu werden, wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (so OLG Schleswig ZIP 2007, 831; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19.12.2007, a.a.O., unter Ziffer IV. 4.) die Auffassung vertreten, dass ein Fehlverhalten in einem früheren Insolvenzverfahren die Nichtaufnahme in Bewerberlisten nur dann rechtfertigen kann, wenn sich daraus generell die Befürchtung begründet, der Bewerber werde in Zukunft für jede denkbare Art von Insolvenzverwaltungen nie die Voraussetzungen für eine Auswahlentscheidung nach § 56 Abs. 1 InsO erfüllen können.
- OLG München, 07.12.2004 - 9 VA 4/04
Berücksichtigungsfähigkeit eines Rechtsanwalts als Konkursverwalter bzw. …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06
Vielmehr können nur konkret belegbare tatsächliche Umstände als überprüfbarer Maßstab einer Entscheidung zugrunde gelegt werden (vgl. etwa OLG München ZIP 2005, 670 m. w. N.).Richtig ist jedenfalls, dass an die Insolvenzverwalter ganz unterschiedliche Anforderungen gestellt werden und etwa die Fortführung eines insolvent gewordenen Großunternehmens andere Fähigkeiten und Kenntnisse als die Abwicklung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens verlangt (vgl. OLG München ZIP 2005, 670 m. w. N.).
- BGH, 16.05.2007 - IV AR (VZ) 5/07
Vertretung des Landes Hessen in einem Rechtsstreit betreffend die Aufnahme eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06
Es entspricht nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu die Nachweise im den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 29.03.3007, Az. 20 VA 6/06, Seiten 11 ff; vgl. weiter BGH ZIP 2007, 1379; OLG Schleswig ZIP 2007, 831; OLG Hamm ZIP 2007, 1722; OLG Dresden ZIP 2007, 2182; OLG Bamberg ZIP 2008, 82, je m. w. N.).Diese Vorgehensweise korrespondiert mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem auf Vorlage des erkennenden Senats ergangenen Beschluss vom 16.05.2007 (= ZIP 2007, 1379) unter den Ziffern III. 3 und III. 4 (vgl. nun zusätzlich BGH, Beschluss vom 19.12.2007, Az. IV AR(VZ) 6/07, zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 VA 13/06
Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Rechtliches Interesse an der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06
Der Umstand, dass der Antrag des Antragstellers Erfolg hatte, reicht für eine Überbürdung außergerichtlicher Kosten noch nicht aus (vgl. Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 VA 13/06 und 14/06;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 30 EGGVG Rz. 4;… Zöller/Gummer, a.a.O., § 30 EGGVG Rz. 1;… Münchener Kommentar/Wolf, a.a.O., § 30 EGGVG Rz. 6). - OLG Hamburg, 19.10.2005 - 2 VA 2/05
Aufnahme von Bewerbern in die richterliche Vorauswahl-Liste für die Übertragung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06
Den Amtsrichtern war es mithin nicht verwehrt, für ihre Entscheidungsfindung darüber, ob sie den Antragsteller in ihre Vorauswahl einbeziehen, eine eigene Bewertung der vom Antragsteller bereits zuvor erbrachten Tätigkeit in Insolvenzverfahren des Insolvenzgerichts vorzunehmen (vgl. dazu etwa OLG Hamburg ZIP 2005, 2165; OLG Schleswig ZIP 2007, 831; vgl. auch Pape NZI 2006, 665, 667; Messner DRiZ 2006, 326, 329; Gaier ZInsO 2006, 1177, 1182). - BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00
Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06
Dieses ist so bedeutsam, weil der Richter, wenn er die Auswahl des Insolvenzverwalters für ein konkretes Insolvenzverfahren trifft, wegen der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung in konkreten Insolvenzverfahren eines - rechtlich einwandfreien - Rahmens bedarf (BVerfG NJW 2004, 2725), der ihm eine hinreichend sichere Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Auswahlentscheidung vermittelt. - BGH, 19.12.2007 - IV AR (VZ) 6/07
Aufnahme von Bewerbern in die beim Insolvenzgericht zu führende Liste von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06
Diese Vorgehensweise korrespondiert mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem auf Vorlage des erkennenden Senats ergangenen Beschluss vom 16.05.2007 (= ZIP 2007, 1379) unter den Ziffern III. 3 und III. 4 (vgl. nun zusätzlich BGH, Beschluss vom 19.12.2007, Az. IV AR(VZ) 6/07, zitiert nach juris). - OLG Bamberg, 03.12.2007 - VA 11/07
Nichtaufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwaltung aufgrund räumlicher …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06
Es entspricht nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu die Nachweise im den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 29.03.3007, Az. 20 VA 6/06, Seiten 11 ff; vgl. weiter BGH ZIP 2007, 1379; OLG Schleswig ZIP 2007, 831; OLG Hamm ZIP 2007, 1722; OLG Dresden ZIP 2007, 2182; OLG Bamberg ZIP 2008, 82, je m. w. N.). - OLG Hamm, 02.08.2007 - 27 VA 1/07
Auswahlverfahren eines Insolvenzverwalters in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06
Es entspricht nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu die Nachweise im den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 29.03.3007, Az. 20 VA 6/06, Seiten 11 ff; vgl. weiter BGH ZIP 2007, 1379; OLG Schleswig ZIP 2007, 831; OLG Hamm ZIP 2007, 1722; OLG Dresden ZIP 2007, 2182; OLG Bamberg ZIP 2008, 82, je m. w. N.).
