Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 03.05.2022 - 20 W 20/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,12853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890 ; ZPO § 802
Sofortige Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluss; Fehlerhafte Besetzung des Erstgerichts; Kerngleicher wettbewerbsrechtlicher Verstoß
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kammer für Handelssachen muss in voller Besetzung und nicht durch den Vorsitzenden allein über Ordnungsmittelantrag entscheiden
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 38 O 211/20
- OLG Düsseldorf, 03.05.2022 - 20 W 20/22
Papierfundstellen
- MDR 2022, 979
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02
Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2022 - 20 W 20/22
Denn der Vorsitzende einer Kammer für Handelssachen ist nicht Einzelrichter im Sinne des § 568 Satz 1 ZPO (BGH NJW 2004, 856). - OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02
Beschwerdegericht; Beschwerdeverfahren; gesetzlicher Richter; originäre …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2022 - 20 W 20/22
Zwar kann auch eine Aufhebung und Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren geboten sein, wenn sich die fehlerhafte Besetzung des Erstgerichts auf die Besetzung des Beschwerdegerichts auswirkt (OLG Celle, Beschluss vom 27. September 2002, Az. 6 W 118/02), jedoch liegt ein solcher Fall hier nicht vor, weil der Senat sowohl über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der vollbesetzten Kammer für Handelssachen als auch gegen eine Entscheidung des Vorsitzenden allein in voller Besetzung zu entscheiden hat. - OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 W 33/09
Wettbewerbsverstoß: Entscheidungszuständigkeit der Kammer für Handelssachen für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2022 - 20 W 20/22
Auch die Entscheidung über einen Ordnungsmittelantrag wegen Verstoßes gegen eine allein vom Vorsitzenden auf der Grundlage von § 944 ZPO erlassene einstweilige Verfügung obliegt der Kammer unter Mitwirkung der Handelsrichter (OLG Hamburg, WRP 2010, 421; OLG Frankfurt, Beschluss v. 6. Juli 1999, Az. 13 W 20/99;… a.A. BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 41. Edition, Stand: 1. Juli 2021, § 349 Rdnr. 22;… MüKo-Stackmann, ZPO, 6. Auflage 2020, § 349 Rdnr. 24). - OLG Frankfurt, 06.07.1999 - 13 W 20/99
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2022 - 20 W 20/22
Auch die Entscheidung über einen Ordnungsmittelantrag wegen Verstoßes gegen eine allein vom Vorsitzenden auf der Grundlage von § 944 ZPO erlassene einstweilige Verfügung obliegt der Kammer unter Mitwirkung der Handelsrichter (OLG Hamburg, WRP 2010, 421; OLG Frankfurt, Beschluss v. 6. Juli 1999, Az. 13 W 20/99;… a.A. BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 41. Edition, Stand: 1. Juli 2021, § 349 Rdnr. 22;… MüKo-Stackmann, ZPO, 6. Auflage 2020, § 349 Rdnr. 24).
- LG Flensburg, 30.03.2026 - 6 O 80/14 Rn. 11 1. Für die Entscheidung über Ordnungsmittelanträge wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung ist die vollbesetzte Kammer für Handelssachen auch dann zuständig, wenn der Vorsitzende die Verfügung gem. § 944 ZPO allein erlassen hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2022, 20 W 20/22, MDR 2022, 979, Juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 06.05.2009, 5 W 33/09, Juris).
dejure.org
Übersicht OLG Düsseldorf
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.