Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 01.09.1995 - 20 W 183/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Berichtigungsbewilligung im Prozessvergleich
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 14
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83
Widerrufsvorbehalt im Prozeßvergleich
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.1995 - 20 W 183/95
der Rechtssicherheit dient und der Interessenlage der Vertragspartner entspricht (BGHZ 48, 278; 88, 364).
- BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Grundbuchverfahren: Löschungsvoraussetzung für eine von der insolvenzrechtlichen …
- OLG München, 03.11.2022 - 34 Wx 426/22
Zu den Voraussetzungen einer auf Wiedereintragung des tatsächlichen Eigentümers …
Rn. 19 b) Wird die Grundbuchberichtigung auf der Grundlage der Bewilligungen der davon Betroffenen nach § 19 GBO begehrt, so bedarf es darüber hinaus keines Nachweises der Unrichtigkeit nach § 22 GBO, sondern nur deren schlüssiger Darlegung (KG ZfIR 2015, 719; Senat NJOZ 2013, 252; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1996, 14;… Demharter § 22 Rn. 20;… Hügel/Holzer § 22 Rn. 17). - OLG Frankfurt, 15.04.1996 - 20 W 516/94
Unentgeltliche Übertragung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft
Weil für die Eintragung eines Eigenstumswechsels abweichend Ton § 19 GBO der Nachweis der Auflassung erforderlich ist (§ 20 GBO), muß jedenfalls bei der Berichtigung des Eigentümers zur Bewilligung die schlüssige Darlegung derjenigen Rechtsvorgänge hinzutreten, die einen Wechsel des Eigentümers außerhalb des Grundbuchs bewirkt haben sollen (Senat in 20 W 183/95 vom 01.09.1995 - FGPrax 1996, 8 = NJW-RR 1996, 14 [OLG Frankfurt am Main 01.09.1995 - 20 W 183/95] = OLG-Report 1995, 253; BayObLG …
- OLG Hamm, 30.01.1996 - 15 W 20/96
Prüfung des Registergerichts bei Anmeldung eines Geschäftsführers
Weil für die Eintragung eines Eigentumswechsels abweichend von § 19 GBO der Nachweis der Auflassung erforderlich ist ( § 20 GBO ), muß jedenfalls bei der Berichtigung des Eigentümers zur Bewilligung die schlüssige Darlegung derjenigen Rechtsvorgänge hinzutreten, die einen Wechsel des Eigentümers außerhalb des Grundbuchs bewirkt haben sollen (Senat FGPrax 1996, 8 = NJW-RR 1996, 14 = OLG-Report 1995, 253; BayObLG … - OLG Frankfurt, 22.07.2002 - 20 W 456/01
Wechsel im Bestand einer BGB-Gesellschaft: Anforderungen an die Bewilligung der …
Soll im Grundbuch die Person des Grundstückseigentümers auf Grund Bewilligung des Betroffenen berichtigt werden, genügt die Bewilligung des Betroffenen allein nicht, vielmehr muss sich die schlüssige Darlegung ergeben, weshalb das Grundbuch derzeit unrichtig ist und durch die bewilligte Eintragung auch tatsächlich richtig wird (BayObLG DNotZ 1991, 599; dass. Rpfleger 1994, 410, 42; Senatsbeschluss vom 01.09.1995- 20 W 183/95- FGPrax 1996, 8; ThürOLG Rpfleger 2001, 125). - OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13
Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek aus vorläufig vollstreckbarem …
Insoweit besteht ein Unterschied zu Fällen, in denen der Antragsteller den fehlenden Widerruf eines Vergleichs nachweisen muss (OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 14) oder der Gläubiger bei der Zwangsvollstreckung in das von beiden Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft nachweisen muss, dass die Voraussetzungen der §§ 740, 741 ZPO erfüllt sind (BayObLG FGPrax 1995, 188), weil es sich im ersteren Fall um eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs handelt (…OLG Frankfurt, aaO), im zweiten Fall um eine besondere Voraussetzung der Zwangsvollstreckung. - OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 20 W 275/01
BGB-Gesellschaft: (Un-) Wirksamkeit der Übertragung von Geschäftsanteilen
Soll im Grundbuch die Person des Grundstückseigentümers bzw. hier die Zusammensetzung der Gesamthandseigentümergemeinschaft auf Grund Bewilligung des Betroffenen berichtigt werden, genügt die Bewilligung des Betroffenen allein nicht, vielmehr muss sich die schlüssige Darlegung ergeben, weshalb das Grundbuch derzeit unrichtig ist und durch die bewilligte Eintragung auch tatsächlich richtig wird (BayObLG DNotZ 1991, 599; dass. Rpfleger 1994, 410, 42; Senatsbeschluss vom 01.09.1995- 20 W 183/95- FGPrax 1996, 8; ThürOLG Rpfleger 2001, 125). - KG, 05.07.2012 - 1 W 432/11
Grundbuchberichtigung: Darlegungslast hinsichtlich des Eigentumswechsels …
Soll die Eintragung in Abt. I des Grundbuchs gemäß § 19 GBO berichtigt werden, sind in der Bewilligung im Hinblick auf § 20 GBO zwar grundsätzlich diejenigen Rechtsvorgänge darzulegen, die den Eigentums- bzw. hier Gesellschafterwechsel bewirkt haben (vgl. BayObLG, DNotZ 1991, 598; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 14; Thüringer OLG, FGPrax 2001, 12; Senat, Beschluss vom 2. November 1999 - 1 W 674/99;… Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 31;… Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., Rn. 106).
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