- OLG Hamburg, 22.06.2018 - 2 VA 12/14
Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter
Insofern verfügt er über ein subjektives Recht, für das Rechtsschutz zu gewährleisten ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2008 - 20 VA 5/06 -, zitiert nach juris).§ 56 Abs. 1 InsO räumt dem zuständigen Insolvenzrichter bei der konkreten Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern um das Amt des Insolvenzverwalters ein Auswahlermessen ein (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2008 - 20 VA 5/06 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
Um diese Funktion erfüllen zu können, muss ein dem konkreten Insolvenzverfahren vorgelagertes allgemeines Vorauswahlverfahren die Erhebung, Verifizierung und Strukturierung der Daten gewährleisten, die nach der Einschätzung des jeweiligen Insolvenzrichters nicht nur für die Feststellung der Eignung eines Bewerbers im konkreten Fall maßgebend sind, sondern vor allem auch eine sachgerechte Ermessensausübung bei der Auswahl des Insolvenzverwalters aus dem Kreis der geeigneten Bewerber ermöglichen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2008 - 20 VA 5/06 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
Es ist Aufgabe der Fachgerichte, Kriterien für die Feststellung der Eignung eines Bewerbers sowie für eine sachgerechte Ausübung des Auswahlermessens zu entwickeln (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2008 - 20 VA 5/06 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
Auswahlermessen ist erst auszuüben, wenn es darum geht, aus dem Kreis der in der Liste geführten Kandidaten denjenigen auszuwählen, den er im Einzelfall für am besten geeignet hält, um ihm das Amt des Insolvenzverwalters zu übertragen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2008 - 20 VA 5/06 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
Der Liste kommt mithin keine weitergehende Funktion zu, als dem Insolvenzrichter für das konkrete Insolvenzverfahren die Ausübung des Ermessens bei der Auswahl des Insolvenzverwalters zu erleichtern, indem er auf einen Kreis von Bewerbern zurückgreifen kann, auf deren allgemeine Qualifikation er sich verlassen kann, weil deren generelle persönliche und fachliche Eignung bereits geprüft und bejaht worden ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2008 - 20 VA 5/06 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
- OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 11 VA 8/18
Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter
Da jeder Bewerber um das Insolvenzverwalteramt eine faire Chance erhalten muss, entsprechend seiner in § 56 Abs. 1 InsO vorausgesetzten Eignung berücksichtigt zu werden und ihm dieses Recht durch die Streichung der bei der Antragsgegnerin geführten Liste der bei ihr tätigen Insolvenzrichter streitig gemacht wird, verfügt er über ein subjektives Recht, für das Rechtsschutz zu gewährleisten ist (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.02.2008 - 20 VA 5/06, Rn. 14, juris;… Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 27, juris).Rn. 20 § 56 Abs. 1 InsO räumt dem zuständigen Insolvenzrichter bei der konkreten Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern um das Amt des Insolvenzverwalters ein Auswahlermessen ein (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.02.2008 - 20 VA 5/06 -, Rn. 19, juris;… Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 33, juris).
- OLG Frankfurt, 12.06.2008 - 20 VA 11/07
Berufsbetreuung: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Berücksichtigung bei der …
Der Senat hat sich dem angeschlossen (vgl. zuletzt Beschluss vom 04.02.2008, Az. 20 VA 5/06). - OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 20 VA 14/08
Antrag auf Aufnahme in Vorauswahlliste potentieller Insolvenzverwalter
Es entspricht nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu die Nachweise bei Senat NZI 2008, 496; vgl. zuletzt OLG Düsseldorf NZI 2009, 248; OLG Brandenburg NZI 2009, 647; ZIP 2009, 1870; OLG Hamburg NZI 2009, 853, je m. w. N.).Auch im Hinblick auf die Aufnahme/Einbeziehung in das Vorauswahlverfahren besteht daher ein subjektives Recht des Antragstellers (vgl. Senat NZI 2008, 496).
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