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Rechtsprechung
   OLG München, 29.10.1976 - 20 W 1840/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1215
OLG München, 29.10.1976 - 20 W 1840/76 (https://dejure.org/1976,1215)
OLG München, Entscheidung vom 29.10.1976 - 20 W 1840/76 (https://dejure.org/1976,1215)
OLG München, Entscheidung vom 29. Oktober 1976 - 20 W 1840/76 (https://dejure.org/1976,1215)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 372a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdegericht; Sofortige Beschwerde eines Zeugen; Prozeßrechtliche und materiell-rechtliche Zulässigkeit; Ehelichkeitsanfechtungsklage; Feststellung der Nichtehelichkeit; Vaterschaft ; Scheinvater; Nachfolgender Prozeß; Beweisaufnahme; Rechtskraft; Beweiskraft des ...

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 341
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 12.10.1987 - 11 W 48/87
    Der Grundsatz der Unanfechtbarkeit einer Beweisanordnung, einer nicht nachprüfbaren Ermessenentscheidung, wird durch § 372a ZPO eingeschränkt (so auch OLG München NJW 1977, 341, insbes.

    Der von dem Zeugen L. in Bezug genommenen Auffassung des Oberlandesgerichts München in seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1976 (NJW 1977, 341), wonach die Rechtskraft der genäß § 640h ZPO für und gegen alle wirkenden Entscheidung in dem Ehelichkeitsanfechtungsverfahren in dem neuen Verfahren einer Beweisaufnahme darüber, ob die Erzeugerschaft des Zeugen L. möglich ist, entgegensteht, vermag sich der erkennende Senat nicht anzuschließen.

  • OLG Jena, 22.01.2007 - 1 UF 454/06

    Fehlende Mitwirkung des Kindes und der Kindesmutter an einem Abstammungsgutachten …

    Die der Weigerung zu Grunde liegende Beweisanordnung ist - trotz der prinzipiellen Unanfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses (§ 355 Abs. 2 ZPO ) - im vorliegenden Beschwerdeverfahren auch auf ihre prozessuale und materielle Zulässigkeit zu überprüfen, weil sie in das Grundrecht des Beschwerdeführers auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ) eingreift und dessen Interessen nur im Beschwerdeverfahren Rechnung getragen werden kann, weil ihm die Möglichkeit einer Anfechtung der Endentscheidung fehlt (OLG München, NJW 1977, 341, 342).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2003 - 6 UF 54/03

    Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft: Voraussetzungen für eine …

    Die der Weigerung zu Grunde liegende Beweisanordnung ist - trotz der prinzipiellen Unanfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses (§ 355 Abs. 2 ZPO) - im vorliegenden Beschwerdeverfahren auch auf ihre prozessuale und materielle Zulässigkeit zu überprüfen, weil sie in das Grundrecht der Beschwerdeführer auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) eingreift und deren Interessen nur im Beschwerdeverfahren Rechnung getragen werden kann, weil ihnen die Möglichkeit einer Anfechtung der Endentscheidung fehlt (OLG München, NJW 1977, 341, 342).
  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 55/81

    Beiladung im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

    Die zugrundeliegenden Tatsachen sind als bloße Urteilselemente nicht in Rechtskraft erwachsen (…Zeuner, Festschrift für Schwind, 1978, S. 383, 392;… Erman/Küchenhoff BGB 7. Aufl. § 1593 Rdn. 4;… Soergel/Gaul BGB 11. Aufl. § 1593 Rdn. 36; a. A. OLG München NJW 1977, 341 [OLG München 29.10.1976 - 20 W 1840/76]).
  • KG, 23.12.1986 - 3 W 5170/86

    Verfassungsmäßigkeit der Duldung der Entnahme von Blutproben; Einordnung der …

    Es braucht nicht entschieden zu werden, ob die Berufung aus diesem Grunde im Hinblick darauf, daß das Amtsgericht durch den - unanfechtbaren - Beweisbeschluß seine (zunächst) gegenteilige Rechtsansicht kundgetan hat, unzulässig ist (…so Baumbach/Hartmann, ZPO 44. Aufl. § 372a Anm. 5 B a; a.A. OLG München NJW 1977, 341, 342 mwN).
  • OLG Bremen, 12.10.1977 - 3 U 39/77

    Erfolgsaussichten einer Berufung bzgl. der Anfechtung der Ehelichkeit durch das …

    Der Beweiswert von HLA-Gutachten ist auch im übrigen in der Rechtsprechung bejaht worden (BGH in NJW 1977, 341 [OLG München 29.10.1976 - 20 W 1840/76] und 1976, 1793 sowie in DAV 1976, 28, 29 und in FamRZ 1975, 687, 666; ferner von OLG Hamburg in NJW 1976, 375 [OLG Hamburg 09.08.1974 - 11 U 68/74] ; OLG Düsseldorf in DAV 1976, 73 und OLG Stuttgart in NJW 1976, 1158).
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