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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.10.2009 - 20 W 151/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11629
OLG Frankfurt, 28.10.2009 - 20 W 151/09 (https://dejure.org/2009,11629)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2009 - 20 W 151/09 (https://dejure.org/2009,11629)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 20 W 151/09 (https://dejure.org/2009,11629)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrenspflegschaft, Ende der Verfahrenspflegschaft, Verfahrenspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 34; FGG § 67
    Zulässigkeit der Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen die Bewilligung der Einsicht in die Betreuungsakten durch die Erben des Betreuten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen die Bewilligung der Einsicht in die Betreuungsakten durch die Erben des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 70
  • FamRZ 2010, 1474
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07

    Kein Recht der pflichtteilsberechtigten Tochter auf Einsicht in Betreuungsakten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2009 - 20 W 151/09
    Der unbestimmte Rechtsbegriff des "berechtigten Interesses" ist vom Landgericht rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung interpretiert und angewendet worden (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1998, 78; OLG Köln NJW-RR 1998, 438; OLG München, Beschluss vom 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 154).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 538/04

    Akteneinsichtsrecht beschwerdeberechtigter Angehöriger nach Ablehnung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2009 - 20 W 151/09
    Der unbestimmte Rechtsbegriff des "berechtigten Interesses" ist vom Landgericht rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung interpretiert und angewendet worden (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1998, 78; OLG Köln NJW-RR 1998, 438; OLG München, Beschluss vom 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 154).
  • OLG Köln, 12.03.1997 - 16 Wx 68/97

    Akteneinsicht im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2009 - 20 W 151/09
    Der unbestimmte Rechtsbegriff des "berechtigten Interesses" ist vom Landgericht rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung interpretiert und angewendet worden (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1998, 78; OLG Köln NJW-RR 1998, 438; OLG München, Beschluss vom 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 154).
  • BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97

    Akteneinsichtsrecht der beschwerdeführenden Tochter des Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2009 - 20 W 151/09
    Der unbestimmte Rechtsbegriff des "berechtigten Interesses" ist vom Landgericht rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung interpretiert und angewendet worden (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1998, 78; OLG Köln NJW-RR 1998, 438; OLG München, Beschluss vom 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 154).
  • BayObLG, 18.09.2026 - 101 VA 135/26

    Berechtigtes Interesse eines Miterben auf Akteneinsicht in eine Betreuungsakte …

    Die Antragstellerin hat danach ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse zumindest wirtschaftlicher Art, Einsicht in die damalige Verwaltung des Vermögens des Erblassers während der Betreuungszeit zu erhalten (…vgl. allgemein zur Akteneinsicht des Miterben eines Betreuten OLG Köln NJW-RR 1998, 438 [juris Rn. 5]; zum Einsichtsrecht gesetzlicher Erben des Betreuten OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. September 1993, 8 W 346/92, BWNotZ 1993, 173; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Oktober 2009, 20 W 151/09, juris Rn. 9; LG Stendal…, Beschluss vom 12. November 2018, 25 T 133/18, ErbR 2019, 121 [juris Rn. 5]; zum Einsichtsrecht Pflichtteilsberechtigter LG Mainz…, Beschluss vom 23. Februar 2017, 8 T 25/17, juris Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 20 W 24/11

    Zuständigkeit für Akteneinsicht in Adoptionsverfahren

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 34 FGG, dass zuständig zur Entscheidung über die Akteneinsicht auch an Dritte und in abgeschlossenen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeweils der für das Ursprungsverfahren zuständige Richter und nicht der Gerichtsvorstand ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 2008 - 20 VA 12/08 und vom 28. Oktober 2009, 20 W 151/09).
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