Rechtsprechung
| OLG München, 12.03.1998 - 20 W 1073/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewertung des Streitgegenstandes einer Klage auf Feststellung des Weiterbestehens des klägerischen Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 21.01.1998 - 52 O 2765/96
- OLG München, 12.03.1998 - 20 W 1073/98
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.02.1986 - IX ZR 114/85
Festsetzung des Gebührenstreitwerts einer Feststellungsklage über das Bestehen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.11.1980 - II ZR 183/80
Streitwert bei Gehaltsklagen und Pensionsklagen von Mitgliedern des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 08.09.1994 - 19 W 31/94
Höhe des Streitwerts bei einer Feststellungsklage über das Bestehen eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Jena, 04.07.2008 - 4 W 338/08
Zum Feststellungsabschlag bei positiven Feststellungsklagen
Diese ständige Rechtsprechung folgt der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. z.B. OLG München OLGR 98, 162). - OLG Düsseldorf, 04.03.2013 - 14 U 144/12
Bindung des Dienstherrn durch die Gewährung von Prämien und leistungsbezogenen …
Sieht in diesem Fall ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag das Kündigungsrecht des kündigenden Vertragspartners vor, ist Obergrenze seines wirtschaftlichen Interesses die Vergütung, die der Kläger zwischen dem Zeitpunkt der streitigen Kündigung und dem nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zustehen würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.06.2005, III ZR 21/04, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 12.03.1998, 20 W 1073/98, OLGR München 1998, 162 - 163; KG, Beschluss vom 08.11.1996, 14 W 7683/96, KGR Berlin 1997, 228; OLG Köln, Beschluss vom 08.09.1994, 19 W 31/94, NJW-RR 1995, 318; OLG München, Beschluss vom 01.09.1987, 5 W 2184/87, NJW-RR 1998, 190).Von dem sich daraus ergebenden Wert ist, weil es sich um eine Feststellungsklage handelt, ein weiterer Abschlag in Höhe von 20 % vorzunehmen (OLG München, Beschluss vom 12.03.1998, a.a.O.; KG…, Beschluss vom 08.11.1996, a.a.O.)..
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