Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 UmwG, § 34 UmwG, § 17 Abs 2 S 2 SpruchG
Squeeze-out: Bestimmung der Barabfindung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Squeeze-out: Bestimmung der Barabfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.01.2004 - 8 O 140/00
- OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (25)
- OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05
Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
Die Festsetzung einer angemessenen Zuzahlung im Spruchverfahren, auf die die gerichtliche Ausgleichsmaßnahmen beschränkt sind (vgl. Semler/Stengel, Umwandlungsgesetz (2007), § 15 Rn 25), setzt somit die Feststellung voraus, dass das im Verschmelzungsvertrag vereinbarte Umtauschverhältnis unangemessen ist (OLG Stuttgart, AG 2006, 420 ff m.w.N.).Es braucht nicht ohne weiteres eine Beweisaufnahme durchzuführen, die sich auf sämtliche tatsächlichen Detailfragen der Unternehmensbewertung erstreckt (BayObLG AG 2006, 41; OLG Stuttgart, AG 2006, 420 ff).
Entspricht die Planung diesen Kriterien, darf die Planung im gerichtlichen Verfahren nicht durch andere - ebenfalls nur vertretbare - Annahmen ersetzt werden (OLG Stuttgart, AG 2006, 420 ff).
Das gilt auch für die Festlegung auf eine Methode der Unternehmensbewertung (OLG Stuttgart, AG 2006, 420 ff).
Dies wird letztlich aber wiederum dadurch relativiert, dass es auf die Verschmelzungswertrelation ankommt (vgl. OLG Stuttgart, AG 2006, 420 ff 426 mit Hinweis auf Wenger in FS für Drukarczyk, 2003, 475, 491).
- OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
Zu der freien Beweiswürdigung kommt der Grundsatz der freien Schadensschätzung des § 287 II ZPO hinzu, welcher für die Unternehmensbewertung entsprechend anwendbar ist, und dem der allgemeine Gedanke zugrunde liegt, dass zwischen den Beweisaufnahmekosten und dem zu beweisenden Anspruch ein sinnvolles wirtschaftliches Verhältnis bestehen sollte (vgl. OLG Stuttgart, AG 2004, 43 ff m.w.N.; BayObLG AG 2001, 138 ff; BayObL AG 1999, 43 ff, 44; vgl. auch Schneider, Die neuere Beweisrechtsjudikatur in Haftpflichtprozessen, VersR 1977, 593 ff, 603; MünchKommZPO/Prütting § 287 Rn 36, der allerdings eine gesetzliche Neuregelung fordert).Diese ist allgemein als Grundlage für die Berechnung der hier maßgeblichen Unternehmenswerte akzeptiert (ausführlich OLG Stuttgart AG 2004, 43-48; BayObLGZ 2002, 400, 403 f, je m.w.N.) und ihre Anwendung ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich ( BVerfGE 100, 289, 307).
Eine aufgrund der regelmäßig langen Dauer von Spruchverfahren häufig mögliche ex-post-Betrachtung der tatsächlichen Ergebnisse ist nicht zulässig (OLG Düsseldorf, AG 2003, 332 ff, 332; OLG Stuttgart, AG 2004, 43 ff, 45), d.h. vergangene unternehmerische Entscheidungen sind nicht im Licht der Erkenntnisse der Gegenwart neu zu bewerten.
- OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 19 W 11/04
Verschmelzung: Antrag auf die gerichtliche Bestimmung eines Ausgleichs durch bare …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
So hat das OLG Düsseldorf (NJW-RR 2006, 541 ff) einen Basiszins von 6% nicht beanstandet und zwar vor dem Hintergrund einer Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von über neun bis zehn Jahren im Zeitraum von 1980 bis August 2000 zwischen 10, 8 % und 3, 9 %, einem Durchschnitt zwischen 7, 0 % und 7, 5 % und einem aktuellen Zins für den Stichtag im August 2000 von 5, 6 %.Ein etwaiger weiterer Zinsschaden wäre mit der Leistungsklage zu verfolgen (OLG München, NJW-RR 2006, 541 ff).
- BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 116/00
Beschwerdebefugnis im Spruchverfahren - gemeinsamer Vertreter außenstehender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
Das bedeutet jedoch weder, dass das Gericht in jedem Fall eine völlige und eigenständige Neubewertung durchführen oder zwingend einen Sachverständigen hinzuziehen muss (ebenso z.B. BayObLGZ 2002, 400, 404).Diese ist allgemein als Grundlage für die Berechnung der hier maßgeblichen Unternehmenswerte akzeptiert (ausführlich OLG Stuttgart AG 2004, 43-48; BayObLGZ 2002, 400, 403 f, je m.w.N.) und ihre Anwendung ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich ( BVerfGE 100, 289, 307).
- OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 19 W 6/98
Bewertung des Aktienmntausches
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
Die Gerichte sind nicht gehalten, von vornherein einen weiteren gerichtlichen Gutachter einzusetzen (OLG Düsseldorf, BB 2000, 1108 ff; OLG Düsseldorf, AG 2002, 398 ff mit krit. Anm. Knoll, EWiR 2002, 543 ff).Dies ist in der Rechtsprechung auch nicht streitig (für die Bestellung des Verschmelzungsprüfers zum Sachverständigen: OLG Düsseldorf, BB 2000, 1108 ff; ebenso für die Bestellung des Abschlussprüfers zum Sachverständigen: OLG Düsseldorf, AG 2006, 754 ff; vgl. zum Meinungsstand: Wittgens, Der gerichtliche Sachverständige im Spruchverfahren, AG 2007, 106 ff, 107).
- BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94
Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
Diese ist allgemein als Grundlage für die Berechnung der hier maßgeblichen Unternehmenswerte akzeptiert (ausführlich OLG Stuttgart AG 2004, 43-48; BayObLGZ 2002, 400, 403 f, je m.w.N.) und ihre Anwendung ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich ( BVerfGE 100, 289, 307). - BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70
Bewertung eines Unternehmens
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
Spätere Entwicklungen, die noch nicht absehbar waren, sind nicht zu berücksichtigen (BGH NJW 1998, 1866; BGH NJW 1973, 509 ff; Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht (2008) § 304 Rn 40 u. 41, § 305 Rn 56, 56a). - BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97
Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
Spätere Entwicklungen, die noch nicht absehbar waren, sind nicht zu berücksichtigen (BGH NJW 1998, 1866; BGH NJW 1973, 509 ff; Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht (2008) § 304 Rn 40 u. 41, § 305 Rn 56, 56a). - OLG München, 19.10.2006 - 31 Wx 92/05
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren - Berechnung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
Das OLG München (AG 2007, 287 ff; Stichtag 09.04.2001) hat ebenfalls darauf abgestellt und zusätzlich darauf hingewiesen, dass ein Basiszins von 6% auch den Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der Bestimmung anhand von Zinsstrukturkurven entspräche. - OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05
Spruchverfahren nach einem Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
Maßgebend sind vielmehr neben dem Umfang, in dem zu erwartende Preissteigerungen der Einsatzfaktoren an Kunden weitergegeben werden können auch sonstige prognostizierte Mengen- u. Strukturänderungen (OLG Stuttgart, AG 2007 596 ff). - OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 19 W 2/00
Gegenstandswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren
- OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag einer Aktiengesellschaft: Bemessung …
- BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 159/94
Gegenstandswert für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten eines …
- OLG Frankfurt, 29.11.2007 - WpÜG 2/07
Enforcementverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: …
- BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 87/04
Auswirkungen eines Delistings auf den Fortgang eines aktienrechtlichen …
- OLG Hamburg, 12.10.2001 - 11 W 29/94
Kein Erfordernis der Festsetzung des Zinsanspruchs bei Bestimmung der …
- BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95
Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"
- BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04
Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig
- BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94
Nichtbeachtung eines Antrags auf Erläuterung eines Sachverständigengutachtens im …
- BGH, 17.03.2008 - II ZR 45/06
EKU
- BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung - …
- BayObLG, 29.09.1998 - 3Z BR 159/94
Bemessung der Barabfindung auf Grundlage des Börsenkurses der Aktie
- OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 26 W 9/06
Keine Befangenheit eines Sachverständigen durch vorherige Tätigkeit als …
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 153/00
Berechnung des Ausgleichs und der Abfindung außenstehender Aktionäre; Verzinsung …
- BayObLG, 20.03.2000 - 3Z BR 124/99
Schätzung des Unternehmenswerts
- LG Stuttgart, 17.09.2018 - 31 O 1/15
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Vornahme einer kapitalmarktorientierten …
Rn. 373 Es ist nicht zulässig, an die Stelle der nach den oben genannten Kriterien nicht zu beanstandenden Umsatzplanung des Vorstands im Rahmen einer ex-post-Betrachtung die inzwischen für den Planungszeitraum überwiegend bereits bekannten Ist- Umsatzzahlen zu setzen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2009 - 20 W 101/04 - , Rn. 42, juris). - OLG Düsseldorf, 15.08.2016 - 26 W 17/13
Berücksichtigung der Mieterträge eines Immobilienunternehmens bei der Bewertung …
Danach können nur solche positiven wie negativen Entwicklungen berücksichtigt werden, die zum fraglichen Zeitpunkt bereits mindestens im Kern angelegt, "verwurzelt" und absehbar waren (Senat, Beschluss v. 25.05.2016 - I-26 W 2/15 (AktE) - n.v.; ebenso OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.03.2009 - 20 W 101/04 - Rn. 42, juris;… Veil in: Spindler/Stilz, AktG, 3. A., § 304 Rn. 53). - OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 26 W 6/16
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen
Danach können nur solche positiven wie negativen Entwicklungen berücksichtigt werden, die zum fraglichen Zeitpunkt bereits mindestens im Kern angelegt, "verwurzelt" und absehbar waren (…Senat, Beschlüsse v. 15.08.2016 - I-26 W 17/13 (AktE) Rn. 52, aaO; v. 25.05.2016 - I-26 W 2/15 (AktE), n.v.; ebenso OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.03.2009 - 20 W 101/04 Rn. 42, juris;… Veil in: Spindler/Stilz, AktG, 3. A., § 304 Rn. 53). - OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 20 W 8/19
Relevanz von Vorerwerbspreisen bei der Festsetzung einer angemessenen Abfindung …
Eine ex-post-Betrachtung der tatsächlichen Ereignisse ist nicht zulässig, d.h. vergangene unternehmerische Entscheidungen sind nicht im Lichte der Erkenntnisse der Gegenwart neu zu bewerten (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.03.2009 - 20 W 101/04;… Rz. 42 bei juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.09.2011 - 20 W 4/10, AG 2012, 221, 222 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 02.07.2020 - 9 W 1/17
Aktienrechtliches Spruchverfahren bei Squeeze-out: Wert der Beschwer für die …
Auf die Vorlage der Arbeitspapiere der von der Mehrheitseignerin beauftragten Wirtschaftsprüfer besteht im Allgemeinen kein Anspruch (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 12 W 136/04, AG 2006, 463, 464; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2009 - 20 W 101/04, juris Rn. 53; LG München I…, Beschluss vom 28. April 2017 - 5 HK O 26513/11, juris Rn. 181;… Puszkajler aaO., 3. Aufl., § 7 SpruchG Rn. 60; s.a. § 51b Abs. 3 WiPrO).
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